Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VE 25 — Förderanlagen — BBM Oelsnitz
2001/1/6/18/203
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen und Rolltreppen📦
Kurze Beschreibung: VE 25 - Aufzugsanlagen
1️⃣
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge der Umbau-/Sanierungsarbeiten im Bergbaumuseum Oelsnitz sollen 2 neue Aufzugsanlagen eingebaut werden.
Aufzugsanlage 1 - 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Umbau-/Sanierungsarbeiten im Bergbaumuseum Oelsnitz sollen 2 neue Aufzugsanlagen eingebaut werden.
Aufzugsanlage 1 - 5 Haltestellen
Aufzugsanlage 2 - 7 Haltestellen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-18 📅
Datum des Endes: 2020-01-24 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweise und Angaben siehe Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung sowie Unbedenklichkeitserklärung” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise und Angaben siehe Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung sowie Unbedenklichkeitserklärung” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweise und Angaben siehe Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung sowie Unbedenklichkeitserklärung”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-24
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriftenin seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriftenin seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 246-562839 (2018-12-18)