Versorgung der MBA Südniedersachsen mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien ab dem 1.10.2018

Abfallzweckverband Südniedersachsen

Der Abfallzweckverband betreibt eine mechanisch-biologische Behandlungsanlage am Standort in Deiderode (MBA Südniedersachsen). Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vollstromversorgung der MBA Südniedersachsen ab dem 1.10.2018 mit elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien. Umfasst ist die Stromlieferung inkl. Netznutzung (All-inclusive-Vertrag). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Abfallzweckverband eine eigene Stromerzeugungsanlage betreibt, die den Strombedarf tagsüber in erheblichem Umfang deckt bzw. nachts mehr Strom erzeugt, als genutzt werden kann. Die Mengen, die tagsüber über die Eigenerzeugung hinausgehend durch den Abfallzweckverband benötigt werden, sollen mit dieser Ausschreibung eingekauft werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-11 Auftragsbekanntmachung
2018-08-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgung
Kurze Beschreibung:
Der Abfallzweckverband betreibt eine mechanisch-biologische Behandlungsanlage am Standort in Deiderode (MBA Südniedersachsen). Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vollstromversorgung der MBA Südniedersachsen ab dem 1.10.2018 mit elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien. Umfasst ist die Stromlieferung inkl. Netznutzung (All-inclusive-Vertrag). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Abfallzweckverband eine eigene Stromerzeugungsanlage betreibt, die den Strombedarf tagsüber in erheblichem Umfang deckt bzw. nachts mehr Strom erzeugt, als genutzt werden kann. Die Mengen, die tagsüber über die Eigenerzeugung hinausgehend durch den Abfallzweckverband benötigt werden, sollen mit dieser Ausschreibung eingekauft werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallzweckverband Südniedersachsen
Postanschrift: Auf dem Mittelberge 1
Postleitzahl: 37133
Postort: Friedland
Kontakt
Internetadresse: http://www.as-nds.de 🌏
E-Mail: vergabe@as-nds.de 📧
Fax: +49 55049379329 📠
URL der Dokumente: https://www.as-nds.de/ausschreibungen/index.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-13 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 111-252504
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
Es sind nach § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV keine Bieter zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist eine Leistung von bis zu 1 400 kW zur Verfügung zu stellen. Der geschätzte Jahresarbeitsbedarf liegt bei 2 000 MWh, ohne dass eine Abnahmegarantie übernommen wird. Es ergibt sich somit für die maximale Vertragslaufzeit von drei Jahren ein Arbeitsbedarf von ca. 6 000 MWh.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1.
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen in Monaten: 12 (Details siehe II.2.11).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer einmalig die Verlängerung des Leistungszeitraums um ein Jahr bis zum 30.9.2021, 24.00 Uhr verlangen. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer bis spätestens 30.6.2020 zugehen. Die Vertragsverlängerung wird wirksam, wenn der Auftragnehmer der Vertragsverlängerung nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Verlängerungsbegehrens schriftlich gegenüber dem Auftraggeber widerspricht.
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Nach Wirksamkeit der Vertragsverlängerung können keine Preisanpassungsbegehren nach § 7 Absatz 4 des Stromlieferungsvertrags mehr geltend gemacht werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: MBA Südniedersachsen in Friedland Deiderode

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen:
— Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche,
— Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Hinweise:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
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Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
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Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 - 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist, § 50 Abs. 2 Satz 1 VgV.
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Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
— Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines entsprechenden Firmenregisterauszugs, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV),
— Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer des Bieters versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV,
Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist (§ 48 Abs. 8 Satz 4 VgV),
— Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV),
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— Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— Benennung der noch nicht im Angebot konkret benannten Unterauftragnehmer,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen:
— Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung über die Höhe der in § 18 NAV genannten Haftungshöchstgrenzen durch Vorlage der Ablichtung der Versicherungsbestätigung bzw. des Versicherungsscheins; die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
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Hinweise:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
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Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 - 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist, § 50 Abs. 2 Satz 1 VgV.
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Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen:
— Benennung von mindestens einer Referenz für nach Art und Umfang vergleichbare Lieferleistungen unter Angabe der jährlichen Liefermengen; für alle Referenzen sind zusätzlich folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners.
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(mit Telefonnummer), Auftragssumme (netto) und Ausführungszeitraum.
Hinweise:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
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Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 - 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist, § 50 Abs. 2 Satz 1 VgV.
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Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Mindeststandards:
Es muss mindestens eine Referenz für nach Art und Umfang vergleichbare Lieferleistungen benannt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ferner sind folgende Bedingungen zu beachten:
— Es sind Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 NTVergG als Formular im Anhang des Angebotsschreibens enthalten),
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— Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Lieferung von elektrischer Energie ausschließlich aus erneuerbaren Energien und zum Ausschluss einer Doppelvermarktung des Umweltnutzens.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Friedland
Zusätzliche Informationen: Es sind nach § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Kontakt
Kontaktperson: Herr Rybarczyk
Dokumente URL: https://www.as-nds.de/ausschreibungen/index.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i.S.d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung),
— Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern wird,
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— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
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— Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen,
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— Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
—— Angebotsschreiben mit Anlagen,
—— Leistungsbeschreibung,
—— Besondere Vertragsbedingungen.
—— ggf. Bieterinformationen.
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
— Die Vergabeunterlagen können online über die unter I.3) genannten Internetadresse abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per Fax oder E-Mail an die unter I.1) genannten Kontaktstellen zu richten. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen unter: https://www.as-nds.de/ausschreibungen/index.html veröffentlicht.
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Freiwillig registrierte Unternehmen erhalten eine Mitteilung per E-Mail, sobald eine Bieterinformation eingestellt wurde. Interessierte Unternehmen können sich unter vergabe@as-nds.de freiwillig registrieren, um automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über die Beantwortung von Fragen zum Vergabeverfahren informiert zu werden. Werden Änderungen an den Vergabeunterlagen, beispielsweise aufgrund von Bieteranfragen, vorgenommen, werden diese unter der oben genannten URL (Rubrik „Ausschreibung“) eingestellt. Unternehmen, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig informieren, ob die Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob der Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen / Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.thml 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Gesetz vom 30.10.2017 (BGBl. I S.3618) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar, sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 111-252504 (2018-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 168-382405
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 111-252504
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 Vergabeverordnung abgesehen. Ausschließlich aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7 als Gesamtwert 0,01 EUR und unter V.2.4 als Auftragswert ebenfalls 0,01 EUR eingetragen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist eine Leistung von bis zu 1 400 kW zur Verfügung zu stellen. Der geschätzte Jahresarbeitsbedarf liegt bei 2 000 MWh, ohne dass eine Abnahmegarantie übernommen wird. Es ergibt sich somit für die maximale Vertragslaufzeit von 3 Jahren ein Arbeitsbedarf von ca. 6 000 MWh.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer einmalig die Verlängerung des Leistungszeitraums um ein Jahr bis zum 30.9.2021, 24.00 Uhr verlangen. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer bis spätestens 30.6.2020 zugehen. Die Vertragsverlängerung wird wirksam, wenn der Auftragnehmer der Vertragsverlängerung nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang des Verlängerungsbegehrens schriftlich gegenüber dem Auftraggeber widerspricht.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-10 📅
Name: Harz Energie GmbH & Co. KG
Postanschrift: Lasfelder Str. 10
Postort: Osterode am Harz
Postleitzahl: 37520
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 55225039267 📞
E-Mail: o.haeusler@harzenergie.de 📧
Land: Göttingen 🏙️
Internetadresse: www.harzenergie.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2018/S 168-382405 (2018-08-31)
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