Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verlegung Bf Altona – Rohrpressungen in geschlossener Bauweise VP 1.5.23
18FEI32942”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Signalanlagen📦
Kurze Beschreibung: Verlegung Bf Altona – Rohrpressungen in geschlossener Bauweise VP 1.5.23
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Signalanlagen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg Altona
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellen von Kabelquerungen in geschlossener Bauweise (Vortriebsverfahren), sowie das Setzen von Kabelschächten. Es sind rund 540 m Querungen in...”
Beschreibung der Beschaffung
Herstellen von Kabelquerungen in geschlossener Bauweise (Vortriebsverfahren), sowie das Setzen von Kabelschächten. Es sind rund 540 m Querungen in Durchmessern bis DN 900 herzustellen; vornehmlich in den Durchmessern DN 300 bis DN 800.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 085-192232
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Verlegung Bf Altona – Rohrpressungen in geschlossener Bauweise VP 1.5.23
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Keine Angebote einegangen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 109-248895 (2018-06-08)