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Siehe Bekanntmachung A/ bis F/
G/ Geheimhaltungsvereinbarung gemäß Formular Geheimhaltungsvereinbarung.
H/ Eigenerklärung zu KMU−Eigenschaft des Bieters gemäß eVergabe−Erklärung.
Besichtigung möglich, aber nicht verpflichtend.
Nicht-deutsche Bieter müssen die geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes dem Angebot beifügen. Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Bieterfragen, die bis zum 14.2.2018, 10.00 Uhr eingehen, werden sicher beantwortet. Bei Fragen, die nach dem 14.2.2018, 10.00 Uhr eingehen, kann die Beantwortung nicht zugesichert werden.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird gemäß § 48 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 50 VgV als vorläufiger Eignungsnachweis akzeptiert. Der Bieter wird gebeten, die EEE in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung vorzulegen. Auf Aufforderung der Hochschule München müssen sämtliche Nachweise gemäß den Angaben der EEE in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden.
Eine freiwillige, kostenlose Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden.
Dieses Vergabeverfahren wird komplett elektronisch durchgeführt. Nach einmaliger, kostenloser Registrierung auf dem bayerischen Vergabeportal
www.auftraege.bayern.de können Sie die Unterlagen im Bieterassistenten elektronisch bearbeiten (Aufruf über Angebotsassistent -> Vergabesystem Freistaat Bayern -> Auswahl der Ausschreibung). Bitte geben Sie bei der Registrierung in Ihrem Firmenprofil unbedingt das eVergabe-System des Freistaats Bayern an, um Ihren Angebotsassistenten freizuschalten. (Diese Einstellung können Sie auch in Ihrem Profil jederzeit anpassen.) Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu verfassen. Alle Unterlagen, die nicht in der elektronischer Form eingehen, werden nicht Bestandteil des Angebotes und des Vertrages. Das Angebot wird geheim und vertraulich behandelt. Der Schutz ist über die Webanwendung gewährleistet (gemäß § 41 Abs. 3 VgV).