Das Straßenbauprojekt Rosensteintunnel schließt mit dem B10-Rosensteintunnel im Gesamtausbau der Bundesstraße 10 die Lücke zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Ost. Im Zuge dessen wird der bisherige Knoten im Bereich des Knoten Wilhelma/Leuze (Anschluss der B14-Schwanenplatztunnel und der König-Karl-Brücke) erweitert und neu geordnet. Im Rahmen der Tunnelmaßnahmen wird die Ausstattung mit Verkehrsleittechnik als Gesamtsystem erforderlich. Das System wird komplett neu erstellt. Ziel der Planung und der Ausschreibung ist die Errichtung eines Verkehrsleitsystems für die Tunnel und deren Zulaufstrecken sowie einer Erweiterung des PVLS-NeckarPark Erweiterung im Bereich Wilhelma, sowie ggf. die spätere Bauaufsicht und Bauoberleitung. Veröffentlichung der Ausschreibung des gesamten Verkehrsleitsystem soll im August 2019 erfolgen. Die Bauüberwachung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2020 bis 2023
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Das Straßenbauprojekt Rosensteintunnel schließt mit dem B10-Rosensteintunnel im Gesamtausbau der Bundesstraße 10 die Lücke zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Ost. Im Zuge dessen wird der bisherige Knoten im Bereich des Knoten Wilhelma/Leuze (Anschluss der B14-Schwanenplatztunnel und der König-Karl-Brücke) erweitert und neu geordnet.
Im Rahmen der Tunnelmaßnahmen wird die Ausstattung mit Verkehrsleittechnik als Gesamtsystem erforderlich. Das System wird komplett neu erstellt. Ziel der Planung und der Ausschreibung ist die Errichtung eines Verkehrsleitsystems für die Tunnel und deren Zulaufstrecken sowie einer Erweiterung des PVLS-NeckarPark Erweiterung im Bereich Wilhelma, sowie ggf. die spätere Bauaufsicht und Bauoberleitung.
Veröffentlichung der Ausschreibung des gesamten Verkehrsleitsystem soll im August 2019 erfolgen.
Die Bauüberwachung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2020 bis 2023
Das Straßenbauprojekt Rosensteintunnel schließt mit dem B10-Rosensteintunnel im Gesamtausbau der Bundesstraße 10 die Lücke zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Ost. Im Zuge dessen wird der bisherige Knoten im Bereich des Knoten Wilhelma/Leuze (Anschluss der B14-Schwanenplatztunnel und der König-Karl-Brücke) erweitert und neu geordnet.
Im Rahmen der Tunnelmaßnahmen wird die Ausstattung mit Verkehrsleittechnik als Gesamtsystem erforderlich. Das System wird komplett neu erstellt. Ziel der Planung und der Ausschreibung ist die Errichtung eines Verkehrsleitsystems für die Tunnel und deren Zulaufstrecken sowie einer Erweiterung des PVLS-NeckarPark Erweiterung im Bereich Wilhelma, sowie ggf. die spätere Bauaufsicht und Bauoberleitung.
Veröffentlichung der Ausschreibung des gesamten Verkehrsleitsystem soll im August 2019 erfolgen.
Die Bauüberwachung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2020 bis 2023
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-05 📅
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 127-289655
ABl. S-Ausgabe: 127
Zusätzliche Informationen
Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet. Dieser steht unter https://www.subreport.de/E52411298 zur Verfügung. Der Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist an der vorgesehenen Stelle zu unterschreiben (Ausschlusskriterium).
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird dann gefordert. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet. Dieser steht unter https://www.subreport.de/E52411298 zur Verfügung. Der Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist an der vorgesehenen Stelle zu unterschreiben (Ausschlusskriterium).
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird dann gefordert. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Straßenbauprojekt Rosensteintunnel schließt mit dem B10-Rosensteintunnel im Gesamtausbau der Bundesstraße 10 die Lücke zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Ost. Im Zuge dessen wird der bisherige Knoten im Bereich des Knoten Wilhelma/Leuze (Anschluss der B14-Schwanenplatztunnel und der König-Karl-Brücke) erweitert und neu geordnet.
Das Straßenbauprojekt Rosensteintunnel schließt mit dem B10-Rosensteintunnel im Gesamtausbau der Bundesstraße 10 die Lücke zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Ost. Im Zuge dessen wird der bisherige Knoten im Bereich des Knoten Wilhelma/Leuze (Anschluss der B14-Schwanenplatztunnel und der König-Karl-Brücke) erweitert und neu geordnet.
Im Rahmen der Tunnelmaßnahmen wird die Ausstattung mit Verkehrsleittechnik als Gesamtsystem erforderlich. Das System wird komplett neu erstellt. Ziel der Planung und der Ausschreibung ist die Errichtung eines Verkehrsleitsystems für die Tunnel und deren Zulaufstrecken sowie einer Erweiterung des PVLS-NeckarPark Erweiterung im Bereich Wilhelma, sowie ggf. die spätere Bauaufsicht und Bauoberleitung.
Im Rahmen der Tunnelmaßnahmen wird die Ausstattung mit Verkehrsleittechnik als Gesamtsystem erforderlich. Das System wird komplett neu erstellt. Ziel der Planung und der Ausschreibung ist die Errichtung eines Verkehrsleitsystems für die Tunnel und deren Zulaufstrecken sowie einer Erweiterung des PVLS-NeckarPark Erweiterung im Bereich Wilhelma, sowie ggf. die spätere Bauaufsicht und Bauoberleitung.
Veröffentlichung der Ausschreibung des gesamten Verkehrsleitsystem soll im August 2019 erfolgen.
Die Bauüberwachung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2020 bis 2023
— Tragwerksplanung nach Teil 4, Abschnitt 1, HOAI, Lph 1 bis 3 und 6
Planung von Haltekonstruktionen für Schilder, an Verkehrszeichenbrücken, Masten, und Betonwänden – Objektplanung (Ingenieurbauwerke) nach Teil 3, Abschnitt 3, HOAI, Lph 1 bis 8, ohne 4
Planung von Fundamenten für Masten in Seitenaufstellung – Planung der Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2, HOAI Lph 1 bis 8, Anlagegruppen nach Anlage 15.2 HOAI
Anlagengruppe 4, Starkstromanlagen und Anlagengruppe 5, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen (Fernwirkanlagen, Parkleitsysteme) Insgesamt handelt es sich um ca:
— 27 Lichtsignalgeber (1- und 2-Feld) z.B. an Tunnelsperrstellen,
— 17 volldynamische LED-Anzeigen (Variotafeln),
— 16 Masten in Seitenaufstellung,
— 22 Fundamente,
— 28 Haltekonstruktionen von Schildern an Betonwänden (teilw. Besondere Anforderungen für Nutzung im Tunnel),
— 63 Haltekonstruktionen von Schildern an VZB,
— 1 Server des Leitsystems.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 u. Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der fest angestellten technischen Mitarbeiter (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Mitarbeiter),
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1,5 Mio. EUR Deckungssumme jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1,5 Mio. EUR Deckungssumme jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden (Ausschlusskriterium).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 u. Nr. 8 VgV: Referenzprojekte
Das Jahr der Inbetriebnahme muss nach 2007 liegen. Für jedes Referenzprojekt ist eine separate Darstellung (max. 1 Seite Beschreibung + ggfs. separat max. 1 Übersichtsplan) mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:
— Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),
— Leistungszeitraum,
— kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen,
— Übersichtplan.
Die Vergabestelle behält sich vor Nachweise/Referenzschreiben zu den angegebenen Projekten nachzufordern.
— § 124 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 und § 124 GWB bestehen bzw. Erläuterung der fakultativen Ausschlussgründe (Ausschlusskriterium),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Mitarbeiter (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Mitarbeiter)
Anzahl der Beschäftigten größer 10: 100 Punkte
Anzahl der Beschäftigten 5-10: 50 Punkte
Anzahl der Beschäftigten kleiner 5: 0 Punkte
2) 3 Referenzprojekte
Das Jahr der Inbetriebnahme muss nach 2007 liegen.
Für jedes Referenzprojekt ist eine separate Darstellung (max. 1 Seite Beschreibung + ggfs. separat max. 1 Übersichtsplan) mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:
— Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),
— Leistungszeitraum,
— kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen (Die unten angekreuzten Projektmerkmale müssen aus dem Beschrieb hervorgehen, ansonsten werden die betreffenden Projektmerkmale nicht gewertet),
— Übersichtplan
Jeweilige Bepunktung:
Dynamisches Verkehrsleitsystem: 100 Punkte oder Parkleitsystem: 50 Punkte, Bauen unter Verkehr: 40 Punkte, Erweiterung/Ergänzung eines bestehenden Systems: 40 Punkte innerstädtisch: 40 Punkte, Bauen in Straßentunneln: 30 Punkte, Tiefbau/Gründung für Aufstellvorrichtung: 30 Punkte, anrechenbare Baukosten über 3,5 Mio. EUR brutto: 20 Punkte
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Dynamisches Verkehrsleitsystem: 100 Punkte oder Parkleitsystem: 50 Punkte, Bauen unter Verkehr: 40 Punkte, Erweiterung/Ergänzung eines bestehenden Systems: 40 Punkte innerstädtisch: 40 Punkte, Bauen in Straßentunneln: 30 Punkte, Tiefbau/Gründung für Aufstellvorrichtung: 30 Punkte, anrechenbare Baukosten über 3,5 Mio. EUR brutto: 20 Punkte
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam (Erfahrung und Qualifikation)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Projektabwicklung und Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fragen des Auftraggebers zu Kosten, Termine, Qualitäten und Projektbearbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet. Dieser steht unter https://www.subreport.de/E52411298 zur Verfügung. Der Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist an der vorgesehenen Stelle zu unterschreiben (Ausschlusskriterium).
Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet. Dieser steht unter https://www.subreport.de/E52411298 zur Verfügung. Der Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist an der vorgesehenen Stelle zu unterschreiben (Ausschlusskriterium).
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird dann gefordert. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird dann gefordert. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 127-289655 (2018-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Straßenbauprojekt Rosensteintunnel schließt mit dem B10-Rosensteintunnel im Gesamtausbau der Bundesstraße 10 die Lücke zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Ost. Im Zuge dessen wird der bisherige Knoten im Bereich des Knoten Wilhelma/Leuze (Anschluss der B14-Schwanenplatztunnel und der König-Karl-Brücke) erweitert und neu geordnet.
Im Rahmen der Tunnelmaßnahmen wird die Ausstattung mit Verkehrsleittechnik als Gesamtsystem erforderlich. Das System wird komplett neu erstellt. Ziel der Planung und der Ausschreibung ist die Errichtung eines Verkehrsleitsystems für die Tunnel und deren Zulaufstrecken sowie einer Erweiterung des PVLS-NeckarPark Erweiterung im Bereich Wilhelma, sowie ggf. die spätere Bauaufsicht und Bauoberleitung.
Veröffentlichung der Ausschreibung des gesamten Verkehrsleitsystem soll im August 2019 erfolgen.
Die Bauüberwachung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2020 bis 2023.
Das Straßenbauprojekt Rosensteintunnel schließt mit dem B10-Rosensteintunnel im Gesamtausbau der Bundesstraße 10 die Lücke zwischen Stuttgart-Zuffenhausen und Stuttgart-Ost. Im Zuge dessen wird der bisherige Knoten im Bereich des Knoten Wilhelma/Leuze (Anschluss der B14-Schwanenplatztunnel und der König-Karl-Brücke) erweitert und neu geordnet.
Im Rahmen der Tunnelmaßnahmen wird die Ausstattung mit Verkehrsleittechnik als Gesamtsystem erforderlich. Das System wird komplett neu erstellt. Ziel der Planung und der Ausschreibung ist die Errichtung eines Verkehrsleitsystems für die Tunnel und deren Zulaufstrecken sowie einer Erweiterung des PVLS-NeckarPark Erweiterung im Bereich Wilhelma, sowie ggf. die spätere Bauaufsicht und Bauoberleitung.
Veröffentlichung der Ausschreibung des gesamten Verkehrsleitsystem soll im August 2019 erfolgen.
Die Bauüberwachung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2020 bis 2023.
Gesamtwert des Auftrags: 940 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Stuttgart - Tiefbauamt
Die Bauüberwachung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2020 bis 2023.
Planung von Haltekonstruktionen für Schilder, an Verkehrszeichenbrücken, Masten, und Betonwänden - Objektplanung (Ingenieurbauwerke) nach Teil 3, Abschnitt 3, HOAI, Lph 1 bis 8, ohne 4
Planung von Fundamenten für Masten in Seitenaufstellung - Planung der Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2, HOAI Lph 1 bis 8, Anlagegruppen nach Anlage 15.2 HOAI
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-03 📅
Name: PTV Transport Consult GmbH
Postanschrift: Kriegerstraße 15
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 940 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.