Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung
Postanschrift: Strehlener Straße 22/24
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung
Telefon: +49 351463-34208📞
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de📧
Fax: +49 351463-37102 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.tu-dresden.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transmissionselektronenmikroskop (TEM)
025019/17
Produkte/Dienstleistungen: Elektronenmikroskope📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines Transmissionselektronenmikroskops mit besonderer Eignung für schnelles Element-Mapping und in-situ-Mikroskopie”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 227 500 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Technische Universität Dresden
Dresden Center for Nanoanalysis (DCN)
Helmholtzstr. 18
01069 Dresden”
Beschreibung der Beschaffung:
“— Transmissionselektronenmikroskop (TEM) mit Rastereinheit (STEM)
— Vollständige Fernsteuerung
— Goniometer mit piezo-elektronischer Feinsteuerung
—...”
Beschreibung der Beschaffung
— Transmissionselektronenmikroskop (TEM) mit Rastereinheit (STEM)
— Vollständige Fernsteuerung
— Goniometer mit piezo-elektronischer Feinsteuerung
— Motorisierte und Software-gesteuerte Positionierung
— Stickstoff-Kühlung des Probenraums
— Digitalkamera
— Mess-System (Hard- und Software)
— Lieferung, Installation und Einweisung
— Optional: Reparatur- und Wartungsvertrag nach Ablauf der zwei-jährigen Gewährleistungszeit (Verjährung der Mängelhaftung) für die Laufzeit von 4 Jahren
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optionaler Reparatur- und Wartungsvertrag nach Ablauf der zwei-jährigen Gewährleistungszeit (Verjährung der Mängelhaftung) für die Laufzeit von 4 Jahren,...”
Beschreibung der Optionen
Optionaler Reparatur- und Wartungsvertrag nach Ablauf der zwei-jährigen Gewährleistungszeit (Verjährung der Mängelhaftung) für die Laufzeit von 4 Jahren, Rückgriffsrecht innerhalb von 24 Monaten nach Abnahme
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 032-069467
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Transmissionselektronenmikroskop (TEM)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: JEOL (Germany) GmbH
Postanschrift: Gute Änger 30
Postort: Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 816198450📞
Fax: +49 81619845100 📠
Region: Freising🏙️
URL: www.jeol.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2563634.44 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 227 500 💰
“Zu V.2.1): Die Beauftragung wurde für den 13.4.2018 vorgesehen erfolgte aber am 18.4.2018.” Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏
Quelle: OJS 2018/S 136-310793 (2018-07-18)