Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützung im Bereich Releasemanagement ZSU
2018-042
Produkte/Dienstleistungen: Software-Unterstützung📦
Kurze Beschreibung: Unterstützung im Bereich Releasemanagement ZSU
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 735 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Unterstützung📦
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Oberfinanzdirektion Karlsruhe – Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD)
Moltkestraße 50
76133 Karlsruhe
Baden-Württemberg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Mindestabnahmemenge 180 PT, geschätze 660 PT und optionale Höchstabnahmemenge 735 PT” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 735 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-14 📅
Datum des Endes: 2020-01-14 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftraggeber behält sich vor die Laufzeit zu verlängern, bis zum 14.1.2021
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Scientology-Schutzerklärung
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Bankauskunft oder Berufs- bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Scientology-Schutzerklärung
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Bankauskunft oder Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (sofern zutreffend)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-21
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-21
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die finanzielle oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit...”
Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die finanzielle oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies zulässig, soweit eine gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird, § 47 Abs. 3 VgV.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD)
Postanschrift: Moltkestraße 50
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 72172152851📞
E-Mail: birgit.koehler@ofdka.bwl.de📧
Fax: +49 72172152155 📠
URL: www.ofd-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite🌏
Quelle: OJS 2018/S 202-459650 (2018-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 582 120 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 202-459650
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Unterstützung im Bereich Releasemanagement ZSU
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ADVITEC Informatik GmbH
Postanschrift: Schweizer Str. 3 a
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3516526222📞
E-Mail: skroh@advitec.de📧
Region: Dresden🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 735 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 582 120 💰
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Oberfinanzdirektion Karlsruhe – Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD)
Quelle: OJS 2018/S 245-561733 (2018-12-19)