Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste einer Präqualifikationsstelle oder als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt -Eigenerklärungen zur Eignung- nachzuweisen.
Zugelassene Präqulifikationsstellen:
— PQ VOL,
— ULV MV.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt – Eigenerklärung zur Eignung – auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich: wird mit den Vergabeunterlagen ausgegeben.