Tiefbauarbeiten für FTTC/FTTB-Ausbau im Landkreis Osnabrück

TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück

Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst voraussichtlich die Erschließung von Kabelverzweigern mittels VDSL/Vectoring sowie Gebäuden mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird u. a. aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie des Kommunalinvestitionsförderungspakets des Landes Niedersachsen finanziert. Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Landkreis Osnabrück entsprechende Arbeiten zur Errichtung des passiven Netzes durchzuführen. Das beinhaltet u.a. die Verlegung von Leerrohren, die Montage von LWL-Kabeln, Muffen, Schächten, den Aufbau von Technikgebäuden und Multifunktionsgehäusen inkl. optischen Verteilern sowie die Erstellung von Hausanschlüssen inkl. LWL-Montage und Fasermessung (OTDR).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-15 Auftragsbekanntmachung
2018-05-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst voraussichtlich die Erschließung von Kabelverzweigern mittels VDSL/Vectoring sowie Gebäuden mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird u. a. aus Mittel des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 sowie des Kommunalinvestitionsförderungspakets des Landes Niedersachsen finanziert. Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für den Landkreis Osnabrück entsprechende Arbeiten zur Errichtung des passiven Netzes durchzuführen. Das beinhaltet u.a. die Verlegung von Leerrohren, die Montage von LWL-Kabeln, Muffen, Schächten, den Aufbau von Technikgebäuden und Multifunktionsgehäusen inkl. optischen Verteilern sowie die Erstellung von Hausanschlüssen inkl. LWL-Montage und Fasermessung (OTDR).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postleitzahl: 49082
Postort: Osnabrück
Kontakt
Internetadresse: http://www.wr-recht.de 🌏
E-Mail: n.schoen@wr-recht.de 📧
Telefon: +49 4037669-210 📞
Fax: +49 4037669-222 📠
URL der Dokumente: https://www.landkreis-osnabrueck.de/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-17 📅
Datum des Beginns: 2018-04-02 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 011-020060
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Den Bietern werden die Informationen der Niederschrift über den Öffnungstermin unverzüglich zur Verfügung gestellt. Eine Teilnahme der Bieter und ihrer Vertreter am Öffnungstermin ist nicht zulässig.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 12
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 5
Bezeichnung des Loses: Südlicher Landkreis Osnabrück
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Gebiet des Landkreises Osnabrück ein passives Glasfasernetz zu errichten. Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Aufträge umfassen insbesondere die Verlegung von Leerrohren, die Montage von LWL-Kabeln, Muffen, Schächten, den Aufbau von Technikgebäuden und Multifunktionsgehäusen inkl. optischen Verteilern sowie die Erstellung von Hausanschlüssen inkl. LWL-Montage und Fasermessung (OTDR). Die insgesamt erforderlichen Leistungen wurden in der Menge in 12 Teillose aufgeteilt. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Bezeichnung des Loses: Georgsmarienhütte und Hasbergen
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Melle-Süd
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Bissendorf, Hilter-Nord und Melle-West
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Melle-Ost und Bad Essen-Ost
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Bad Essen-Nord und Bohmte
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Ostercappeln und Kalkriese
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Belm, Wallenhorst und Bramsche-Süd
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Samtgemeinde Neuenkirchen und Stadt Fürstenau
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Quakenbrück, Badbergen und Gehrde
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Nordwestlicher Landkreis Osnabrück
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Alfhausen, Rieste und Bramsche-Nord
Losnummer: 12
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: AB20

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Den Bietern werden die Informationen der Niederschrift über den Öffnungstermin unverzüglich zur Verfügung gestellt. Eine Teilnahme der Bieter und ihrer Vertreter am Öffnungstermin ist nicht zulässig.
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Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: WIRTSCHAFTSRAT RECHT, z. H. Frau Rain Nele Schön, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg
Internetadresse: www.wr-recht.de 🌏
Dokumente URL: https://www.landkreis-osnabrueck.de/ausschreibungen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: WIRTSCHAFTSRAT RECHT Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Bleichenbrücke 11
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Hamburg 🏙️
Kontaktperson: Herr Dirk Holtgrewe
Telefon: +49 541501-2031 📞
E-Mail: dirk.holtgrewe@lkos.de 📧
Fax: +49 541501-62031 📠
Land: Osnabrück, Landkreis 🏙️
Internetadresse: www.landkreis-osnabrueck.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1336/1335/1334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 011-020060 (2018-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 30643712.42 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Telkos Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 094-212728
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 011-020060
ABl. S-Ausgabe: 94

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Quakenbrück, Badbergen und Gehrte
Alfhausen, Rieste und Bramsche Nord

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verständnis/Darstellung des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertraglich garantierte Ausführungszeiten
Projekt-Management
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausbaugeschwindigkeit Trasse innerorts FttC
Ausbaugeschwindigkeit Trasse außerorts FttC
Ausbaugeschwindigkeit Trasse FttB
Zeitbedarf in Stunden je Gewerbeanschluss FttB, geschlossene Bauweise
Zeitbedarf in Stunden je FttB-Hausanschluss 10 m, offene Bauweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitbedarf in Stunden je FttB-Hausanschluss 20 m, offene Bauweise
Logistik
Gewichtung des Preises: 1100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-10 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht, z.H.Frau RAin Nele Schön, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
Hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften.
Geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkeh
Quelle: OJS 2018/S 094-212728 (2018-05-17)