Verkehrserhebung 2019 im AVV

Aachener Verkehrsverbund GmbH

Vergeben wird ein Auftrag zur Durchführung einer Verkehrserhebung im Jahr 2019 im Geltungsbereich des AVV-Verbundtarifes. Die Durchführung dieser Erhebung sowie eine Berechnung zur Einnahmenaufteilung auf Grundlage der Erhebungsergebnisse für den AVV-Verbundtarif und ggf. ergänzende Sonderleistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-17 Auftragsbekanntmachung
2018-11-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kundenbefragung
Kurze Beschreibung:
Vergeben wird ein Auftrag zur Durchführung einer Verkehrserhebung im Jahr 2019 im Geltungsbereich des AVV-Verbundtarifes. Die Durchführung dieser Erhebung sowie eine Berechnung zur Einnahmenaufteilung auf Grundlage der Erhebungsergebnisse für den AVV-Verbundtarif und ggf. ergänzende Sonderleistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kundenbefragung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Statistische Dienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Aachener Verkehrsverbund GmbH
Postanschrift: Neuköllner Straße 1
Postleitzahl: 52068
Postort: Aachen
Kontakt
Internetadresse: http://www.avv.de 🌏
E-Mail: verkehrserhebung2019@avv.de 📧
Telefon: +49 2419689717 📞
Fax: +49 2419689720 📠
URL der Dokumente: http://download.avv.de/vergabeunterlagen_verkehrserhebung2019.zip 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 095-216206
ABl. S-Ausgabe: 95
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag unterliegt dem Anwendungsbereich des TVgG NRW und des MiLoG. Die Bieter haben die diesbezüglich erforderlichen Erklärungen abzugeben und Regelungen zu akzeptieren.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV) führt die Einnahmenaufteilung von Fahrgeldeinnahmen nach dem AVV-Verbundtarif für die im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen und erlösverantwortliche Aufgabenträger durch.
Die Einnahmenaufteilung im AVV erfolgt als Kombinationsverfahren aus buchhalterischen Ansätzen, Anspruchsverfahren und Verhandlungsverfahren. Zur Aktualisierung der Basisdaten werden in regelmäßigen Abständen Verkehrserhebungen durchgeführt. Für die nächste Aktualisierung ist im Jahr 2019 eine Verkehrserhebung als kombinierte Fahrgastzählung und –befragung vorgesehen.
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Im Rahmen dieser Erhebung kommt für ÖSPV-Verkehrsunternehmen eine Erhebung im Stichprobenverfahren zur Anwendung, bei zwei Linien erfolgt eine Erhebung in Form einer doppelten eingeschränkten Vollerhebung.
Im SPNV werden alle Züge im Rahmen einer eingeschränkten Vollerhebung erhoben. Dabei wird je Zug ein Platzgruppenverfahren angewandt. Bei dieser Erhebung werden die Fahrgäste in den Fahrzeugen gezählt und befragt. Neben Auswertungen zur Verkehrsnachfrage ist eine Berechnung zur Einnahmenaufteilung auf Grundlage der Erhebungsergebnisse für den AVV-Tarif durchzuführen.
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Des Weiteren sind für die landesweite Einnahmenaufteilung des NRW-Tarifs Informationen zur Verkehrsnachfrage zu ermitteln und in besonderer Form zu übergeben.
Zur Umsetzung dieser Leistungen wird die AVV GmbH mit dem Auftragnehmer einen Werkvertrag zur Durchführung der Verkehrserhebung und damit zusammenhängender Aufgaben schließen.
Dauer: 33 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verkehrserhebung ist in der Zeit vom 7.1. bis 30.11.2019 durchzuführen, wobei ggf. für den Kreis Düren eine Nacherhebung vorzunehmen ist. Die Daten und der Endbericht sind – vorbehaltlich der Ergebnisse des Verhandlungsverfahren bis zum 30.9.2021 zu übergeben. Zudem sind ggf. nachgelagerte Sonderleistungen auf Anforderung der AVV GmbH zu erbringen.
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Zusätzliche Informationen:
Der Auftrag unterliegt dem Anwendungsbereich des TVgG NRW und des MiLoG. Die Bieter haben die diesbezüglich erforderlichen Erklärungen abzugeben und Regelungen zu akzeptieren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aachen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Teilnahmebedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Teilnahmebedingungen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Teilnahmebedingungen

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die AVV GmbH wird die Bewerber auf Grundlage der gemäß Ziffer III.1.3 einzureichenden Referenzen gemäß den Vorgaben unter Ziffer 6 der Teilnahmebedingungen auswählen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbundgesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Frau Katrin Bünten
Internetadresse: www.avv.de 🌏
Dokumente URL: http://download.avv.de/vergabeunterlagen_verkehrserhebung2019.zip 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen;
2. die Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb und die Einreichung des Teilnahmeantrages sind in den Teilnahmebedingungen beschrieben, die unter der in Ziffer I.3.) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos abrufbar sind;
3. die AVV GmbH wird die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber auffordern, ein indikatives Angebot als Grundlage für die Verhandlungsphase abzugeben. Die AVV GmbH wird die übrigen Bewerber entsprechend den vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informieren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221 / 147-3116 📞
Fax: +49 221 / 147-2889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer VI. 4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere:
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 095-216206 (2018-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 223-510972
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 095-216206
ABl. S-Ausgabe: 223

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieser Erhebung kommt für ÖSPV-Verkehrsunternehmen eine Erhebung im Stichprobenverfahren zur Anwendung, bei 2 Linien erfolgt eine Erhebung in Form einer doppelten eingeschränkten Vollerhebung.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfahrensvorschläge und Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung der Mitarbeiter im Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebotspräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-12 📅
Name: Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG
Postanschrift: Oppenhoffallee 171
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland 🇩🇪
Städteregion Aachen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei den unter den Ziffern II.1.7 und V.2.4 genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb in weiteren Vergabeverfahren beeinträchtigen würde.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Vertrag ist nach Ablauf der 10-Tages-Frist des § 135 Abs. 3 GWB wirksam geschlossen worden. Da nach der Ankündigung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt keine Einwände gegen die beabsichtigte Vergabe vorgebracht wurden, ist diese nunmehr wirksam erfolgt.
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Nach § 168 Abs. 2 S. 1 GWB kann ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden.
Quelle: OJS 2018/S 223-510972 (2018-11-17)