Verpflegungsleistungen Kindertagesstätten (inkl. Hort) und Schulen

Gemeinde Wustermark

Verpflegungsleistungen für die Kindertagesstätten (inkl. einem Hort) sowie Schulen in der Trägerschaft der Gemeinde Wustermark

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-01 Auftragsbekanntmachung
2019-04-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste
Referenznummer: Vers-Kita-Schu
Kurze Beschreibung:
Verpflegungsleistungen für die Kindertagesstätten (inkl. einem Hort) sowie Schulen in der Trägerschaft der Gemeinde Wustermark
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verpflegungsdienste für Schulen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Havelland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Wustermark
Postanschrift: Hoppenrader Allee 1
Postleitzahl: 14641
Postort: Wustermark
Kontakt
Internetadresse: http://www.wustermark.de 🌏
E-Mail: m.schroeder@wustermark.de 📧
Telefon: +49 3323473227 📞
Fax: +49 3323473299 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9Y4YDHXV 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-04 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 149-341730
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4YDHXV

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Mittagessen (einschließlich eines Frischobst- oder Rohkostanteils) und der Bereitstellung von Getränken in den Kindertagesstätten inkl. Hort sowie in den Schulen der Gemeinde Wustermark sowie zur Sicherstellung der Frühstücks- und Vesperversorgung in den Kindertagesstätten einschließlich Hort in der Trägerschaft der Gemeinde Wustermark.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verträge verlängern sich zweimal jeweils um ein Jahr, falls sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes gekündigt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Wustermark. Die Erfüllung erfolgt in den folgenden weiteren angegebenen Erfüllungsorten, Kindertagesstätte Kiefernwichtel Unter den Kiefern 1a 14641 Wustermark Elstal, Kindertag…

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern der Bieter ein eintragungspflichtiges Unternehmen ist, hat er einen Nachweis über die Eintragung im entsprechenden Unternehmensregister zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 5 000 000 (brutto) und für sonstige Schäden mindestens EUR 2 000 000 (brutto) muss bestehen oder es ist ein Nachweis beizufügen, dass ein Versicherungsunternehmen zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages für den Fall der Beauftragung bereit ist.
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Mindeststandards:
Der vorgenannte Versicherungsnachweis ist eine Mindestanforderung an die Eignung. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorstellung von mindestens 2 Referenzprojekten, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und innerhalb der letzten 3 Jahre begonnen/durchgeführt/beendet wurden. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie eine Leistungserbringung des Bieters hinsichtlich Verpflegungsleistungen für Bildungseinrichtung wie etwa eine Kita, Hort, Schule, Universität oder Hochschule betreffen sowie jeweils eine Mindestanzahl von 200 Portionen pro Tag ausgegeben wird.
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Mindeststandards:
Es sind mindestens zwei der vorgenannten, vergleichbaren Referenzen anzugeben. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes über die Einhaltung des Mindestentgelts von EUR 9,00 pro Stunde sind zu beachten. Siehe: http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgvergg und https://vergabe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.271603.de
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Wustermark, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Probeessen
Preis (Gewichtung): 60 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Martina Schröder
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9Y4YDHXV 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: https://mwe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.482109.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) 5/5
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 149-341730 (2018-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verpflegungsleistungen Kindertagesstätten (inkl. Hort) und Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: Vers-Kita-Schu
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Kontakt
E-Mail: h.roigk@wustermark.de 📧
Telefon: +49 3323473241 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 073-173299
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 149-341730
ABl. S-Ausgabe: 73
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4YDLBM

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verpflegungsleistungen Kindertagesstätten (inkl. Hort) und Schulen
Referenznummer der Bekanntmachung: Vers-Kita-Schu
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Mittagessen (einschließlich eines Frischobst- oder Rohkostanteils) und der Bereitstellung von Getränken in den Kindertagesstätten inkl. Horst sowie in den Schulen der Gemeinde Wustermark sowie zur Sicherstellung der Frühstücks- und Vesperversorgung in den Kindertagesstätten einschließlich Hort in der Trägerschaft der Gemeinde Wustermark.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Wustermark Hoppenrader Allee 1 14641 Wustermark, Kindertagesstätte Kiefernwichtel Unter den Kiefern 1a 14641 Wustermark OT Elstal, Kindertagesstätte Sonnenschein Haus 2 Schulstraße 1d 14645…

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-19 📅
Name: Sodexo SCS GmbH
Postanschrift: Lorenzweg 5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Heike Roigk

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Land Brandenburg
Telefon: +049 3318661610 📞
Fax: +049 3318661652 📠
Internetadresse: https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer.de/cms/detail.php/bb1.c.482109.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bie einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 073-173299 (2019-04-08)