Die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH plant die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Fassfabrikgebäudes in Schwäbisch Hall - Hessental an der Karl-Kurz-Straße 44 (sogenanntes „Kurz-Areal“). Neben Gewerbe- und Gastronomieflächen soll ein Großteil des Gebäudes vom Landkreis Schwäbisch Hall für wesentliche Teile der Verwaltung übernommen werden. Die Einhaltung höchster energetischer Standards ist ein wesentliches Ziel des Bauprojekts. Mit diesem Vergabeverfahren werden die Fliesenarbeiten ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall GmbH
Postanschrift: Marktstr. 4
Postort: Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gerald Gareiss
E-Mail: gerald.gareiss@gwg-sha.de📧
Region: Schwäbisch Hall🏙️
URL: www.gwg-sha.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Kommunales Wohnungsbauunternehmen
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umbau Gebäude 44, Karl-Kurz-Areal in Schwäbisch Hall - Fliesenarbeiten (VE 09.01)”
Produkte/Dienstleistungen: Fliesen📦
Kurze Beschreibung:
“Die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH plant die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Fassfabrikgebäudes in Schwäbisch Hall...”
Kurze Beschreibung
Die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH plant die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Fassfabrikgebäudes in Schwäbisch Hall – Hessental an der Karl-Kurz-Straße 44 (sogenanntes „Kurz-Areal“). Neben Gewerbe- und Gastronomieflächen soll ein Großteil des Gebäudes vom Landkreis Schwäbisch Hall für wesentliche Teile der Verwaltung übernommen werden. Die Einhaltung höchster energetischer Standards ist ein wesentliches Ziel des Bauprojekts. Mit diesem Vergabeverfahren werden die Fliesenarbeiten ausgeschrieben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 396718.36 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Schwäbisch Hall🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 74523 Schwäbisch Hall
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind mit Ausnahme der bauseitigen Leistungen.
Die Fliesenarbeiten sind frei Baustelle einschließlich Verpackung, allen Materialien entsprechend den Bauzeichnungen und Beschreibungen, Aufstellung und Inbetriebsetzung durch Fachmonteure anzubieten. Kosten für Unterkunft, Auslösung sowie Wege- und Fahrgelder sind in die Angebotspreise einzurechnen. Zu den Einzelheiten wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Kurzbeschreibung: 605 m Abdichtung; 550 m Wandfliesen matt weiß; 100 m Wandfliesen Cevica Metro; 925 m Bodenfliesen V+B Bernina; 100 m Edelstahlfliese; 625 m Bodenfliesen Klingenberg Keradur; 270 m Bodenbelag Betonwerkstein
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 093-210230
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 09.01
Titel: Fliesenarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Konz & Schäfer GmbH
Postanschrift: Höfer Äcker 12
Postort: Leinfelden-Echterdingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 71179970📞
E-Mail: info@konz-schaefer.de📧
Fax: +49 7117997309 📠
Region: Baden-Württemberg🏙️
URL: www.konz-schaefer.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 396718.36 💰
“Die Beantwortung von Bieteranfragen, Änderungen oder jegliche Mitteilung an die Bieter im laufenden Vergabeverfahren erfolgen anonymisiert und neutral an...”
Die Beantwortung von Bieteranfragen, Änderungen oder jegliche Mitteilung an die Bieter im laufenden Vergabeverfahren erfolgen anonymisiert und neutral an alle Bieter. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel transparent den Bietern mitgeteilt und auf der Plattform, über die die Bieter die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, eingestellt. Die Bieter haben sich regelmäßig über diese Plattform, letztmalig sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist darüber zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind. Falls die Bieter der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft mbH nach dem Download der Vergabeunterlagen einen Hinweis per E-Mail an die unter Ziffer I.3) genannte Kontaktadresse geben, werden sie automatisch über jede neu eingestellte Datei informiert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 164-373835 (2018-08-25)