Im Anschluss an die Marktkonsultation der Hansestadt Stendal vom 17.10.2017 –14.11.2017 sowie. — auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien), — der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA Rahmenregelung) v. 15.6.2015, — der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA RL LSA) vom 27.10.2015 in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLER) sowie, — der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ v. 22.10.2015. Beabsichtigt die Hansestadt Stendal für die im ländlichen Raum befindlichen Gebiete/Ortsteile eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-12.
Auftragsbekanntmachung (2018-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Referenznummer: 30-90.70-2018/100
Kurze Beschreibung:
Im Anschluss an die Marktkonsultation der Hansestadt Stendal vom 17.10.2017 –14.11.2017 sowie.
— auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien),
— der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA Rahmenregelung) v. 15.6.2015,
— der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA RL LSA) vom 27.10.2015 in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLER) sowie,
— der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ v. 22.10.2015.
Beabsichtigt die Hansestadt Stendal für die im ländlichen Raum befindlichen Gebiete/Ortsteile eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen.
Im Anschluss an die Marktkonsultation der Hansestadt Stendal vom 17.10.2017 –14.11.2017 sowie.
— auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien),
— der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA Rahmenregelung) v. 15.6.2015,
— der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA RL LSA) vom 27.10.2015 in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLER) sowie,
— der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ v. 22.10.2015.
Beabsichtigt die Hansestadt Stendal für die im ländlichen Raum befindlichen Gebiete/Ortsteile eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stendal
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Ausschreibung wird zusätzlich auf www.breitbandausschreibungen.de sowie auf www.evergabe-online.de und www.evergabe.sachsen-anhalt.de bekannt gemacht. Die Anlagen 6-8 der Ausschreibung enthalten Geodaten zu den zu versorgenden Adressen auf Basis der amtl. Hauskoordinaten. Diese werden auf Antrag gg. Unterzeichn. einer Vertraulichkeitserklärung von d. ausschreib. Stelle zur Verfügung gestellt.
Die Ausschreibung wird zusätzlich auf www.breitbandausschreibungen.de sowie auf www.evergabe-online.de und www.evergabe.sachsen-anhalt.de bekannt gemacht. Die Anlagen 6-8 der Ausschreibung enthalten Geodaten zu den zu versorgenden Adressen auf Basis der amtl. Hauskoordinaten. Diese werden auf Antrag gg. Unterzeichn. einer Vertraulichkeitserklärung von d. ausschreib. Stelle zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Anschluss an die Marktkonsultation der Hansestadt Stendal vom 17.10.2017 –14.11.2017 sowie.
— auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien),
— der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA Rahmenregelung) v. 15.6.2015,
— der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA RL LSA) vom 27.10.2015 in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLER) sowie,
— der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA RL LSA) vom 27.10.2015 in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLER) sowie,
— der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ v. 22.10.2015.
Beabsichtigt die Hansestadt Stendal für die im ländlichen Raum befindlichen Gebiete/Ortsteile eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen.
Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden aufgefordert, ein verbindliches schriftliches Angebot für die Bereitstellung von 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für jeden Privathaushalt und für jedes Unternehmen abzugeben. Für unterversorgte Schulstandorte sowie für den institutionellen Nutzer (Diakoniewerk Wilhelmshof) ist eine symmetrische Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s bereitzustellen.
Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden aufgefordert, ein verbindliches schriftliches Angebot für die Bereitstellung von 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit für jeden Privathaushalt und für jedes Unternehmen abzugeben. Für unterversorgte Schulstandorte sowie für den institutionellen Nutzer (Diakoniewerk Wilhelmshof) ist eine symmetrische Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s bereitzustellen.
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Eler
Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibung wird zusätzlich auf www.breitbandausschreibungen.de sowie auf www.evergabe-online.de und www.evergabe.sachsen-anhalt.de bekannt gemacht. Die Anlagen 6-8 der Ausschreibung enthalten Geodaten zu den zu versorgenden Adressen auf Basis der amtl. Hauskoordinaten. Diese werden auf Antrag gg. Unterzeichn. einer Vertraulichkeitserklärung von d. ausschreib. Stelle zur Verfügung gestellt.
Die Ausschreibung wird zusätzlich auf www.breitbandausschreibungen.de sowie auf www.evergabe-online.de und www.evergabe.sachsen-anhalt.de bekannt gemacht. Die Anlagen 6-8 der Ausschreibung enthalten Geodaten zu den zu versorgenden Adressen auf Basis der amtl. Hauskoordinaten. Diese werden auf Antrag gg. Unterzeichn. einer Vertraulichkeitserklärung von d. ausschreib. Stelle zur Verfügung gestellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bindfelde, Buchholz, Charlottenhof, Welle, Diakoniewerk Wilhelmshof e.V. (OT Wilhelmshof), Freie Grundschule auf dem Bauernhof (OT Bindfelde), Grundschule Börgitz (OT Börgitz)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis der Zulassung als Netzbetreiber gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG);
2) Gültiger Nachweis über die Eintragung im Berufs- und Handelsregister oder vergleichbare Nachweise des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Vorlage einer Kopie des aktuellen Versicherungsvertrages einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung eines Versicherers, dass zum Zeitpunkt der Beauftragung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegen wird;
2) Erklärung der Bereitschaft der Erbringung einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke;
3) Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Landesvergabegesetzes (LVG LSA), insbesondere § 12 (ILO-Kernarbeitsnormen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Verpflichtungserklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreiese).
— Verpflichtungserklärung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreiese).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-08 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Konzept der NGA-Breitbandinfrastruktur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Höhe der Endkundenpreise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 50
Im Gegensatz zur Nr. IV.1.1 wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb als offenes Auswahlverfahren durchgeführt. Bis zum 14.8.2018, 10.00, sind gemäß IV.2.2 die Erklärungen gemäß Nr. III.1.1 bis 1.3 (Nachweise) sowie die Angebote einzureichen. Die Angebote sind in einem als Angebot gekennzeichneten Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Breitbandversorgung“ an die unter I.1 stehende Adressse einzureichen. Die Öffnung dieser Angebote findet am 14.8.2018 um 10.00 in den Diensträumen der Hansestadt Stendal statt. Zur Öffnung der Angebote sind nur Mitarbeiter der Hansestadt Stendal und des zertifizierten Breitbandberatungsunternehmens MICUS Strategieberatung GmbH befugt. Bieter sind nicht zugelassen. Auf der Grundlage der Angebote wird die Eignung der Bieter festgestellt. Geeignete Bieter werden zu einer Verhandlung eingeladen. Im Anschluss an die Verhandlung können die Angebote nochmals angepasst und schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber eingereicht werden.
Im Gegensatz zur Nr. IV.1.1 wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb als offenes Auswahlverfahren durchgeführt. Bis zum 14.8.2018, 10.00, sind gemäß IV.2.2 die Erklärungen gemäß Nr. III.1.1 bis 1.3 (Nachweise) sowie die Angebote einzureichen. Die Angebote sind in einem als Angebot gekennzeichneten Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Breitbandversorgung“ an die unter I.1 stehende Adressse einzureichen. Die Öffnung dieser Angebote findet am 14.8.2018 um 10.00 in den Diensträumen der Hansestadt Stendal statt. Zur Öffnung der Angebote sind nur Mitarbeiter der Hansestadt Stendal und des zertifizierten Breitbandberatungsunternehmens MICUS Strategieberatung GmbH befugt. Bieter sind nicht zugelassen. Auf der Grundlage der Angebote wird die Eignung der Bieter festgestellt. Geeignete Bieter werden zu einer Verhandlung eingeladen. Im Anschluss an die Verhandlung können die Angebote nochmals angepasst und schriftlich beim öffentlichen Auftraggeber eingereicht werden.
Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss.
Sofern sich die Vergabekammer für zuständig erklärt, gilt:
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 (6) GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 (6) GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit.
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 (1) Nr. 2 GWB. § 134 (1) Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 111-253166 (2018-06-12)
Ergänzende Angaben (2018-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Anschluss an die Marktkonsultation der Hansestadt Stendal vom 17.10.2017-14.11.2017 sowie
— auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien),
— der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA Rahmenregelung) v. 15.6.2015,
— der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA RL LSA) vom 27.10.2015 in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLER) sowie,
— der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ v. 22.10.2015.
Beabsichtigt die Hansestadt Stendal für die im ländlichen Raum befindlichen Gebiete/Ortsteile eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen.
Im Anschluss an die Marktkonsultation der Hansestadt Stendal vom 17.10.2017-14.11.2017 sowie
— auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien),
— der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA Rahmenregelung) v. 15.6.2015,
— der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA RL LSA) vom 27.10.2015 in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLER) sowie,
— der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ v. 22.10.2015.
Beabsichtigt die Hansestadt Stendal für die im ländlichen Raum befindlichen Gebiete/Ortsteile eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Im Anschluss an die Marktkonsultation der Hansestadt Stendal vom 17.10.2017-14.11.2017 sowie
Quelle: OJS 2018/S 113-257920 (2018-06-13)
Ergänzende Angaben (2018-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Anschluss an die Marktkonsultation der Hansestadt Stendal vom 17.10.2017-14.11.2017 sowie:
— auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien),
— der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA Rahmenregelung) v. 15.6.2015,
— der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA RL LSA) vom 27.10.2015 in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLER) sowie
— der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" v. 22.10.2015,
beabsichtigt die Hansestadt Stendal für die im ländlichen Raum befindlichen Gebiete/Ortsteile eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen.
Im Anschluss an die Marktkonsultation der Hansestadt Stendal vom 17.10.2017-14.11.2017 sowie:
— auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien),
— der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA Rahmenregelung) v. 15.6.2015,
— der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA RL LSA) vom 27.10.2015 in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLER) sowie
— der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" v. 22.10.2015,
beabsichtigt die Hansestadt Stendal für die im ländlichen Raum befindlichen Gebiete/Ortsteile eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen.
Im Anschluss an die Marktkonsultation der Hansestadt Stendal vom 17.10.2017-14.11.2017 sowie:
— der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA RL LSA) vom 27.10.2015 in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLER) sowie
— der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA RL LSA) vom 27.10.2015 in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 (EPLER) sowie
— der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" v. 22.10.2015,
beabsichtigt die Hansestadt Stendal für die im ländlichen Raum befindlichen Gebiete/Ortsteile eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen.