Auftragsbekanntmachung (2018-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Grundschulen
Referenznummer: 2018-65-00251
Kurze Beschreibung:
“Fachlos 43: Schadstoffsanierung TO1” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Grundschulen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Grundschulen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Dresden, GB Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Amt f. Hochbau u. Immobilienverwaltung
Postanschrift: Postfach 120020
Postleitzahl: 01001
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.dresden.de🌏
E-Mail: cfiedler1@dresden.de📧
Telefon: +49 351488-3829📞
Fax: +49 351488-3883 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-29 📅
Datum des Beginns: 2018-11-08 📅
Datum des Endes: 2019-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 123-278352
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
“Die Abgabe der Angebote per E-Mail, Fax und als Papierangebot ist nicht zulässig! Angebote, die in dieser Form abgegeben werden, werden von der Wertung...”
Die Abgabe der Angebote per E-Mail, Fax und als Papierangebot ist nicht zulässig! Angebote, die in dieser Form abgegeben werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.
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Quelle: OJS 2018/S 123-278352 (2018-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 175478.96 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Abgabe der Angebote per E-Mail, Fax und als Papierangebot ist nicht zulässig! Angebote, die in dieser Form abgegeben werden, werden von der Wertung...”
Die Abgabe der Angebote per E-Mail, Fax und als Papierangebot ist nicht zulässig! Angebote, die in dieser Form abgegeben werden, werden von der Wertung Ausgeschlossen.
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Quelle: OJS 2018/S 170-386230 (2018-09-05)