BIG direkt gesund ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse. Als Direktkrankenkasse unterhält BIG kein Netz von Geschäftsstellen. Der Kontakt zu den Versicherten, die Gewinnung von Kunden finden zu einem erheblichen Teil mittels digitaler Kommunikationsmittel statt. Die Marktposition als führende Direktkrankenkasse konnte in den letzten 10 Jahren erfolgreich ausgebaut werden. Die Herausforderung besteht darin, diese Position durch Innovationen und trendorientierte Weiterentwicklung auszubauen. Der Auftraggeber unterhält leistungsfähige Websites und weitere Internetdienste (z. B. App), über welche die Versicherten und Partner ihre Dienstleitungen in Anspruch nehmen können. Diese Internetdienste werden bislang von einem Dienstleister technisch betreut. Aufgrund des Umfangs und der zunehmenden Komplexität soll zukünftig zusätzlich ein zweiter Dienstleister Aufgaben im Bereich Webentwicklung und weiteren Internetdiensten übernehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Internetdienste
Kurze Beschreibung:
BIG direkt gesund ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse. Als Direktkrankenkasse unterhält BIG kein Netz von Geschäftsstellen. Der Kontakt zu den Versicherten, die Gewinnung von Kunden finden zu einem erheblichen Teil mittels digitaler Kommunikationsmittel statt. Die Marktposition als führende Direktkrankenkasse konnte in den letzten 10 Jahren erfolgreich ausgebaut werden. Die Herausforderung besteht darin, diese Position durch Innovationen und trendorientierte Weiterentwicklung auszubauen. Der Auftraggeber unterhält leistungsfähige Websites und weitere Internetdienste (z. B. App), über welche die Versicherten und Partner ihre Dienstleitungen in Anspruch nehmen können. Diese Internetdienste werden bislang von einem Dienstleister technisch betreut. Aufgrund des Umfangs und der zunehmenden Komplexität soll zukünftig zusätzlich ein zweiter Dienstleister Aufgaben im Bereich Webentwicklung und weiteren Internetdiensten übernehmen.
BIG direkt gesund ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse. Als Direktkrankenkasse unterhält BIG kein Netz von Geschäftsstellen. Der Kontakt zu den Versicherten, die Gewinnung von Kunden finden zu einem erheblichen Teil mittels digitaler Kommunikationsmittel statt. Die Marktposition als führende Direktkrankenkasse konnte in den letzten 10 Jahren erfolgreich ausgebaut werden. Die Herausforderung besteht darin, diese Position durch Innovationen und trendorientierte Weiterentwicklung auszubauen. Der Auftraggeber unterhält leistungsfähige Websites und weitere Internetdienste (z. B. App), über welche die Versicherten und Partner ihre Dienstleitungen in Anspruch nehmen können. Diese Internetdienste werden bislang von einem Dienstleister technisch betreut. Aufgrund des Umfangs und der zunehmenden Komplexität soll zukünftig zusätzlich ein zweiter Dienstleister Aufgaben im Bereich Webentwicklung und weiteren Internetdiensten übernehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internetdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Charlotten-Carree Markgrafenstraße 62
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.big-direkt.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@big-direkt.de📧
URL der Dokumente: https://subreport.de/E59283146🌏
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E59283146.
Oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E59283146). Hilfe bei der Bedienung des Subreport.
Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de
Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende.
Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
Die Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) werden nur den Bewerbern, welche zur.
Einreichung eines Angebots aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E59283146.
Oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E59283146). Hilfe bei der Bedienung des Subreport.
Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de
Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende.
Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
Die Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) werden nur den Bewerbern, welche zur.
Einreichung eines Angebots aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber unterhält leistungsfähige Websites und weitere Internetdienste (z. B. App), über welche die Versicherten und Partner ihre Dienstleitungen in Anspruch nehmen können. Diese Internetdienste werden bislang von einem Dienstleister technisch betreut.
Der Auftraggeber unterhält leistungsfähige Websites und weitere Internetdienste (z. B. App), über welche die Versicherten und Partner ihre Dienstleitungen in Anspruch nehmen können. Diese Internetdienste werden bislang von einem Dienstleister technisch betreut.
Aufgrund des Umfangs und der zunehmenden Komplexität soll zukünftig zusätzlich ein zweiter Dienstleister Aufgaben im Bereich Webentwicklung von Websites und weiteren Internetdiensten übernehmen. Ebenso Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen im Bereich Onlinemarketing. Daher wird ein Dienstleister gesucht, der sowohl mit technischer Kompetenz als auch konzeptionell-kreativer Kompetenz ausgestattetet ist. Dieser Dienstleister soll sich auf die marketingorientierte Betreuung von Web-Seiten (z. B. Landingpages) und weiteren Internetdiensten spezialisiert haben und erfolgreich im Onlinemarketing agieren. Hierzu wird ein im Onlinemarketing breit und innovativ aufgestellter Partner gesucht, der als Experte in den unterschiedlichen Disziplinen mit dem Auftraggeber die Marketing- und Vertriebsziele erreicht. Neben der technischen Umsetzung von Internetanwendungen geht es hier vor allem um perfor-manceorientierte Projekte, die multichannel und multidevice umgesetzt werden. Der Marketing-Mix wird sich zukünftig zu Gunsten des Onlinemarketings verschieben und das Onlinemarketing wird weiter ausgebaut werden. Die dafür nötigen strategischen Weichenstellungen werden mit dem Auftragnehmer entwickelt und umgesetzt.
Aufgrund des Umfangs und der zunehmenden Komplexität soll zukünftig zusätzlich ein zweiter Dienstleister Aufgaben im Bereich Webentwicklung von Websites und weiteren Internetdiensten übernehmen. Ebenso Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen im Bereich Onlinemarketing. Daher wird ein Dienstleister gesucht, der sowohl mit technischer Kompetenz als auch konzeptionell-kreativer Kompetenz ausgestattetet ist. Dieser Dienstleister soll sich auf die marketingorientierte Betreuung von Web-Seiten (z. B. Landingpages) und weiteren Internetdiensten spezialisiert haben und erfolgreich im Onlinemarketing agieren. Hierzu wird ein im Onlinemarketing breit und innovativ aufgestellter Partner gesucht, der als Experte in den unterschiedlichen Disziplinen mit dem Auftraggeber die Marketing- und Vertriebsziele erreicht. Neben der technischen Umsetzung von Internetanwendungen geht es hier vor allem um perfor-manceorientierte Projekte, die multichannel und multidevice umgesetzt werden. Der Marketing-Mix wird sich zukünftig zu Gunsten des Onlinemarketings verschieben und das Onlinemarketing wird weiter ausgebaut werden. Die dafür nötigen strategischen Weichenstellungen werden mit dem Auftragnehmer entwickelt und umgesetzt.
Der zukünftige Auftragnehmer hat idealer Weise erfolgreich performanceorientierte Online-marketing-Projekte für Auftraggeber in der Finanzdienstleistungsbranche entwickelt und durchgeführt und sieht sich als Impulsgeber und Sparringspartner des Auftragsgebers. Er beherrscht das Feld der Strategieentwicklung und Beratung ebenso wie die effiziente Umsetzung von Projekten.
Der zukünftige Auftragnehmer hat idealer Weise erfolgreich performanceorientierte Online-marketing-Projekte für Auftraggeber in der Finanzdienstleistungsbranche entwickelt und durchgeführt und sieht sich als Impulsgeber und Sparringspartner des Auftragsgebers. Er beherrscht das Feld der Strategieentwicklung und Beratung ebenso wie die effiziente Umsetzung von Projekten.
Für den Auftraggeber übernimmt der Auftragnehmer die Mediaplanung und deren Umsetzung oder er arbeitet in diesem Bereich mit einem Dritten zusammen.
Im Rahmen der Neu- und Weiterentwicklung der Webseiten und Internetdienste sind sehr gute Kenntnisse u. a. der Technologien Drupal8, PHP7, Symfony 3, HTML5, CSS3 unabdingbar.
Bestandteile der Leistungserbringung:
— Neu- und Weiterentwicklung von marketingorientierten Webseiten (z. B. Landingpages) und weiteren Internetdiensten,
— Onlinemarketing (z. B. Leadmanagement und -optimierung, Kreation und Entwicklung vertriebsorientierter Onlinekommunikations- und Werbemittel, E-Mailautomation, SEA, Strategieberatung),
— Mediaplanung und Steuerung.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag. Dieser legt die Bedingungen für die während der Vertragslaufzeit durchgeführten Projekte verbindlich fest. Die Details sind den Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) und hier insbesondere der Anlage „Rahmenvertrag“ und der Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen. Die Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebots aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag. Dieser legt die Bedingungen für die während der Vertragslaufzeit durchgeführten Projekte verbindlich fest. Die Details sind den Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) und hier insbesondere der Anlage „Rahmenvertrag“ und der Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen. Die Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebots aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Zum Leistungsumfang: Einen Rahmenvertrag zeichnet aus, dass Umfang und Wert der Projekte im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht feststehen. Zudem ist mit Abschluss des Rahmenvertrages keine Zusage eines bestimmten Umfangs oder Wertes des Auftrages und der beauftragten Projekte verbunden. Als Kalkulationsgrundlage für den Zeitraum eines Kalenderjahres gibt der Auftraggeber die folgenden Werte an, ohne dass darauf ein Rechtsanspruch besteht:
Zum Leistungsumfang: Einen Rahmenvertrag zeichnet aus, dass Umfang und Wert der Projekte im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht feststehen. Zudem ist mit Abschluss des Rahmenvertrages keine Zusage eines bestimmten Umfangs oder Wertes des Auftrages und der beauftragten Projekte verbunden. Als Kalkulationsgrundlage für den Zeitraum eines Kalenderjahres gibt der Auftraggeber die folgenden Werte an, ohne dass darauf ein Rechtsanspruch besteht:
– Entwicklungsleistungen Websites und weitere Internetdienste: ca. 6 000 Std./Jahr,
– Marketing inkl. Mediaplanung und Steuerung: ca. 2 000 Std./Jahr.
– Mediavolumen ohne Google: ca. 300 000 €/Jahr.
Der Auftraggeber plant in der Regel im 4. Quartal das Budget des Folgejahres und liefert somit die Planungsgrundlagen für den Auftragnehmer.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um einmalig 24 Monate zu verlängern. Ein Recht des Auftragnehmers auf Verlängerung des Vertrags besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als drei Monate).
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der
Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anlage „Eigenerklärung Umsatz“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage.
„Eigenerklärung Umsatz“ ergeben – im Original.
– Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der
Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Mindeststandards:
Der Umsatz in den Bereichen Onlinemarketing und Webentwicklung, aber ohne Media und ohne Umsatzsteuer muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zusammengerechnet (z. B. 2015+2016+2017) mindestens 2,5 Mio. Euro betragen haben.
Bewerbergemeinschaften müssen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Anlage „Eigenerklärung Umsatz“ abgeben. Es ist ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaftsmitglieder zusammen die zuvor genannte Mindestanforderung von 2,5 Mio. Euro erreichen.
Bewerbergemeinschaften müssen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Anlage „Eigenerklärung Umsatz“ abgeben. Es ist ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaftsmitglieder zusammen die zuvor genannte Mindestanforderung von 2,5 Mio. Euro erreichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anlage „Referenzliste des Unternehmens“ entsprechend den Anforderungen, die sich aus der Anlage.
„Referenzliste des Unternehmens“l – im Original.
– Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der
Bewerbungsbedingungen einzureichen;
c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderungen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
Mindeststandards:
a) Der Bewerber hat mit seinem Angebot vier Referenzaufträge nachzuweisen.
b) Weitere Mindestanforderungen für jeden Referenztyp gesondert:
Typ A „Internetplattform Einsatz Drupal“:
Auftragsgegenstand: Erstellung und Betrieb von Webanwendungen unter Einsatz von Drupal 7 oder 8.
Leistungszeitraum: aus 2015, 2016, 2017 oder 2018.
Auftragsumfang: Mindestumsatz von 50 000 EUR ohne Umsatzsteuer, ohne Hosting, ohne Media und ohne durchlaufende Posten.
Typ B „E-Mail-Automation“:
Auftragsgegenstand: Erfolgreiche Umsetzung eines E-Mail-Automation-Projektes inklusive Konzeption, Umsetzung, KPI-Erreichung.
Im Bereich „business to consumer“ umgesetzt.
Auftragsumfang: Mindestumsatz von 20 000 EUR ohne Umsatzsteuer, ohne Media und ohne durchlaufende Posten.
Typ C „crossmediale performanceorientierte Onlinemarketing-Kampagne“:
Auftragsgegenstand: Erfolgreiche (KPI Erreichung) Planung, Konzeption, Durchführung (inkl. Mediastrategie) einer crossmedialen Kampagne mit definierten Performancezielen.
Bestehen einer zertifizierten Google Partnerschaft.
Auftragsumfang: Mindestumsatz von 30 000 EUR ohne Umsatzsteuer, ohne Media und ohne durchlaufende Posten, gesonderte Angabe des Mediabudgets.
Typ D „Ticket-/Dokumentationssystem“:
Auftragsgegenstand: Ein Auftrag über den Einsatz eines Ticketsystems, z. B. Atlassian von JIRA und eines digitalen Dokumentationssystems, z. B. Atlassian Confluence.
Leistungszeitraum: aus 2016, 2017 oder 2018.
Auftragsumfang: mindestens 200 Tickets.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-01 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesetzliche Krankenkasse Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: BIG direkt gesund, Vergabestelle Raum 1.0401, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
Internetadresse: www.big-direkt.de🌏
Dokumente URL: https://subreport.de/E59283146🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E59283146.
Für die Teilnahme sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E59283146.
Oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E59283146). Hilfe bei der Bedienung des Subreport.
Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de
Die Stellung von Fragen ist nur über das Online-Portal Subreport möglich, hierfür ist eine vorhergehende.
Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
Die Unterlagen für die zweite Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) werden nur den Bewerbern, welche zur.
Einreichung eines Angebots aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen.
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen.
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in.
Textform zu informieren. (...);
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
Werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn.
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den.
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...).
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder;
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3 der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3 der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...).
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (...).
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach.
§ 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s.o. Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2018/S 083-187356 (2018-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 083-187356
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-01 📅
Name: Forever Digital GmbH
Postanschrift: Christoph-Probst-Weg 31
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen.
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. (…);
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (…).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (…).
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3 der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (…).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3 der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (…).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (…).
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer First von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach.