Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zweckverband Ostholstein
Nationale Registrierungsnummer: DEF08
Postanschrift: Wagrienring 3-13
Postort: Sierksdorf
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmsh.de📧
Region: Ostholstein🏙️
URL: www.zvo.com🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gmsh.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tiefbauleistung, Vergabenummer: 31800086OV
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Kurze Beschreibung: Tiefbauarbeiten zwecks Leerrohrverlegung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 630 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Ostholstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Süsel
Beschreibung der Beschaffung:
“Tiefbau arbeiten zur Verlegung von Leerrohren für LWL, vornehmlich in Ortslagen. Dies umfasst ausschließlich die passiven Elemente der Netzstruktur.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Tiefbau arbeiten zur Verlegung von Leerrohren für LWL, vornehmlich in Ortslagen. Dies umfasst ausschließlich die passiven Elemente der Netzstruktur.
Die Verlegung reicht bis zur Hausanschlussebene, schließt also auch die Ausleitung aus dem Leerrohrverband und die Einführung des Einzelröhrchens in das Gebäude (FTTB) ein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 120-272354
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 31800086
Titel: Tiefbauleistung, Vergabenummer: 31800086OV
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lüders Dienstleistungs-GmbH
Postanschrift: Bickbeerngrund 16
Postort: Soltau
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heidekreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 630 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 775460.30 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E‐Mail ist nicht zugelassen.
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Ostholstein
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 179-404757 (2018-09-17)