Unterstützungsleistungen zur Sicherheit der Informationssysteme der EU-Zahlstelle des Freistaates Bayern gemäß IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein externer Dienstleister gesucht, der den Auftraggeber durch Dienstleistungen im Bereich IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Postanschrift: Ludwigstraße 2
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat P5
E-Mail: iuk-vorhaben@stmelf.bayern.de📧
Fax: +49 21822789 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.stmelf.bayern.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Gebietskörperschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unterstützungsleistungen zur Sicherheit der Informationssysteme der EU-Zahlstelle des Freistaates Bayern gemäß IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit...”
Titel
Unterstützungsleistungen zur Sicherheit der Informationssysteme der EU-Zahlstelle des Freistaates Bayern gemäß IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
2018P50005
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Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitsberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Ausschreibung wird ein externer Dienstleister gesucht, der den Auftraggeber durch Dienstleistungen im Bereich IT-Grundschutz des Bundesamtes...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein externer Dienstleister gesucht, der den Auftraggeber durch Dienstleistungen im Bereich IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 396 704 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitsberatung📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Sicherheit der Informationssysteme des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) kommt eine sehr große Bedeutung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Sicherheit der Informationssysteme des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) kommt eine sehr große Bedeutung zu, da mit deren Unterstützung u.a. die EU- Agrarförderung in Bayern abgewickelt wird. Das StMELF ist als Zahlstelle für Maßnahmen des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zugelassen. Bedingung für diese Zulassung ist u.a., dass die Sicherheit der Informationssysteme durch eine Zertifizierung nach dem Standard ISO27001 auf Basis von IT-Grundschutz nachgewiesen wird. Diese Zertifizierung hat das StMELF im Oktober 2016 erlangt und diese ist dauerhaft aufrecht zu erhalten. Der IT-Verbund der Zahlstelle ist somit Gegenstand jährlicher Überwachungsaudits und von Rezertifizierungsaudits im dreijährigen Turnus.
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein externer Dienstleister gesucht, der den Auftraggeber durch Dienstleistungen im Bereich IT-Grundschutz nach BSI unterstützt. Aufgrund der notwendigen Einarbeitung in die umfangreichen Fachprozesse sowie der unregelmäßigen Einsatzzeiten ist eine Beschränkung auf zwei bis drei Mitarbeiter zielführend. Dabei muss eine Vertretung gewährleistet sein. Folgende Leistungsbereiche stellen momentan die Schwerpunkte und Ziele dar (für die drei Aufgabenprofile Auditor, Vertretung Auditor sowie Penetrationstester):
— Projektmanagement mit einer fortlaufenden Anpassung der Aufgabenzuordnungen,
— Kontrolle des Projektfortschrittes,
— Weiterentwicklung bestehender ISMS-Prozesse,
— Erstellung und Fortschreibung von IT-Sicherheitsrichtlinien,
— Qualitätssicherung und Revision von Arbeitsergebnissen,
— Beratung und weitere Tätigkeiten zur Unterstützung der Umsetzung und Dokumentation von Maßnahmen der BSI IT-Grundschutzkataloge,
— Unterstützung bei internen ISMS-Audits,
— Durchführung von Penetrationstests.
Sowie optional:
— Schulungen im Bereich IT-Grundschutz nach BSI.
Es wird eine voraussichtliche Abnahmemenge für zwei Jahre ausgeschrieben. Die Mindestabnahmemenge beträgt jährlich 50 Projekttage und kann vom Auftraggeber optional um bis zu weitere 50 Tage jährlich erhöht werden. Der Auftraggeber hat zudem die Option, den Vertrag zweimalig für jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Für eine grundsätzliche notwendige Einarbeitungszeit (fünf Projekttage je Aufgabenprofil) wird vom Anbieter ein reduzierter Stundensatz – andernfalls eine ausführliche Begründung – erwartet. Später anfallende Einarbeitungszeiten (z. B. aufgrund von Personalwechsel) gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe II.2.4)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 119-270772
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Unterstützungsleistungen zur Sicherheit der Informationssysteme der EU-Zahlstelle des Freistaates Bayern gemäß IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit...”
Titel
Unterstützungsleistungen zur Sicherheit der Informationssysteme der EU-Zahlstelle des Freistaates Bayern gemäß IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
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Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Secuvera GmbH
Postanschrift: Siedlerstraße 22-24
Postort: Gäufelden
Postleitzahl: 71126
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: 00 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 396 704 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 177-401575 (2018-09-12)