Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) soll die Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) an den Standorten Bad Fallingbostel/Oerbke, Bramsche, Braunschweig, Oldenburg und Osn-abrück vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbe-schreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wegweiserkurse an mehreren Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
0067-DLG/2018-03.21”
Produkte/Dienstleistungen: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht📦
Kurze Beschreibung:
“Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) soll die Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der...”
Kurze Beschreibung
Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) soll die Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) an den Standorten Bad Fallingbostel/Oerbke, Bramsche, Braunschweig, Oldenburg und Osn-abrück vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbe-schreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen – Standort Osnabrück” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht📦
Ort der Leistung: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) soll die Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) soll die Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) an dem Standort Osnabrück vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der beiden...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien 9 Monate vor Ablauf des Jahres schriftlich gekündigt wird. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung nach Ablauf von 6 Jahren.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen – Standort Braunschweig” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) soll die Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) soll die Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) an dem Standort Braunschweig vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen – Standort Bramsche” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) soll die Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) soll die Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) an dem Standort Bramsche vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen – Standort Bad Fallingbostel-Oerbke”
Titel
Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen – Standort Bad Fallingbostel-Oerbke
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Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Ort der Leistung: Heidekreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) soll die Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) soll die Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) an dem Standort Bad Fallingbostel-Oerbke vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen – Standort Oldenburg” Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) soll die Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) soll die Durchführung der Erstorientierungskurse „Wegweiser für Deutschland“ für Asylsuchende in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) an dem Standort Oldenburg vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B) Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt),
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt),
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt),
— Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall mit folgenden Mindesthöhen abdeckt:
—— Sachschaden in Höhe von 3 000 000 EUR,
—— Vermögensschäden in Höhe von 100 000 EUR,
—— Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt),
— Selbstverpflichtungserklärung (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt),
— Teilnahmebestätigung über die Vor-Ort-Besichtigung (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt),
— Eigenerklärung zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation und deren Unternehmen (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt),
— Nachweise (nicht beglaubigte Kopie) der beruflichen Qualifikation des einzusetzenden Personals,
— Konzeptdarstellung gem. Ziffer 1.14 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Vergabe von sozialen Dienstleistungen bei der die Laufzeit gem. § 65 Abs. 2 VgV abweichend von §...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Vergabe von sozialen Dienstleistungen bei der die Laufzeit gem. § 65 Abs. 2 VgV abweichend von § 21 Abs. 6 VgV sechs Jahre betragen darf.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-15
10:00 📅
“Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elktronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYA7U
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Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
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Quelle: OJS 2018/S 241-550661 (2018-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 4 700 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): niedrigster Pauschalpreis für die Durchführung eines fünftägigen Kurses
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): niedrigster Preis für den ersten Kurstag im Falle der Stornierung des Kurses
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 241-550661
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0067-DLG/2018-03.21
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Standort Braunschweig
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Oskar Kämmer Schule Gemeinnützige Bildungsgesellschaft mbH
Postort: Braunschweig
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 350 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 350 000 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Standort Osnabrück
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Standort Bramsche
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vhs Osnabrücker Land gGmbH
Postort: Osnabrück
Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 800 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 800 000 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Standort Bad Fallingbostel-Oerbke
“Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elktronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYKZD
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
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Quelle: OJS 2019/S 052-120147 (2019-03-12)