Umbau und Sanierung Torhorst-Gesamtschule: TO 2 bis 5 — Heizungsanlagen

Landkreis Oberhavel, Dezernat II — Bildung und Jugend, Zentrale Vergabestelle

Neubau eines 4-geschossigen Klassenraumtraktes, sowie einer 1-geschossigen Aula, jeweils als Stahlbetonkonstruktion als Anbauten an das Bestandsschulgebäude sowie Sanierung des Bestands.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-20 Auftragsbekanntmachung
2018-07-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauinstallationsarbeiten
Referenznummer: GSOR.03.420.01.OV003.18
Kurze Beschreibung:
Neubau eines 4-geschossigen Klassenraumtraktes, sowie einer 1-geschossigen Aula, jeweils als Stahlbetonkonstruktion als Anbauten an das Bestandsschulgebäude sowie Sanierung des Bestands.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauinstallationsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberhavel 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Oberhavel, Dezernat II — Bildung und Jugend, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Postleitzahl: 16515
Postort: Oranienburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oberhavel.de 🌏
E-Mail: sandra.wilhelm@oberhavel.de 📧
Telefon: +49 3301601-374 📞
Fax: +49 3301601-370 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YB5DYLY 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 037-079932
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Zur Laufzeit des Auftrages: — Ausführungsbeginn: früh. am 05.11.18, spät. am 26.11.18. Der Beginn wird durch den Auftraggeber nach Zuschlagserteilung mit einer Frist von 12 Werktagen vor Ausführungsbeginn bestimmt. — Ausführungsende: August 2020. Bei der Angabe zur Laufzeit in Monaten handelt es sich um eine Circa-Angabe.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Heizungsanlagen:
— Abbruch von Trockenbau Wand- und Deckenverkleidungen ca. 57 m
— Demontage und Entsorgung Plattenheizkörper ca. 33 St,
— Demontage und Entsorgung Heizungsrohrleitungen DN15-DN65 ca. 90 m,
— Installation Röhrenradiatoren ca. 63. St,
— Installation Kompakt-Plattenheizkörper ca. 86 St,
— Erneuerung obere Zierabdeckung an Bestandsheizflächen ca. 86 St,
— Erneuerung von Seitenabdeckungen an Bestandsheizflächen ca. 59 St,
— Installation einer Fussbodenheizung ca. 723 m
— Installation Heizungsrohrleitungen DN15-DN50 ca. 3.125 m,
— Erweiterung der vorhandenen Wärmeverteilungsanlage um 2
gemischte Heizkreise,
ungemischte Heizkreise.
Dauer: 22 Monate
Zusätzliche Informationen:
Zur Laufzeit des Auftrages:
— Ausführungsbeginn: früh. am 05.11.18, spät. am 26.11.18.
Der Beginn wird durch den Auftraggeber nach Zuschlagserteilung mit einer Frist von 12 Werktagen vor Ausführungsbeginn bestimmt.
— Ausführungsende: August 2020.
Bei der Angabe zur Laufzeit in Monaten handelt es sich um eine Circa-Angabe.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Umbau und Sanierung Torhorst-Gesamtschule, Walther-Bothe-Straße 30-32, 16515 Oranienburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtmindestumsatz von 650 000 EUR je abgeschlossenem Geschäftsjahr.
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.).
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft.
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
Mindestens zwei (2) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare abgeschlossene Referenzen der letzten fünf (5) abgeschlossenen Kalenderjahre (2013 - 2017) mit Angabe des Auftragsgebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Bauvorhabens/Referenzobjekt einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum und Auftragswert.
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Vergleichbar sind Leistungen, die Installation von Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden, wie Schulgebäude, Sporteinrichtungen, Verwaltungsbauten, etc. enthalten.
Bei der einzureichenden Anzahl an Referenzen muss mindestens eine (1) Referenz, die Installation von Fußbodenheizungssystemen > 700 m
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.).
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 1 VOB/A,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 VOB/A.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG):
Von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter ist die Bescheinigung der Sozialkasse gemäß § 5 Absatz 2 BbgVergG (nicht älter als 6 Monate), der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, vom Auftraggeber abzufordern.
War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben.
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Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG. Sofern erforderlich, fordert die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Oberhavel den Bieter, welcher für den Zuschlag in Betracht kommt, zur Vorlage der zuvor benannten Bescheinigung/Eigenerklärung auf.
Geschäftsprache: Deutsch.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Zusätzliche Informationen: Keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Frau Wilhelm
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YB5DYLY 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 19.3.2018 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind ausgeschlossen. Werden dem Angebot solche beigelegt oder im Angebot auf solche verwiesen, dann führt dies zum Angebotsausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5DYLY.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
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§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Straße 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Quelle: OJS 2018/S 037-079932 (2018-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 214006.83 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Oberhavel, Dezernat II - Bildung und Jugend, Zentrale Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 131-298203
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 037-079932
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Zur Laufzeit des Auftrages: — Ausführungsbeginn: früh. am 5.11.18, spät. am 26.11.18. Der Beginn wird durch den Auftraggeber nach Zuschlagserteilung mit einer Frist von 12 Werktagen vor Ausführungsbeginn bestimmt. — Ausführungsende: August 2020 Bei der Angabe zur Laufzeit in Monaten handelt es sich um eine Circa-Angabe.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Demontage und Entsorgung Heizungsrohrleitungen DN15-DN65 ca. 90 m
— Installation Heizungsrohrleitungen DN15-DN50 ca. 3 125 m
— Erweiterung der vorhandenen Wärmeverteilungsanlage um 2
gemischte Heizkreise
ungemischte Heizkreise
Zusätzliche Informationen:
— Ausführungsbeginn: früh. am 5.11.18, spät. am 26.11.18.
— Ausführungsende: August 2020
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Umbau und Sanierung Torhorst-Gesamtschule
Walther-Bothe-Straße 30-32
16515 Oranienburg

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-09 📅
Name: Starke Haustechnik GmbH
Postanschrift: Markomannenstr. 6
Postort: Falkensee
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland 🇩🇪
Havelland 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 214006.83 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5D5RZ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
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Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
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Quelle: OJS 2018/S 131-298203 (2018-07-09)