Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vorortverkehr München – Buchloe
Produkte/Dienstleistungen: Schienentransport/-beförderung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Betriebsleistungen umfassen insgesamt ca. 0,65 Mio. Zugkilometer pro Jahr auf der Strecke München Hbf – Geltendorf – Buchloe.”
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des Vorortverkehrs München – Buchloe.
Die Leistungen sind frühestens ab dem Beginn des...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des Vorortverkehrs München – Buchloe.
Die Leistungen sind frühestens ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2020 zu erbringen. Der Vertrag endet vsl. frühestens zum Ende des Fahrplanjahres 2026 und spätestens zum Ende des Fahrplanjahres 2029.
Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Bruttovertrag ausgestaltet, d.h. der Auftraggeber trägt das Risiko der Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen enthalten.
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen ist der Einsatz von Gebrauchtfahrzeugen mit einem Baujahr ab 1997 oder von Neufahrzeugen zugelassen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-13 📅
Datum des Endes: 2026-12-13 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sollte der Vertrag nicht jeweils mindestens 12 Monate vor Ende seiner (ggf. verlängerten) Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt werden, verlängert er sich bis...”
Beschreibung der Verlängerungen
Sollte der Vertrag nicht jeweils mindestens 12 Monate vor Ende seiner (ggf. verlängerten) Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt werden, verlängert er sich bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 12.12.2027, 10.12.2028 oder 9.12.2029. Eine weitere Vertragsverlängerung ist ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Vgl. II.2.7)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bewerber muss über eine Unternehmensgenehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügen oder belegen, dass er gemäß § 6f...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bewerber muss über eine Unternehmensgenehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügen oder belegen, dass er gemäß § 6f AEG keiner weiteren Unternehmensgenehmigung bedarf. Der Bewerber muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen. Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Unternehmensgenehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 AEG oder einen Beleg dafür, dass er gemäß § 6f AEG keiner weiteren Unternehmensgenehmigung bedarf, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG vorzulegen. Alternativ kann der Bewerber darstellen, wie die Unternehmensgenehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 AEG und/oder die Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden sollen.
Soll nur ein Mitglied/sollen nicht alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied/diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das/die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen.
Des Weiteren haben die Bewerber einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist (nicht vor dem 31.7.2018 datiert). Eine Kopie des Aktuellen Ausdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben.
Mit Blick auf die sogleich gestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist ausreichend, wenn das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer 2 sogleich aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 31.7.2018 datieren.
Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
1) einen Mindestjahresumsatz i.H.v. 10,5 Mio. EUR im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr und;
2) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven i.H.v. mindestens 1,0 Mio. EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
“Siehe oben.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen.
Grundfall:
1) eine...”
Siehe oben.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen.
Grundfall:
1) eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr;
2) den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
3) ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven (falls das buchmäßige Eigenkapital den gem. Ziffer 2 der obigen Anforderungen geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht);
4) ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den/die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative 1:
soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bewerber neben den in den obigen Ziffern 1, 3 und 4 genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2 genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
a) sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
b) Eigenkapital zu Buchwerten;
c) Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
Sodann hat der Bewerber neben den in den obigen Ziffern 1, 3 und 4 genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2 genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:
a) den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 1) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das vorletzte abgeschlossene Geschäftsjahr;
b) eine BWA, in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie c) eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
Ergänzung für alle Fälle:
soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge im SPNV in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Umfangs (Zug km pro Jahr), des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers vorzulegen. Dienstleistungsaufträge im SPNV müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Der Auftraggeber wird auch Referenzen über Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen, die mehr als 3 Jahre, jedoch nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege einer Eigenerklärung benannt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Vorlage mindestens einer Referenz über einen während der letzten 6 Jahre (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV....”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Vorlage mindestens einer Referenz über einen während der letzten 6 Jahre (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV. Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die erforderlichen Kapazitäten des Dritten verfügen kann. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 049-090867
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-01
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrags unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin...”
1) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zu Stande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrags unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Termin der Betriebsaufnahme;
2) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge.
Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen;
3) Angaben zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge sowie zur Prüfung der Eignung der Bewerber sind im Internet unter https://www.subreport.de/E26942456 erhältlich;
4) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Teilnahmeantrags informiert;
5) Eine Angabe unter II.2.9) erfolgt nicht, da es keine erwartete Anzahl von Bewerbern gibt und eine Reduzierung der Zahl der qualifizierten Bewerber auf eine bestimmte Anzahl nicht geplant ist;
6) Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bietergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bietergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht;
7) Im Teilnahmeantrag hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bewerber Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Sollten bei einem Bewerber oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 4) genannten Internetseite (https://www.subreport.de/E26942456) erhältlich ist, zu verwenden. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
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Quelle: OJS 2018/S 167-380797 (2018-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Boschetsrieder Straße 69
Kontaktperson: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Telefon: +49 897488250📞
Fax: +49 8974882551 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.bahnland-bayern.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 vom 23.10.2007 (Vorortverkehr...”
Titel
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 vom 23.10.2007 (Vorortverkehr München - Buchloe)
2018/S 167-380797
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007.
Erbringung von SPNV-Dienstleistungen des künftigen Vorortverkehrs zwischen München und Buchloe.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Beauftragt wurde die Erbringung von SPNV-Dienstleistungen des künftigen Vorortverkehrs zwischen München und Buchloe. Die hier in Rede stehenden Leistungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt wurde die Erbringung von SPNV-Dienstleistungen des künftigen Vorortverkehrs zwischen München und Buchloe. Die hier in Rede stehenden Leistungen sollen ab dem großen Fahrplanwechsel im Dezember 2021 bis zum großen Fahrplanwechsel im Dezember 2026 erbracht werden. Eine Verlängerung ist maximal bis Dezember 2029 möglich (siehe hierzu auch II.2.11). Der Leistungsumfang wird ca. 0,7 Mio. Zkm pro Jahr betragen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Sollte der Vertrag nicht jeweils mindestens 12 Monate vor Ende seiner (ggf. verlängerten) Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt werden, verlängert er sich bis...”
Beschreibung der Optionen
Sollte der Vertrag nicht jeweils mindestens 12 Monate vor Ende seiner (ggf. verlängerten) Laufzeit vom Auftraggeber gekündigt werden, verlängert er sich bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit am 12.12.2027, 10.12.2028 oder 9.12.2029. Eine weitere Vertragsverlängerung ist ausgeschlossen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 167-380797
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DB Regio AG
Postanschrift: Richelstraße 3
Postort: München
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bayern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von...”
Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vertragsänderung Verkehrsdurchführungsvertrag Vorortverkehr München – Buchloe
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von SPNV-Leistungen im Vorortverkehr München – Buchloe. Es wird beabsichtigt, den bestehenden Verkehrsdurchführungsvertrag über die Erbringung...”
Beschreibung der Beschaffung
Erbringung von SPNV-Leistungen im Vorortverkehr München – Buchloe. Es wird beabsichtigt, den bestehenden Verkehrsdurchführungsvertrag über die Erbringung dieser SPNV-Leistungen dahingehend zu ändern, dass künftig die Zuständigkeit und Verantwortung für das regionale Streckenmarketing auch hinsichtlich der strategischen Ausrichtung, beim Verkehrsunternehmen in Abstimmung mit dem Auftraggeber liegt.
“1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte...”
1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB über eine beabsichtigte Auftragsänderung. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass diese Auftragsänderung ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens zulässig ist, da es sich hierbei nicht um eine wesentliche Vertragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB handelt. Denn Hauptleistung des Auftrages ist die Durchführung von SPNV-Verkehren, zu denen die begleitenden Marketingleistungen lediglich eine im Gesamtvolumen des Auftrags unbedeutende Nebenleistung darstellen. Die Angabe unter VII.2.2) ist erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass es sich nicht um eine wesentliche Vertragsänderung gemäß § 132 Abs. 1 GWB handelt und daher ein Ausnahmegrund nach Artikel 72 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24 /EU nicht bedarf.
Die beabsichtigte Vertragsänderung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
2) Die Angaben unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, dass den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Quelle: OJS 2021/S 099-262237 (2021-05-20)