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Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien die erreichte Bewertung. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die maximal fünf geeigneten Bewerber mit den höchsten Bewertungen (Leistungspunkten). Es sind maximal 80 Punkte zu erreichen.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich eingereichten Dokumentation der Beratungs-Skills. Die Mitglieder des vorgesehenen Beratungsteams sind zu benennen, die persönlichen Skills über Profile zu dokumentieren.
Die zu bewertenden Beratungs-Skills untergliedern sich in vier Bereiche. Für jeden Bereich sind die Erfahrungen der vorgesehenen Beratungskräfte darzustellen und durch entsprechende Referenzen zu belegen.
Bereich 1: Fachliches Haushaltswesen:
Fachwissen im Bereich des Haushaltswesens, von Prozessen der Planung, des Vollzugs sowie der Rechnung. Weiter Kenntnisse im Bereich von Stammdatenstrukturen.
Bereich 2: SAP Technologie:
Erfahrung im Umgang mit der SAP-Technologie, insbesondere in den Bereichen Integrated Planning, Netweaver, SAP Disclosure Management, Lumira, HANA
Bereich 3: Haushaltsrecht:
Anwendungssicherheit im Bereich des Haushaltsrechts der FHH bzw. vergleichbaren Gebietskörperschaften, hier sowohl der LHO als auch der Verwaltungsvorschriften.
Bereich 4: BI Technologie:
Konzeption und Implementierungsbegleitung im Bereich Business Intelligence, hier insbesondere im Umfeld des fachlichen Designs von Datawarehouses sowie von Benutzerschnittstellen in Form von Dashboards sowie Management Cockpits.
Die Bereiche werden einzeln bewertet und anschließend gewichtet werden.
Für jeden der Bereiche (fachliches Haushaltswesen, SAP Technologie, Haushaltsrecht sowie BI Technologie) können auf Basis der Profile der Beratungskräfte sowie der entsprechenden Referenzen zwischen 2 und 8 Punkte vergeben werden, hierbei bedeuten:
8 Punkte:
Vollumfängliche Beherrschung des Gebietes einschließlich nachgewiesener Umsetzungserfahrung in Gebietskörperschaften mit Strukturähnlichkeit der FHH.
6 Punkte:
Umfassende Anwendungskenntnisse in Gebietskörperschaften mit Strukturähnlichkeit der FHH.
4 Punkte:
Nachgewiesen praxiserprobte Fähigkeiten.
2 Punkte:
Basiswissen auf dem Niveau von Schulungen oder kurzen Anwendungskontakten.
Das Punkteergebnis wird mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert, so dass maximal 80 Punkte erreicht werden können.
Für den Bereich fachliches Haushaltswesen: Faktor 3
Für den Bereich SAP Technologie: Faktor 3
Für den Bereich Haushaltsrecht: Faktor 2
Für den Bereich BI Technologie: Faktor 2
Der AN verpflichtet sich, die im Teilnahmewettbewerb benannten Mitarbeiter zur Durchführung des Beratungsauftrags einzusetzen.