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Der Bieter hat seine fachliche Befähigung und Leistungsfähigkeit zu beweisen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Sie kann durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
— Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, die Eignung zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwenden. Die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen werden gem. § 50 Abs. 2 VgV nachgefordert,
— Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen,
— Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt. Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Leistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haftet,
— Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine eigene „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Vordruck Anhang II – mit Ausnahme der Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen, zum Umsatz und zu den Referenzen) einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein Vordruck Anhang II (einschließlich der Angaben zum Unterauftragnehmereinsatz, zum Umsatz sowie zu den Referenzen bezogen auf die gesamte Bietergemeinschaft) abzugeben,
— Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können,
— Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für die Angebote sind die beigefügten Preisblätter zu verwenden. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden,
— Angebote können postalisch oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden,
— Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise, Erklärungen der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Insbesondere kann die AG aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen,
— Der Auftraggeber bietet freiwilligen Besichtigungen der Liegenschaften an: vom 12.3.18-16.3.18 und 19.3.18-21.1.18,
— Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 28.3.2018; 12.00 Uhr.