VI.3.1) Zusätzliche Angaben
Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A verlangt:
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt.
VI.3.2) Nachweisführung der Eignung
Siehe Pkt. III.1.1.2
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise vorzulegen:
— Erklärung, dass mind. ein deutschsprachiger Ansprechpartner permanent auf der Baustelle anwesend ist,
— Angaben KMU.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen:
— Urkalkulation (gesonderter, verschlossener und gekennzeichneter Umschlag) nur vom AN erforderlich,
— Nachweis Haftpflichtversicherung gemäß AMEV.
VI.3.3) Sonstiges
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (
www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter
www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote muss elektronisch erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen Bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Achtung: Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig!
Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter:
https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A endet am 19.10.2018 um 9.00 Uhr.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist.
Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B) zu beginnen. Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 14.6.2019 zugehen.