Das Straßenbauprojekt Rosensteintunnel schließt mit dem B10-Rosensteintunnel im Gesamtausbau der Bundesstraße 10 die Lücke zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Ost. Im Zuge dessen wird der bisherige Knoten im Bereich des Knoten Wilhelma/Leuze (Anschluss der B14-Schwanenplatztunnel und der König-Karl-Brücke) erweitert und neu geordnet.
Im Rahmen der Tunnelmaßnahmen wird die Ausstattung mit Verkehrsleittechnik als Gesamtsystem erforderlich. Das System wird komplett neu erstellt. Ziel der Planung und der Ausschreibung ist die Errichtung eines Verkehrsleitsystems für die Tunnel und deren Zulaufstrecken sowie einer Erweiterung des PVLS-NeckarPark Erweiterung im Bereich Wilhelma, sowie ggf. die spätere Bauaufsicht und Bauoberleitung.
Veröffentlichung der Ausschreibung des gesamten Verkehrsleitsystem soll im August 2019 erfolgen.
Die Bauüberwachung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2020 bis 2023
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsleitsystem Rosensteintunnel – Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Das Straßenbauprojekt Rosensteintunnel schließt mit dem B10-Rosensteintunnel im Gesamtausbau der Bundesstraße 10 die Lücke zwischen Stuttgart-Zuffenhausen...”
Kurze Beschreibung
Das Straßenbauprojekt Rosensteintunnel schließt mit dem B10-Rosensteintunnel im Gesamtausbau der Bundesstraße 10 die Lücke zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Ost. Im Zuge dessen wird der bisherige Knoten im Bereich des Knoten Wilhelma/Leuze (Anschluss der B14-Schwanenplatztunnel und der König-Karl-Brücke) erweitert und neu geordnet.
Im Rahmen der Tunnelmaßnahmen wird die Ausstattung mit Verkehrsleittechnik als Gesamtsystem erforderlich. Das System wird komplett neu erstellt. Ziel der Planung und der Ausschreibung ist die Errichtung eines Verkehrsleitsystems für die Tunnel und deren Zulaufstrecken sowie einer Erweiterung des PVLS-NeckarPark Erweiterung im Bereich Wilhelma, sowie ggf. die spätere Bauaufsicht und Bauoberleitung.
Veröffentlichung der Ausschreibung des gesamten Verkehrsleitsystem soll im August 2019 erfolgen.
Die Bauüberwachung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2020 bis 2023
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Verkehrsleiteinrichtungen📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“— Tragwerksplanung nach Teil 4, Abschnitt 1, HOAI, Lph 1 bis 3 und 6
Planung von Haltekonstruktionen für Schilder, an Verkehrszeichenbrücken, Masten, und...”
Beschreibung der Beschaffung
— Tragwerksplanung nach Teil 4, Abschnitt 1, HOAI, Lph 1 bis 3 und 6
Planung von Haltekonstruktionen für Schilder, an Verkehrszeichenbrücken, Masten, und Betonwänden – Objektplanung (Ingenieurbauwerke) nach Teil 3, Abschnitt 3, HOAI, Lph 1 bis 8, ohne 4
Planung von Fundamenten für Masten in Seitenaufstellung – Planung der Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2, HOAI Lph 1 bis 8, Anlagegruppen nach Anlage 15.2 HOAI
Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen und Anlagengruppe 5, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen (Fernwirkanlagen, Parkleitsysteme) Insgesamt handelt es sich um ca:
— 65 Wechselverkehrszeichen (LED-Matrix gesteckt),
— 21 statische Wegweisungen,
— 70 Fahrstreifensignalisierungen,
— 13 Prismenwender (integriert in Schildtafeln),
— 5 Domkameras, voll beweglich,
— 27 Lichtsignalgeber (1- und 2-Feld) z.B. an Tunnelsperrstellen,
— 17 volldynamische LED-Anzeigen (Variotafeln),
— 16 Masten in Seitenaufstellung,
— 22 Fundamente,
— 28 Haltekonstruktionen von Schildern an Betonwänden (teilw. Besondere Anforderungen für Nutzung im Tunnel),
— 63 Haltekonstruktionen von Schildern an VZB,
— 1 Server des Leitsystems.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam (Erfahrung und Qualifikation)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Projektabwicklung und Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fragen des Auftraggebers zu Kosten, Termine, Qualitäten und Projektbearbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1) Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Mitarbeiter (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Mitarbeiter (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Mitarbeiter)
Anzahl der Beschäftigten größer 10: 100 Punkte
Anzahl der Beschäftigten 5-10: 50 Punkte
Anzahl der Beschäftigten kleiner 5: 0 Punkte
2) 3 Referenzprojekte
Das Jahr der Inbetriebnahme muss nach 2007 liegen.
Für jedes Referenzprojekt ist eine separate Darstellung (max. 1 Seite Beschreibung + ggfs. separat max. 1 Übersichtsplan) mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:
— Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),
— Leistungszeitraum,
— kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen (Die unten angekreuzten Projektmerkmale müssen aus dem Beschrieb hervorgehen, ansonsten werden die betreffenden Projektmerkmale nicht gewertet),
— Übersichtplan
Jeweilige Bepunktung:
Dynamisches Verkehrsleitsystem: 100 Punkte oder Parkleitsystem: 50 Punkte, Bauen unter Verkehr: 40 Punkte, Erweiterung/Ergänzung eines bestehenden Systems: 40 Punkte innerstädtisch: 40 Punkte, Bauen in Straßentunneln: 30 Punkte, Tiefbau/Gründung für Aufstellvorrichtung: 30 Punkte, anrechenbare Baukosten über 3,5 Mio. EUR brutto: 20 Punkte
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 u. Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der fest angestellten technischen Mitarbeiter (m/w) in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 u. Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der fest angestellten technischen Mitarbeiter (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Mitarbeiter),
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1,5 Mio. EUR Deckungssumme jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden (Ausschlusskriterium).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 u. Nr. 8 VgV: Referenzprojekte
Das Jahr der Inbetriebnahme muss nach 2007 liegen. Für jedes...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 u. Nr. 8 VgV: Referenzprojekte
Das Jahr der Inbetriebnahme muss nach 2007 liegen. Für jedes Referenzprojekt ist eine separate Darstellung (max. 1 Seite Beschreibung + ggfs. separat max. 1 Übersichtsplan) mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:
— Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),
— Leistungszeitraum,
— kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen,
— Übersichtplan.
Die Vergabestelle behält sich vor Nachweise/Referenzschreiben zu den angegebenen Projekten nachzufordern.
— § 124 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 und § 124 GWB bestehen bzw. Erläuterung der fakultativen Ausschlussgründe (Ausschlusskriterium),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-31 📅
“Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet. Dieser steht unter https://www.subreport.de/E52411298 zur Verfügung. Der Bewerbungsbogen ist für die...”
Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet. Dieser steht unter https://www.subreport.de/E52411298 zur Verfügung. Der Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist an der vorgesehenen Stelle zu unterschreiben (Ausschlusskriterium).
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird dann gefordert. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 127-289655 (2018-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Stuttgart - Tiefbauamt
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verkehrsleitsystem Rosensteintunnel - Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung.”
Kurze Beschreibung:
“Das Straßenbauprojekt Rosensteintunnel schließt mit dem B10-Rosensteintunnel im Gesamtausbau der Bundesstraße 10 die Lücke zwischen Stuttgart-Zuffenhausen...”
Kurze Beschreibung
Das Straßenbauprojekt Rosensteintunnel schließt mit dem B10-Rosensteintunnel im Gesamtausbau der Bundesstraße 10 die Lücke zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Ost. Im Zuge dessen wird der bisherige Knoten im Bereich des Knoten Wilhelma/Leuze (Anschluss der B14-Schwanenplatztunnel und der König-Karl-Brücke) erweitert und neu geordnet.
Im Rahmen der Tunnelmaßnahmen wird die Ausstattung mit Verkehrsleittechnik als Gesamtsystem erforderlich. Das System wird komplett neu erstellt. Ziel der Planung und der Ausschreibung ist die Errichtung eines Verkehrsleitsystems für die Tunnel und deren Zulaufstrecken sowie einer Erweiterung des PVLS-NeckarPark Erweiterung im Bereich Wilhelma, sowie ggf. die spätere Bauaufsicht und Bauoberleitung.
Veröffentlichung der Ausschreibung des gesamten Verkehrsleitsystem soll im August 2019 erfolgen.
Die Bauüberwachung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2020 bis 2023.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 940 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Tragwerksplanung nach Teil 4, Abschnitt 1, HOAI, Lph 1 bis 3 und 6
Planung von Haltekonstruktionen für Schilder, an Verkehrszeichenbrücken, Masten, und...”
Beschreibung der Beschaffung
— Tragwerksplanung nach Teil 4, Abschnitt 1, HOAI, Lph 1 bis 3 und 6
Planung von Haltekonstruktionen für Schilder, an Verkehrszeichenbrücken, Masten, und Betonwänden - Objektplanung (Ingenieurbauwerke) nach Teil 3, Abschnitt 3, HOAI, Lph 1 bis 8, ohne 4
Planung von Fundamenten für Masten in Seitenaufstellung - Planung der Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2, HOAI Lph 1 bis 8, Anlagegruppen nach Anlage 15.2 HOAI
Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen und Anlagengruppe 5, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen (Fernwirkanlagen, Parkleitsysteme) Insgesamt handelt es sich um ca:
— 65 Wechselverkehrszeichen (LED-Matrix gesteckt),
— 21 statische Wegweisungen,
— 70 Fahrstreifensignalisierungen,
— 13 Prismenwender (integriert in Schildtafeln),
— 5 Domkameras, voll beweglich,
— 27 Lichtsignalgeber (1- und 2-Feld) z.B. an Tunnelsperrstellen,
— 17 volldynamische LED-Anzeigen (Variotafeln),
— 16 Masten in Seitenaufstellung,
— 22 Fundamente,
— 28 Haltekonstruktionen von Schildern an Betonwänden (teilw. Besondere Anforderungen für Nutzung im Tunnel),
— 63 Haltekonstruktionen von Schildern an VZB,
— 1 Server des Leitsystems.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 127-289655
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PTV Transport Consult GmbH
Postanschrift: Kriegerstraße 15
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 940 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 070-165683 (2019-04-04)