Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen
Die Anlage 6 Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Es müssen insgesamt mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreicht werden. Maßgeblich ist der Durchschnittswert über alle eingereichten Referenzen. Wird dieser Wert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
b) Personalkennzahlen:
Die Anlage 7 Personalkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Dabei werden die Angaben zu den „Beschäftigten Gesamt“ nur als Information gefordert und nicht gewertet. Die Angaben zu den „Beschäftigten im ausschreibungsrelevanten Tätigkeitsbereich des Auftrags“ werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl in allen 3 angegebenen Geschäftsjahren mindestens 100 Vollzeitkräfte (mind. 38,5 h) im ausschreibungsrelevanten Tätigkeitsbereich beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Die Anlage 8 Qualitätsmanagement ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben zu en „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2008 (oder neuer) oder gleichwertig besitzt.
Bewertungskriterium:
Für die Benotung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurde zusätzlich den Mindestkriterien
Folgendes Bewertungskriterium festgelegt:
„Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“
Zu Bewertung werden die eingereichten Referenzen ausgewertet. Der Bewerber benennt in der Anlage 6 Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2014 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
„Erfolgreich abgeschlossen“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit noch läuft bzw. geendet hat und sie insbesondere nicht vorzeitig beendet worden sind. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden sind, gilt die Referenz nicht als „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Ergebnis technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ beschrieben.
„Im Wesentlichen vergleichbar“ mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Ausführungszeitraum, Vertragsdauer, Anzahl der Standorte, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber) gemäß Anlage 6 Referenzen im Wesentlichen entspricht und damit der ausgeschriebenen Leistung soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist die Benennung der mit [A] (Ausschlusskriterium) gekennzeichneten Abfragen zur Referenz, z.B. eines Ansprechpartners des Referenzkunden (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Fehlt die Antwort zu einer dieser pro Referenz mit [A] gekennzeichneten Abfragen, so wird die betreffende Referenz als nicht wertbar betrachtet.
Bei der Gesamtwertung wird immer von zwei Referenzen ausgegangen. Werden weniger als zwei wertbare Referenzen eingereicht, werden die fehlenden oder nicht wertbaren Referenzen mit 0 (null) Punkten bewertet.
Neben den o.a. Unterlagen wertet der Auftraggeber für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Liste privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Nachunternehmer sowie Erklärung Bewerbergemeinschaft aus.