Es soll ein voll funktionsfähiges hochauflösendes 120 kV TEM (Transmissionselektronenmikroskop) mit spezieller Kryo-Einheit (Kryo-Transfereinheit für TEM) als Gesamtsystem angeschafft werden. Mit diesem System sollen sowohl native als auch Proben aus Lehre, Forschung und Diagnostik untersucht werden.
Das TEM muss als Neugerät angeboten werden, es darf sich nicht um ein Gebraucht- oder sogenanntes „Refurbished“ System handeln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transmissionselektronenmikroskop
2018-vs06-AJ
Produkte/Dienstleistungen: Durchstrahlungs-Elektronenmikroskope📦
Kurze Beschreibung:
“Es soll ein voll funktionsfähiges hochauflösendes 120 kV TEM (Transmissionselektronenmikroskop) mit spezieller Kryo-Einheit (Kryo-Transfereinheit für TEM)...”
Kurze Beschreibung
Es soll ein voll funktionsfähiges hochauflösendes 120 kV TEM (Transmissionselektronenmikroskop) mit spezieller Kryo-Einheit (Kryo-Transfereinheit für TEM) als Gesamtsystem angeschafft werden. Mit diesem System sollen sowohl native als auch Proben aus Lehre, Forschung und Diagnostik untersucht werden.
Das TEM muss als Neugerät angeboten werden, es darf sich nicht um ein Gebraucht- oder sogenanntes „Refurbished“ System handeln.
1️⃣
Ort der Leistung: Städteregion Aachen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Aachen AöR, Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen
Beschreibung der Beschaffung:
“Es soll ein voll funktionsfähiges hochauflösendes 120 kV TEM (Transmissionselektronenmikroskop) mit spezieller Kryo-Einheit (Kryo-Transfereinheit für TEM)...”
Beschreibung der Beschaffung
Es soll ein voll funktionsfähiges hochauflösendes 120 kV TEM (Transmissionselektronenmikroskop) mit spezieller Kryo-Einheit (Kryo-Transfereinheit für TEM) als Gesamtsystem angeschafft werden. Mit diesem System sollen sowohl native als auch Proben aus Lehre, Forschung und Diagnostik untersucht werden.
Das TEM muss als Neugerät angeboten werden, es darf sich nicht um ein Gebraucht- oder sogenanntes „Refurbished“ System handeln.
Genauere Angaben entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-30 📅
Datum des Endes: 2018-12-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist. (Kopie reicht aus)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— 521 EU – Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Nachweis einer Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— 521 EU – Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— VgV – Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— VgV – Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
— CE-Zertifizierung zu den angebotenen Geräten (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Die CE-Zertifikate der Geräte sind dem Angebot beizulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-13
13:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-09-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-13
13:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Universitätsklinikum Aachen AöR, Kullenhofstr. 30, 52074 Aachen, 4.Etage, Raum 402”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
“Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der...”
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftrage Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe sollen die Angebotsunterlagen mit Anlagen in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Angebotskennzettel“ bei der, in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle eingereicht werden. In Abweichung/Ergänzung zu der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle, kann eine persönliche Abgabe der Angebotsunterlagen (nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe und nur während der am UKA üblichen Geschäftszeiten) an nachstehender Adresse erfolgen:
Universitätsklinikum Aachen AöR
Geschäftsbereich Recht – Sekretariat –
Kullenhofstr. 50
52074 Aachen
4. Etage, Raum 423
Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle im UKA kann nicht erfolgen.
Auf die Vorlage einer Sicherungskopie wird verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYYJR
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universitätsklinikum Aachen AöR
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 241/8080975📞
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de📧
Fax: +49 241/8082504 📠
URL: www.ukaachen.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 156-357915 (2018-08-13)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 156-357915
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-09-13 📅
Zeit: 13:30
Neuer Wert
Datum: 2018-09-20 📅
Zeit: 13:30
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2018-09-28 📅
Neuer Wert
Datum: 2018-10-08 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-09-13 📅
Zeit: 13:30
Neuer Wert
Datum: 2018-09-20 📅
Zeit: 13:30
Quelle: OJS 2018/S 176-398893 (2018-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-10) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 156-357915
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYYV6
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 196-443178 (2018-10-10)