(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die eVergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de);
(2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/ Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese noch beantwortet werden können;
(3) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF der Bekanntmachung vom 18.4.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen und freiberufliche Leistungen des BMVI (VHLF) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI – EU;
(4) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (3) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist dementsprechend unverzüglich hinzuweisen!
(5) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt;
(6) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt;
(7) Der Bewerber/Teilnehmer/Bieter hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind;
(8) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt;
(9) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe-und Vertragsunterlagen in Verbindung mit den Preisangaben aus dem Angebot
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzen der Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe-und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHLF und der VgV in der Fassung 2016 bzw. 2018, sowie Vertrag_Zsn-BSH2018,
— Bekanntmachung dieser Ausschreibung,
— VOL/B –, nachrangig die AGB des BSH, einzulesen unter:
http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp.
Hinweis: Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen.
— Angebot des Teilnehmers.
(10) Es gilt deutsches Recht.