Im Rahmen dieses Projekts wird die Gewobag Angebote für die Redaktion, die Gestaltung sowie die Produktion der Gewobag-Mitarbeiterzeitung „inhouse“ und des Gewobag-Kundenmagazins „berlinerleben“ im Corporate Design der Gewobag einholen. Zeitung und Magazin erscheinen in der Regel viermal jährlich. Die Gewobag geht davon aus, dass die Agenturen externe Druckanstalten mit dem Druck beauftragen werden. Die Festlegungen zur Auswahl der Druckanstalten und der Kostentragung sind den Vergabeunterlagen für die Angebotsphase zu entnehmen. Die Mitarbeiterzeitung „inhouse“ richtet sich an die Beschäftigten der Gewobag. Das Kundenmagazin „berlinerleben“ richtet sich an die Mieter der Gewobag und wird außerdem an interessierte Dritte versandt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-23.
Auftragsbekanntmachung (2018-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Marketing
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieses Projekts wird die Gewobag Angebote für die Redaktion, die Gestaltung sowie die Produktion der Gewobag-Mitarbeiterzeitung „inhouse“ und des Gewobag-Kundenmagazins „berlinerleben“ im Corporate Design der Gewobag einholen. Zeitung und Magazin erscheinen in der Regel viermal jährlich.
Die Gewobag geht davon aus, dass die Agenturen externe Druckanstalten mit dem Druck beauftragen werden. Die Festlegungen zur Auswahl der Druckanstalten und der Kostentragung sind den Vergabeunterlagen für die Angebotsphase zu entnehmen.
Die Mitarbeiterzeitung „inhouse“ richtet sich an die Beschäftigten der Gewobag.
Das Kundenmagazin „berlinerleben“ richtet sich an die Mieter der Gewobag und wird außerdem an interessierte Dritte versandt.
Im Rahmen dieses Projekts wird die Gewobag Angebote für die Redaktion, die Gestaltung sowie die Produktion der Gewobag-Mitarbeiterzeitung „inhouse“ und des Gewobag-Kundenmagazins „berlinerleben“ im Corporate Design der Gewobag einholen. Zeitung und Magazin erscheinen in der Regel viermal jährlich.
Die Gewobag geht davon aus, dass die Agenturen externe Druckanstalten mit dem Druck beauftragen werden. Die Festlegungen zur Auswahl der Druckanstalten und der Kostentragung sind den Vergabeunterlagen für die Angebotsphase zu entnehmen.
Die Mitarbeiterzeitung „inhouse“ richtet sich an die Beschäftigten der Gewobag.
Das Kundenmagazin „berlinerleben“ richtet sich an die Mieter der Gewobag und wird außerdem an interessierte Dritte versandt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Marketing📦
Zusätzlicher CPV-Code: Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postleitzahl: 10559
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewobag.de🌏
E-Mail: u.wilbrecht@gewobag.de📧
URL der Dokumente: https://gewobag.sharefile.eu/d-sb497ebe3dbb41059🌏
1. Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge geeignete Nachweise von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Der Teilnahmeantrag soll in 2-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 1 Kopie). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. Ein Exemplar ist als Kopie zu kennzeichnen.
Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
4. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 11.4.2018, 12.00, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gewobag eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche / telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: b.reuss@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
5. Versicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden und branchenüblichen Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung zu erbringen, und den Versicherungsschutz mit mindestens den dort Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorzuhalten.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers den Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer den Versicherungsschutz nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber nach, ist der Auftraggeber zur Kündigung der Rahmenvereinbarung und des jeweiligen Einzelauftrags aus wichtigem Grund berechtigt.
Der Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen ist Fälligkeitsvoraussetzung jedweden Zahlungsanspruchs des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.
1. Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge geeignete Nachweise von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Der Teilnahmeantrag soll in 2-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 1 Kopie). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. Ein Exemplar ist als Kopie zu kennzeichnen.
Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
4. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 11.4.2018, 12.00, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gewobag eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche / telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: b.reuss@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
5. Versicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden und branchenüblichen Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung zu erbringen, und den Versicherungsschutz mit mindestens den dort Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorzuhalten.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers den Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer den Versicherungsschutz nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber nach, ist der Auftraggeber zur Kündigung der Rahmenvereinbarung und des jeweiligen Einzelauftrags aus wichtigem Grund berechtigt.
Der Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen ist Fälligkeitsvoraussetzung jedweden Zahlungsanspruchs des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieses Projekts wird die Gewobag Angebote für die Redaktion, die Gestaltung sowie die Produktion der Gewobag-Mitarbeiterzeitung „inhouse“ und des Gewobag-Kundenmagazins „berlinerleben“ im Corporate Design der Gewobag einholen. Zeitung und Magazin erscheinen in der Regel viermal jährlich.
Im Rahmen dieses Projekts wird die Gewobag Angebote für die Redaktion, die Gestaltung sowie die Produktion der Gewobag-Mitarbeiterzeitung „inhouse“ und des Gewobag-Kundenmagazins „berlinerleben“ im Corporate Design der Gewobag einholen. Zeitung und Magazin erscheinen in der Regel viermal jährlich.
Die Gewobag geht davon aus, dass die Agenturen externe Druckanstalten mit dem Druck beauftragen werden. Die Festlegungen zur Auswahl der Druckanstalten und der Kostentragung sind den Vergabeunterlagen für die Angebotsphase zu entnehmen.
Die Mitarbeiterzeitung „inhouse“ richtet sich an die Beschäftigten der Gewobag.
Das Kundenmagazin „berlinerleben“ richtet sich an die Mieter der Gewobag und wird außerdem an interessierte Dritte versandt.
Um den Beschäftigten der Gewobag und unseren Kunden attraktive Informationsmedien anzubieten, für die sie sich interessieren, mit denen sie sich identifizieren und die zu einem positiven Image der Gewobag beitragen, sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
Um den Beschäftigten der Gewobag und unseren Kunden attraktive Informationsmedien anzubieten, für die sie sich interessieren, mit denen sie sich identifizieren und die zu einem positiven Image der Gewobag beitragen, sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
— Gestaltung im Corporate Design der Gewobag;
— zielgruppenspezifische Inhalte;
— klare inhaltliche Abgrenzung zwischen Mitarbeiterzeitung und Kundenmagazin;
— attraktive Gestaltung im Magazin-Style;
— lebendige, kurzweilige Inhalte;
— Fortführung und Weiterentwicklung der aktuellen inhaltlichen Strukturen;
— keine Regionalausgaben;
— keine Refinanzierung durch Anzeigen.
Für beide Publikationen ist neben der gedruckten Version eine pdf-Datei mit interaktivem In-haltsverzeichnis für die Veröffentlichung im Intranet bzw. Internet zu erstellen.
Den Zeitplan und die Erscheinungstermine beider Medien entnehmen Sie bitte den Vergabe-unterlagen.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Abgabe der Eigenerklärung in Ziffer 6.2 des Formblatts „Teilnahmeantrag“
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bewerber / Bewerbergemeinschaften gelten als wirtschaftlich hinreichend leistungsfähig, wenn sie in den letzten…
… drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Umsatz von mindestens 170 000 EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.4) dieser Bekanntmachung) erwirtschaftet haben.
… 3 Geschäftsjahren mindestens folgende Anzahlen an deutschsprachigen Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.4) dieser Bekanntmachung) eingesetzt haben, und zwar:
— mind. 2 Projektleiter, mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung,
— mind. 2 Redakteure mit journalistischer Ausbildung,
— mind. 2 Mitarbeiter im Bereich „Grafik / Layout
Mindeststandards:
Bewerber / Bewerbergemeinschaften gelten als wirtschaftlich hinreichend leistungsfähig, wenn sie in den letzten drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Umsatz von mindestens 170 000 EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.4) dieser Bekanntmachung) erwirtschaftet haben.
Bewerber / Bewerbergemeinschaften gelten als wirtschaftlich hinreichend leistungsfähig, wenn sie in den letzten drei Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Umsatz von mindestens 170 000 EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.4) dieser Bekanntmachung) erwirtschaftet haben.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften gelten als wirtschaftlich hinreichend leistungsfähig, wenn sie in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens folgende Anzahlen an deutschsprachigen Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.4) dieser Bekanntmachung) eingesetzt haben, und zwar:
Bewerber/Bewerbergemeinschaften gelten als wirtschaftlich hinreichend leistungsfähig, wenn sie in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens folgende Anzahlen an deutschsprachigen Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.4) dieser Bekanntmachung) eingesetzt haben, und zwar:
— mind. 2 Projektleiter, mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung,
— mind. 2 Redakteure mit journalistischer Ausbildung,
— mind. 2 Mitarbeiter im Bereich „Grafik/Layout
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bei der beruflichen Leistungsfähigkeit sind maximal 120 Punkte erreichbar.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Die Verwendung der Referenztabelle ist immer nur für eine Leistung (Mitarbeiterzeitung ODER Kundenmagazin) zulässig. Soweit ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft in einem Projekt sowohl ein Kundenmagazin als auch eine Mitarbeiterzeitung erarbeitet hat, kann diese Leistung in 2 Referenzen abgebildet werden. Die Auflagenstärke sowie der Herausgabeturnus dürfen nicht addiert werden, sondern sind lediglich für die jeweilige Teilleistung wertungsfähig. Gleiches gilt für das Format (Print/Digital) sowie für die erbrachten Leistungen (Text/Layout).
Die Verwendung der Referenztabelle ist immer nur für eine Leistung (Mitarbeiterzeitung ODER Kundenmagazin) zulässig. Soweit ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft in einem Projekt sowohl ein Kundenmagazin als auch eine Mitarbeiterzeitung erarbeitet hat, kann diese Leistung in 2 Referenzen abgebildet werden. Die Auflagenstärke sowie der Herausgabeturnus dürfen nicht addiert werden, sondern sind lediglich für die jeweilige Teilleistung wertungsfähig. Gleiches gilt für das Format (Print/Digital) sowie für die erbrachten Leistungen (Text/Layout).
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Die Gewobag prüft die berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber/Bewerbergemeinschaften wie folgt:
Pro Bewerber / pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 10 Projektreferenzen berücksichtigt.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen (Mitarbeiterzeitung und/oder Kundenmagazin mit näherer Beschreibung),
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
— Zeitraum der Leistungserbringung (Abschluss nicht vor 2012).
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 12 Punkte erreicht werden. Punkte werden erzielt, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht wurden bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 12 Punkte erreicht werden. Punkte werden erzielt, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht wurden bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
Falls Referenz zu Kundenmagazin:
Auflagenstärke / Ausgabe (nur ein Kreuz).
Auflage ab 10 000 bis 25 000 (1 Punkt).
Auflage ab 25 001 bis 50 000 (2 Punkte).
Auflage ab 50 001 (3 Punkte).
Text und Layout (nur ein Kreuz).
Nur Text: 0,5 Punkte.
Nur Layout: 0,5 Punkte.
Text und Layout: 2 Punkte.
Digital und Print (nur ein Kreuz).
Nur Digital: 0,5 Punkte.
Nur Print: 0,5 Punkte.
Digital und Print: 2 Punkte.
Turnus Erscheinen (nur ein Kreuz).
1 mal jährlich (1 Punkte)
2 mal jährlich (2 Punkte)
3 mal jährlich (3 Punkte)
≥ 4 mal jährlich (4 Punkte).
Wohnungswirtschaftliche Inhalte.
(1 Punkte)
Falls Referenz zu Mitarbeiterzeitung.
Auflagenstärke/Ausgabe (nur ein Kreuz).
Auflage ab 500 bis 750 (1 Punkt).
Auflage ab 751 bis 1.250 (2 Punkte).
Auflage ab 1.251 (3 Punkte).
Betreuung von internen Autoren (Mitarbeiter Auftraggeber) (1 Punkt).
Mindeststandards:
Bei der beruflichen Leistungsfähigkeit sind maximal 120 Punkte erreichbar.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfah-rung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Die Verwendung der Referenztabelle ist immer nur für eine Leistung (Mitarbeiterzeitung ODER Kundenmagazin) zulässig. Soweit ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft in einem Projekt sowohl ein Kundenmagazin als auch eine Mitarbeiterzeitung erarbeitet hat, kann diese Leistung in zwei Referenzen abgebildet werden. Die Auflagenstärke sowie der Herausgabeturnus dürfen nicht addiert werden, sondern sind lediglich für die jeweilige Teilleistung wertungsfähig. Gleiches gilt für das Format (Print/Digital) sowie für die erbrachten Leistungen (Text/Layout).
Die Verwendung der Referenztabelle ist immer nur für eine Leistung (Mitarbeiterzeitung ODER Kundenmagazin) zulässig. Soweit ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft in einem Projekt sowohl ein Kundenmagazin als auch eine Mitarbeiterzeitung erarbeitet hat, kann diese Leistung in zwei Referenzen abgebildet werden. Die Auflagenstärke sowie der Herausgabeturnus dürfen nicht addiert werden, sondern sind lediglich für die jeweilige Teilleistung wertungsfähig. Gleiches gilt für das Format (Print/Digital) sowie für die erbrachten Leistungen (Text/Layout).
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Die Gewobag prüft die berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber/Bewerbergemeinschaften wie folgt:
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 10 Projektreferenzen berücksichtigt.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen (Mitarbeiterzeitung und / oder Kundenmagazin mit näherer Beschreibung),
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
— Zeitraum der Leistungserbringung (Abschluss nicht vor 2012).
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 12 Punkte erreicht werden. Punkte werden erzielt, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht wurden bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 12 Punkte erreicht werden. Punkte werden erzielt, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht wurden bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
Falls Referenz zu Kundenmagazin:
Auflagenstärke/Ausgabe (nur ein Kreuz).
Auflage ab 10 000 bis 25 000 (1 Punkt).
Auflage ab 25 001 bis 50 000 (2 Punkte).
Auflage ab 50 001 (3 Punkte).
Text und Layout (nur ein Kreuz).
Nur Text: 0,5 Punkte.
Nur Layout: 0,5 Punkte.
Text und Layout: 2 Punkte.
Digital und Print (nur ein Kreuz).
Nur Digital: 0,5 Punkte.
Nur Print: 0,5 Punkte.
Digital und Print: 2 Punkte.
Turnus Erscheinen (nur ein Kreuz).
1 mal jährlich (1 Punkte)
2 mal jährlich (2 Punkte)
3 mal jährlich (3 Punkte)
≥ 4 mal jährlich (4 Punkte).
Wohnungswirtschaftliche Inhalte.
(1 Punkte)
Falls Referenz zu Mitarbeiterzeitung.
Auflage ab 500 bis 750 (1 Punkt).
Auflage ab 751 bis 1.250 (2 Punkte).
Auflage ab 1.251 (3 Punkte).
Betreuung von internen Autoren (Mitarbeiter Auftraggeber) (1 Punkt).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung der Vorgaben insb. des BerlAVG, des AEntG und des MiLoG
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Gewobag wird auf Basis der in Ziffer 6.3 des Formblatts „Teilnahmeantrag“ geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und der beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber / Bewerbergemeinschaften durchführen und diese bewerten. Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber / Bewerbergemeinschaften max. 120 Punkte ((Ziffer 6.3.2 des Formblattes „Teilnahmeantrag“) erzielen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Gewobag wird auf Basis der in Ziffer 6.3 des Formblatts „Teilnahmeantrag“ geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und der beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber / Bewerbergemeinschaften durchführen und diese bewerten. Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber / Bewerbergemeinschaften max. 120 Punkte ((Ziffer 6.3.2 des Formblattes „Teilnahmeantrag“) erzielen:
Die Gewobag wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft gilt außerdem nur dann als geeignet, wenn er/sie für die zu beschaffenden Leistungen (vgl. Ziffer II.1.4) dieser Bekanntmachung) mind. 1 wertungsfähige Referenz für Mitarbeitermagazine und mind. 1 wertungsfähige Referenz für Kundenmagazine (Ziffer 6.3.2 des Formblattes „Teilnahmeantrag“) mit dem Teilnahmeantrag benennt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft gilt außerdem nur dann als geeignet, wenn er/sie für die zu beschaffenden Leistungen (vgl. Ziffer II.1.4) dieser Bekanntmachung) mind. 1 wertungsfähige Referenz für Mitarbeitermagazine und mind. 1 wertungsfähige Referenz für Kundenmagazine (Ziffer 6.3.2 des Formblattes „Teilnahmeantrag“) mit dem Teilnahmeantrag benennt.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Bei der beruflichen Leistungsfähigkeit sind maximal 120 Punkte erreichbar.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Die Verwendung der Referenztabelle ist immer nur für eine Leistung (Mitarbeiterzeitung ODER Kundenmagazin) zulässig. Soweit ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft in einem Projekt sowohl ein Kundenmagazin als auch eine Mitarbeiterzeitung erarbeitet hat, kann diese Leistung in 2 Referenzen abgebildet werden. Die Auflagenstärke sowie der Herausgabeturnus dürfen nicht addiert werden, sondern sind lediglich für die jeweilige Teilleistung wertungsfähig. Gleiches gilt für das Format (Print / Digital) sowie für die erbrachten Leistungen (Text/Layout).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Verwendung der Referenztabelle ist immer nur für eine Leistung (Mitarbeiterzeitung ODER Kundenmagazin) zulässig. Soweit ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft in einem Projekt sowohl ein Kundenmagazin als auch eine Mitarbeiterzeitung erarbeitet hat, kann diese Leistung in 2 Referenzen abgebildet werden. Die Auflagenstärke sowie der Herausgabeturnus dürfen nicht addiert werden, sondern sind lediglich für die jeweilige Teilleistung wertungsfähig. Gleiches gilt für das Format (Print / Digital) sowie für die erbrachten Leistungen (Text/Layout).
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Die Gewobag prüft die berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber/Bewerbergemeinschaften wie folgt:
Pro Bewerber / pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 10 Projektreferenzen berücksichtigt.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen (Mitarbeiterzeitung und / oder Kundenmagazin mit näherer Beschreibung),
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG,
— Zeitraum der Leistungserbringung (Abschluss nicht vor 2012).
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 12 Punkte erreicht werden. Punkte werden erzielt, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht wurden bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 12 Punkte erreicht werden. Punkte werden erzielt, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht wurden bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
— Auflagenstärke / Ausgabe (max. 3 Punkte).
— Text und Layout.
—— Nur Text: 0,5 Punkte.
—— Nur Layout: 0,5 Punkte.
—— Text und Layout: 2 Punkte.
— Digital und Print.
—— Nur Digital: 0,5 Punkte.
—— Nur Print: 0,5 Punkte.
—— Digital und Print: 2 Punkte.
— Turnus Erscheinen (max. 4 Punkte).
— Nur Mitarbeiterzeitung: Betreuung von internen Autoren (Mitarbeiter Auftraggeber) (1 Punkt)
— Nur Kundenmagazin: Wohnungswirtschaftliche Inhalte (1 Punkt)
Zu weiteren Details vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge geeignete Nachweise von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Der Teilnahmeantrag soll in 2-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 1 Kopie). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. Ein Exemplar ist als Kopie zu kennzeichnen.
Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die Gewobag bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
4. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 11.4.2018, 12.00, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gewobag eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche / telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: b.reuss@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
4. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 11.4.2018, 12.00, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gewobag eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche / telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail: b.reuss@gewobag.de) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
5. Versicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden und branchenüblichen Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung zu erbringen, und den Versicherungsschutz mit mindestens den dort Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorzuhalten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden und branchenüblichen Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung zu erbringen, und den Versicherungsschutz mit mindestens den dort Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorzuhalten.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers den Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer den Versicherungsschutz nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber nach, ist der Auftraggeber zur Kündigung der Rahmenvereinbarung und des jeweiligen Einzelauftrags aus wichtigem Grund berechtigt.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers den Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer den Versicherungsschutz nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber nach, ist der Auftraggeber zur Kündigung der Rahmenvereinbarung und des jeweiligen Einzelauftrags aus wichtigem Grund berechtigt.
Der Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen ist Fälligkeitsvoraussetzung jedweden Zahlungsanspruchs des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).