Auftragsbekanntmachung (2018-08-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zweckverband Ostholstein
Nationale Registrierungsnummer: DEF08
Postanschrift: Wagrienring 3-13
Postort: Sierksdorf
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmsh.de📧
Region: Ostholstein🏙️
URL: www.zvo.com🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gmsh.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: www.e-vergabe-sh.de🌏
Teilnahme-URL: www.e-vergabe-sh.de🌏
URL des Beschaffungsinstruments: www.e-vergabe-sh.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tiefbauleistung, Vergabenummer: 31800180OV
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Kurze Beschreibung:
“Tiefbauarbeiten zwecks Leerrohrverlegung für LWL „außerorts“
FTTB-Netz in AG1 -AG4 „außerorts“”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4 990 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Ort der Leistung: Ostholstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gem. Malente, Schönw., Göhl, Scharb., Bosau, Sierksd., Altenk., Kasseedorf, Süsel”
Beschreibung der Beschaffung:
“Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Leerrohren für LWL, vornehmlich „außerorts“. Dies umfasst ausschließlich die passiven Elemente der Netzstruktur.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Leerrohren für LWL, vornehmlich „außerorts“. Dies umfasst ausschließlich die passiven Elemente der Netzstruktur.
Die Verlegung reicht bis zur Hausanschlussebene, schließt also auch die Ausleitung aus dem Leerrohrverband und die Einführung des Einzelröhrchens in das Gebäude (FTTB) ein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 4 990 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 7
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-12
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-12
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers und der GMSH, Submissionsstelle Bau; keine Bieter oder deren Bevollmächtigte”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Lübeck
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 152-348301 (2018-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Tiefbauarbeiten zwecks Leerrohrverlegung für LWL „außerorts"
FTTB-Netz in AG1 -AG4 „außerorts".”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 894 140 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Leerrohren für LWL, vornehmlich „außerorts". Dies umfasst ausschließlich die passiven Elemente der Netzstruktur.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Leerrohren für LWL, vornehmlich „außerorts". Dies umfasst ausschließlich die passiven Elemente der Netzstruktur.
Die Verlegung reicht bis zur Hausanschlussebene, schließt also auch die Ausleitung aus dem Leerrohrverband und die Einführung des Einzelröhrchens in das Gebäude (FTTB) ein.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 152-348301
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Tiefbauleistung, Vergabenummer: 31800180OV
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: glasfaser nord GmbH
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 990 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 894 140 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und Gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2019/S 226-553238 (2019-11-20)