Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tierdurchlass; Kleinfeldele
18FEI31367
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten fĂŒr EisenbahnlinienđŠ
Kurze Beschreibung: EĂ Tierdurchlass; SĂ Kleinfeldele
Informationen ĂŒber Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt â
1ïžâŁ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 EĂ Tierdurchlass
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
ZusĂ€tzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten fĂŒr EisenbahnlinienđŠ
ZusĂ€tzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von StraĂenbrĂŒckenđŠ
ZusĂ€tzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von EisenbahnbrĂŒckenđŠ
ZusĂ€tzliche Produkte/Dienstleistungen: GleisbauarbeitenđŠ
Ort der Leistung: Breisgau-Hochschwarzwaldđïž
Hauptstandort oder ErfĂŒllungsort: MĂŒllheim
Beschreibung der Beschaffung:
âLos1: EĂ Tierdurchlass
â 1 700 m Bodenaushub
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung
â 300 m Baugrubenverbau
â 2 St. HilfbrĂŒcken
â 1 St. Verschubbahn
â 800 m...â
Beschreibung der Beschaffung
Los1: EĂ Tierdurchlass
â 1 700 m Bodenaushub
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung
â 300 m Baugrubenverbau
â 2 St. HilfbrĂŒcken
â 1 St. Verschubbahn
â 800 m Stahlbeton fĂŒr Rahmen
â 75 To Bewehrung
â 1 200 m Abdichtung
â 75 m GelĂ€nder
â 40 m Gleis RĂŒck-/Einbau
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen ĂŒber die Fonds der EuropĂ€ischen Union: 2014-DE-TM-0094-M
2ïžâŁ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 SĂ Kleinfelde
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreisđïž
Hauptstandort oder ErfĂŒllungsort: Auggen
Beschreibung der Beschaffung:
âLos 2: SĂ Kleinfeldele
â 120 m Abbruch Widerlager
â 110 m Abbruch Pfeiler
â 200 m Abbruch Ăberbau
â 21 400 m Bodenaushub
â 26 400 m Bodeneinbau
â 7 400...â
Beschreibung der Beschaffung
Los 2: SĂ Kleinfeldele
â 120 m Abbruch Widerlager
â 110 m Abbruch Pfeiler
â 200 m Abbruch Ăberbau
â 21 400 m Bodenaushub
â 26 400 m Bodeneinbau
â 7 400 mBodenautausch
â 2 St. Trag-/Schutz-/AbbruchgerĂŒste
â 140 m Spundwandverbau
â 690 m Beton Widerlager und FlĂŒgel
â 500 m Beton Ăberbau
â 100 m Beton Kappen
â 165 t Betonstahl
â 16 t Spannstahl
â 11 m Ăbergangskonstruktion
â 8 St. Lager
â 690 m Abdichtung Ăberbaudecke
â 3 600 m Asphalttragschicht, d=14cm
â 3 500 m Asphaltbetondeckschicht, d=4cm
â 162 m GelĂ€nder
â 162 m Schutzplanke
âDie interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere...â
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â MailĂ€nder Consult
â igi Consult
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage fĂŒr die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare PlanfeststellungsbeschluĂ desEisenbahn â Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen BeschluĂ ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhĂ€ngig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mĂŒndliche Verhandlung ĂŒber die Klage im 1. Quartal 2018 angekĂŒndigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Ănderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem NachprĂŒfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropĂ€ischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 147-337350 (2018-08-01)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2019-04-11) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
âLos1: EĂ Tierdurchlass
â 1 700 m Bodenaushub,
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung,
â 300 m Baugrubenverbau,
â 2 Stk HilfbrĂŒcken,
â 1 Stk Verschubbahn,
â 800 m...â
Beschreibung der Beschaffung
Los1: EĂ Tierdurchlass
â 1 700 m Bodenaushub,
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung,
â 300 m Baugrubenverbau,
â 2 Stk HilfbrĂŒcken,
â 1 Stk Verschubbahn,
â 800 m Stahlbeton fĂŒr Rahmen,
â 75 To Bewehrung,
â 1 200 m Abdichtung,
â 75 m GelĂ€nder,
â 40 m Gleis RĂŒck-/Einbau.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-07-30 đ
Datum des Endes: 2020-09-30 đ
Verfahren Administrative Informationen
FrĂŒhere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 147-337350
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-28 đ
âDie interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere...â
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â MailĂ€nder Consult,
â igi Consult.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage fĂŒr die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare PlanfeststellungsbeschluĂ desEisenbahn â Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen BeschluĂ ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhĂ€ngig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mĂŒndliche Verhandlung ĂŒber die Klage im 1. Quartal 2018 angekĂŒndigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Ănderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
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Quelle: OJS 2019/S 075-179338 (2019-04-11)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-03) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
âLos 1: EĂ Tierdurchlass
â 1 700 m Bodenaushub,
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung,
â 300 m Baugrubenverbau,
â 2 St. HilfbrĂŒcken,
â 1 St0 Verschubbahn,
â 800 m...â
Beschreibung der Beschaffung
Los 1: EĂ Tierdurchlass
â 1 700 m Bodenaushub,
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung,
â 300 m Baugrubenverbau,
â 2 St. HilfbrĂŒcken,
â 1 St0 Verschubbahn,
â 800 m Stahlbeton fĂŒr Rahmen,
â 75 t Bewehrung,
â 1 200 m Abdichtung,
â 75 m GelĂ€nder,
â 40 m Gleis RĂŒck-/Einbau.
âDie interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere...â
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â MailĂ€nder Consult,
â igi Consult.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage fĂŒr die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare PlanfeststellungsbeschluĂ des Eisenbahn â Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen BeschluĂ ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhĂ€ngig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mĂŒndliche Verhandlung ĂŒber die Klage im 1. Quartal 2018 angekĂŒndigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Ănderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
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Quelle: OJS 2019/S 129-315580 (2019-07-03)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-18) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
âLos 1: EĂ Tierdurchlass
â 1 700 m Bodenaushub,
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung,
â 300 m Baugrubenverbau,
â 2 Stk HilfbrĂŒcken,
â 1 Stk Verschubbahn,
â 800 m...â
Beschreibung der Beschaffung
Los 1: EĂ Tierdurchlass
â 1 700 m Bodenaushub,
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung,
â 300 m Baugrubenverbau,
â 2 Stk HilfbrĂŒcken,
â 1 Stk Verschubbahn,
â 800 m Stahlbeton fĂŒr Rahmen,
â 75 To Bewehrung,
â 1 200 m Abdichtung,
â 75 m GelĂ€nder,
â 40 m Gleis RĂŒck-/Einbau.
âDie interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere...â
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â MailĂ€nder Consult,
â igi Consult.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage fĂŒr die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare PlanfeststellungsbeschluĂ des Eisenbahn â Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen BeschluĂ ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhĂ€ngig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mĂŒndliche Verhandlung ĂŒber die Klage im 1. Quartal 2018 angekĂŒndigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Ănderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
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Quelle: OJS 2019/S 140-343944 (2019-07-18)
âDie interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere...â
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â MailĂ€nder Consult,
â igi Consult.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage fĂŒr die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare PlanfeststellungsbeschluĂ des Eisenbahn â Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen BeschluĂ ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhĂ€ngig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mĂŒndliche Verhandlung ĂŒber die Klage im 1. Quartal 2018 angekĂŒndigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Ănderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 176-427836 (2019-09-09)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-09) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
âLos 2: SĂ Kleinfeldele
â 120 m Abbruch Widerlager,
â 110 m Abbruch Pfeiler,
â 200 m Abbruch Ăberbau,
â 21 400 m Bodenaushub,
â 26 400 m Bodeneinbau,
â 7 400...â
Beschreibung der Beschaffung
Los 2: SĂ Kleinfeldele
â 120 m Abbruch Widerlager,
â 110 m Abbruch Pfeiler,
â 200 m Abbruch Ăberbau,
â 21 400 m Bodenaushub,
â 26 400 m Bodeneinbau,
â 7 400 mBodenautausch,
â 2 Stk. Trag-/Schutz-/AbbruchgerĂŒste,
â 140 m Spundwandverbau,
â 690 m Beton Widerlager und FlĂŒgel,
â 500 m Beton Ăberbau,
â 100 m Beton Kappen,
â 165 t Betonstahl,
â 16 t Spannstahl,
â 11 m Ăbergangskonstruktion,
â 8 Stk. Lager,
â 690 m Abdichtung Ăberbaudecke,
â 3 600 m Asphalttragschicht, d=14 cm,
â 3 500 m Asphaltbetondeckschicht, d=4 cm,
â 162 m GelĂ€nder,
â 162 m Schutzplanke.
âDie interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere...â
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â MailĂ€nder Consult
â igi Consult
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage fĂŒr die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare PlanfeststellungsbeschluĂ des Eisenbahn â Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen BeschluĂ ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhĂ€ngig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mĂŒndliche Verhandlung ĂŒber die Klage im 1. Quartal 2018 angekĂŒndigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Ănderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 176-427866 (2019-09-10)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EĂ Tierdurchlass
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
ââ 1 700 m Bodenaushub,
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung,
â 300 m Baugrubenverbau,
â 2 St. HilfbrĂŒcken,
â 1 St. Verschubbahn,
â 800 m Stahlbeton fĂŒr Rahmen,
â...â
Beschreibung der Beschaffung
â 1 700 m Bodenaushub,
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung,
â 300 m Baugrubenverbau,
â 2 St. HilfbrĂŒcken,
â 1 St. Verschubbahn,
â 800 m Stahlbeton fĂŒr Rahmen,
â 75 T Bewehrung,
â 1 200 m Abdichtung,
â 75 m GelĂ€nder,
â 40 m Gleis RĂŒck-/Einbau.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-08-21 đ
Datum des Endes: 2020-04-03 đ
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 18FEI31367
Titel: Tierdurchlass; Kleinfeldele
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-19 đ
ErgĂ€nzende Informationen Körper ĂŒberprĂŒfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler StraĂe 76
Verfahren zur ĂberprĂŒfung
Genaue Informationen ĂŒber Fristen fĂŒr ĂberprĂŒfungsverfahren:
âEin NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen,...â
Ein NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein NachprĂŒfungsantrag ist zudem unzulĂ€ssig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die ZulĂ€ssigkeit eines NachprĂŒfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten VergabeverstöĂe innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. â soweit die VergabeverstöĂe aus
Der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind â bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerĂŒgt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 217-529593 (2020-11-02)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-02) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
ââ 1 700 m Bodenaushub,
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung,
â 300 m Baugrubenverbau,
â 2 St. HilfbrĂŒcken,
â 1 St. Verschubbahn,
â 800 m Stahlbeton fĂŒr Rahmen,
â...â
Beschreibung der Beschaffung
â 1 700 m Bodenaushub,
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung,
â 300 m Baugrubenverbau,
â 2 St. HilfbrĂŒcken,
â 1 St. Verschubbahn,
â 800 m Stahlbeton fĂŒr Rahmen,
â 75 To Bewehrung,
â 1 200 m Abdichtung,
â 75 m GelĂ€nder,
â 40 m Gleis RĂŒck-/Einbau.
ErgĂ€nzende Informationen Verfahren zur ĂberprĂŒfung
Genaue Informationen ĂŒber Fristen fĂŒr ĂberprĂŒfungsverfahren:
âEin NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen,...â
Ein NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein NachprĂŒfungsantrag ist zudem unzulĂ€ssig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die ZulĂ€ssigkeit eines NachprĂŒfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten VergabeverstöĂe innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. â soweit die VergabeverstöĂe aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind â bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerĂŒgt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 217-529610 (2020-11-02)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-06) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
ââ 1 700 m Bodenaushub,
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung,
â 300 m Baugrubenverbau,
â 2 St. HilfbrĂŒcken,
â 1 St. Verschubbahn,
â 800 m Stahlbeton fĂŒr Rahmen,
â...â
Beschreibung der Beschaffung
â 1 700 m Bodenaushub,
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung,
â 300 m Baugrubenverbau,
â 2 St. HilfbrĂŒcken,
â 1 St. Verschubbahn,
â 800 m Stahlbeton fĂŒr Rahmen,
â 75 t Bewehrung,
â 1 200 m Abdichtung,
â 75 m GelĂ€nder,
â 40 m Gleis RĂŒck-/Einbau.
ErgĂ€nzende Informationen Verfahren zur ĂberprĂŒfung
Genaue Informationen ĂŒber Fristen fĂŒr ĂberprĂŒfungsverfahren:
âEin NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen,...â
Ein NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein NachprĂŒfungsantrag ist zudem unzulĂ€ssig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die ZulĂ€ssigkeit eines NachprĂŒfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten VergabeverstöĂe innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. â soweit die VergabeverstöĂe aus
Der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind â bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerĂŒgt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 220-539486 (2020-11-06)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-16) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
ââ 1 700 m Bodenaushub,
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung,
â 300 m2 Baugrubenverbau,
â 2 St. HilfbrĂŒcken,
â 1 St. Verschubbahn,
â 800 m Stahlbeton fĂŒr...â
Beschreibung der Beschaffung
â 1 700 m Bodenaushub,
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung,
â 300 m2 Baugrubenverbau,
â 2 St. HilfbrĂŒcken,
â 1 St. Verschubbahn,
â 800 m Stahlbeton fĂŒr Rahmen,
â 75 t Bewehrung,
â 1 200 m Abdichtung,
â 75 m GelĂ€nder,
â 40 m Gleis RĂŒck-/Einbau.
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Quelle: OJS 2020/S 227-555972 (2020-11-16)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-16) ErgĂ€nzende Informationen Verfahren zur ĂberprĂŒfung
Genaue Informationen ĂŒber Fristen fĂŒr ĂberprĂŒfungsverfahren:
âEin NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen,...â
Ein NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein NachprĂŒfungsantrag ist zudem unzulĂ€ssig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die ZulĂ€ssigkeit eines NachprĂŒfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten VergabeverstöĂe innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. â soweit die VergabeverstöĂe aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind â bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerĂŒgt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 227-555973 (2020-11-16)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-27) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
ââ 1 700 mÂł Bodenaushub;
â 1 100 mÂł BauwerkshinterfĂŒllung;
â 300 mÂČ Baugrubenverbau;
â 2 St. HilfbrĂŒcken;
â 1 St. Verschubbahn;
â 800 mÂł Stahlbeton fĂŒr...â
Beschreibung der Beschaffung
â 1 700 mÂł Bodenaushub;
â 1 100 mÂł BauwerkshinterfĂŒllung;
â 300 mÂČ Baugrubenverbau;
â 2 St. HilfbrĂŒcken;
â 1 St. Verschubbahn;
â 800 mÂł Stahlbeton fĂŒr Rahmen;
â 75 To Bewehrung;
â 1 200 mÂČ Abdichtung;
â 75 m GelĂ€nder;
â 40 m Gleis RĂŒck-/Einbau.
ErgĂ€nzende Informationen Verfahren zur ĂberprĂŒfung
Genaue Informationen ĂŒber Fristen fĂŒr ĂberprĂŒfungsverfahren:
âGenaue Angaben zu den Fristen fĂŒr die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...â
Genaue Angaben zu den Fristen fĂŒr die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein NachprĂŒfungsantrag ist zudem unzulĂ€ssig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die ZulĂ€ssigkeit eines NachprĂŒfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten VergabeverstöĂe innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. â soweit die VergabeverstöĂe aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind â bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerĂŒgt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 235-579403 (2020-11-27)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 18FEI31367 Tierdurchlass; Kleinfeldele MKA 41
18FEI31367
ErgĂ€nzende Informationen Verfahren zur ĂberprĂŒfung
Genaue Informationen ĂŒber Fristen fĂŒr ĂberprĂŒfungsverfahren:
âEin NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen,...â
Ein NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein NachprĂŒfungsantrag ist zudem unzulĂ€ssig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die ZulĂ€ssigkeit eines NachprĂŒfungsantrags setz tferner voraus, dass die geltend gemachten VergabeverstöĂe innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. â soweit die VergabeverstöĂe aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind â bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerĂŒgt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 040-097325 (2021-02-23)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 18FEI31367 Tierdurchlass; Kleinfeldele MKA 43
18FEI31367
Quelle: OJS 2021/S 040-097358 (2021-02-23)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 18FEI31367 Tierdurchlass; Kleinfeldele MKA 40
18FEI31367
Quelle: OJS 2021/S 040-097359 (2021-02-23)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 18FEI31367 Tierdurchlass; Kleinfeldele MKA 39
18FEI31367
Quelle: OJS 2021/S 040-097360 (2021-02-23)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 18FEI31367 Tierdurchlass; Kleinfeldele MKA 42
18FEI31367
Quelle: OJS 2021/S 040-097362 (2021-02-23)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 18FEI31367 Tierdurchlass; Kleinfeldele MKA 18
18FEI31367
ErgĂ€nzende Informationen Verfahren zur ĂberprĂŒfung
Genaue Informationen ĂŒber Fristen fĂŒr ĂberprĂŒfungsverfahren:
âEin NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen,...â
Ein NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein NachprĂŒfungsantrag ist zudem unzulĂ€ssig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die ZulĂ€ssigkeit eines NachprĂŒfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten VergabeverstöĂe innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. â soweit die VergabeverstöĂe aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind â bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerĂŒgt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 043-106679 (2021-02-26)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 18FEI31367 SĂ Kleinfeldele
18FEI31367
Titel: SĂ Kleinfelderle
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
ââ 120 m Abbruch Widerlager,
â 110 m Abbruch Pfeiler,
â 200 m Abbruch Ăberbau,
â 21 400 m Bodenaushub,
â 26 400 m Bodeneinbau,
â 7 400 m Bodenautausch,
â 2...â
Beschreibung der Beschaffung
â 120 m Abbruch Widerlager,
â 110 m Abbruch Pfeiler,
â 200 m Abbruch Ăberbau,
â 21 400 m Bodenaushub,
â 26 400 m Bodeneinbau,
â 7 400 m Bodenautausch,
â 2 St. Trag-/Schutz-/AbbruchgerĂŒste,
â 140 m Spundwandverbau,
â 690 m Beton Widerlager und FlĂŒgel,
â 500 m Beton Ăberbau,
â 100 m Beton Kappen,
â 165 t Betonstahl,
â 16 t Spannstahl,
â 11 m Ăbergangskonstruktion,
â 8 St. Lager,
â 690 m Abdichtung Ăberbaudecke,
â 3 600 m Asphalttragschicht, d = 14 cm,
â 3 500 m Asphaltbetondeckschicht, d = 4 cm,
â 162 m GelĂ€nder,
â 162 m Schutzplanke.
ErgĂ€nzende Informationen Verfahren zur ĂberprĂŒfung
Genaue Informationen ĂŒber Fristen fĂŒr ĂberprĂŒfungsverfahren:
âEin NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen,...â
Ein NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein NachprĂŒfungsantrag ist zudem unzulĂ€ssig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die ZulĂ€ssigkeit eines NachprĂŒfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten VergabeverstöĂe innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. â soweit die VergabeverstöĂe aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind â bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerĂŒgt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 055-135828 (2021-03-15)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 18FEI31367 Tierdurchlass; Kleinfeldele MKA 45
18FEI31367
ErgĂ€nzende Informationen Verfahren zur ĂberprĂŒfung
Genaue Informationen ĂŒber Fristen fĂŒr ĂberprĂŒfungsverfahren:
âEin NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen,...â
Ein NachprĂŒfungsantrag ist unzulĂ€ssig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein NachprĂŒfungsantrag ist zudem unzulĂ€ssig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die ZulĂ€ssigkeit eines NachprĂŒfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten VergabeverstöĂe innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. â soweit die VergabeverstöĂe aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind â bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerĂŒgt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 062-156457 (2021-03-25)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 18FEI31367 SĂ Kleinfeldele MKA 13
18FEI31367
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
ââ 120 m Abbruch Widerlager,
â 110 m Abbruch Pfeiler,
â 200 m Abbruch Ăberbau,
â 21 400 m Bodenaushub,
â 26 400 m Bodeneinbau,
â 7 400 m Bodenautausch,
â 2...â
Beschreibung der Beschaffung
â 120 m Abbruch Widerlager,
â 110 m Abbruch Pfeiler,
â 200 m Abbruch Ăberbau,
â 21 400 m Bodenaushub,
â 26 400 m Bodeneinbau,
â 7 400 m Bodenautausch,
â 2 St. Trag-/Schutz-/AbbruchgerĂŒste,
â 140 m Spundwandverbau,
â 690 m Beton Widerlager und FlĂŒgel,
â 500 m Beton Ăberbau,
â 100 m Beton Kappen,
â 165 t Betonstahl,
â 16 t Spannstahl,
â 11 m Ăbergangskonstruktion,
â 8 St. Lager,
â 690 m2 Abdichtung Ăberbaudecke,
â 3 600 m Asphalttragschicht, d=14 cm,
â 3 500 m Asphaltbetondeckschicht, d=4 cm,
â 162 m GelĂ€nder,
â 162 m Schutzplanke.
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Quelle: OJS 2021/S 062-156460 (2021-03-25)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 18FEI31367 SĂ Kleinfeldele MKA 16
18FEI31367
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
ââ 120 m Abbruch Widerlager,
â 110 m Abbruch Pfeiler,
â 200 m Abbruch Ăberbau,
â 21 400 m Bodenaushub,
â 26 400 m Bodeneinbau,
â 7 400 m Bodenautausch,
â 2...â
Beschreibung der Beschaffung
â 120 m Abbruch Widerlager,
â 110 m Abbruch Pfeiler,
â 200 m Abbruch Ăberbau,
â 21 400 m Bodenaushub,
â 26 400 m Bodeneinbau,
â 7 400 m Bodenautausch,
â 2 St. Trag-/Schutz-/AbbruchgerĂŒste,
â 140 m Spundwandverbau,
â 690 m Beton Widerlager und FlĂŒgel,
â 500 m Beton Ăberbau,
â 100 m Beton Kappen,
â 165 t Betonstahl,
â 16 t Spannstahl,
â 11 m Ăbergangskonstruktion,
â 8 St. Lager,
â 690 m Abdichtung Ăberbaudecke,
â 3 600 m Asphalttragschicht, d=14 cm,
â 3 500 m Asphaltbetondeckschicht, d=4 cm,
â 162 m GelĂ€nder,
â 162 m Schutzplanke.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 062-156461 (2021-03-25)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-07) Ăffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Adam-Riese-StraĂe 11-13
Postleitzahl: 60327
E-Mail: spezialisten-kleinleistungsteam@deutschebahn.comđ§
Fax: +49 69260914793 đ
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
âLos 1: EĂ Tierdurchlass:
â 1 700 m Bodenaushub,
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung,
â 300 m Baugrubenverbau,
â 2 St. HilfbrĂŒcken,
â 1 St. Verschubbahn,
â 800 m...â
Beschreibung der Beschaffung
Los 1: EĂ Tierdurchlass:
â 1 700 m Bodenaushub,
â 1 100 m BauwerkshinterfĂŒllung,
â 300 m Baugrubenverbau,
â 2 St. HilfbrĂŒcken,
â 1 St. Verschubbahn,
â 800 m Stahlbeton fĂŒr Rahmen,
â 75 t Bewehrung,
â 1 200 m Abdichtung,
â 75 m GelĂ€nder,
â 40 m Gleis RĂŒck-/Einbau.
âDie interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere...â
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â MailĂ€nder Consult
â igi Consult.
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage fĂŒr die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare PlanfeststellungsbeschluĂ desEisenbahn - Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen BeschluĂ ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhĂ€ngig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mĂŒndliche Verhandlung ĂŒber die Klage im 1. Quartal 2018 angekĂŒndigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Ănderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 070-177544 (2021-04-07)
âDie interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere...â
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
â MailĂ€nder Consult
â igi Consult
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise:
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage fĂŒr die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare PlanfeststellungsbeschluĂ desEisenbahn - Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen BeschluĂ ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhĂ€ngig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mĂŒndliche Verhandlung ĂŒber die Klage im 1. Quartal 2018 angekĂŒndigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Ănderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
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Quelle: OJS 2021/S 070-177562 (2021-04-07)
âDie interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere...â
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer mĂŒssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den AuftrĂ€gen interessiert sind; die AuftrĂ€ge werden ohne spĂ€tere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten ErklÀrungen/Nachweisen folgende weitere ErklÀrungen/Nachweise erforderlich:
ErklĂ€rung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten IngenieurbĂŒro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des IngenieurbĂŒros) oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende ErklĂ€rung abzugeben hat.
Beauftragte(s) IngenieurbĂŒro(s):
-MailÀnder Consult
-igi Consult
Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, Angebote von Bietern auszuschlieĂen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten IngenieurbĂŒros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem IngenieurbĂŒro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche AbhĂ€ngigkeit besteht.
Form der geforderten ErklÀrungen/Nachweise
Alle geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frĂŒhere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklĂ€rungen/Nachweise werden fĂŒr die Bieterauswahl berĂŒcksichtigt. DarĂŒber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwĂŒnscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten ErklÀrungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter BerĂŒcksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spĂ€testens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge möglich ist. Der Auftraggeber behĂ€lt sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der TeilnahmeantrĂ€ge zu beantworten.
Der Auftraggeber behÀlt sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei DurchfĂŒhrung eines Verhandlungsverfahrens behĂ€lt sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage fĂŒr die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare PlanfeststellungsbeschluĂ desEisenbahn - Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen BeschluĂ ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhĂ€ngig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mĂŒndliche Verhandlung ĂŒber die Klage im 1. Quartal 2018 angekĂŒndigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Ănderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
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Quelle: OJS 2021/S 149-395805 (2021-07-30)
Ănderung einer Konzession/eines Auftrags wĂ€hrend ihrer/seiner Laufzeit (2021-09-01) Ăffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Frankfurt Main