Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche Untersuchung von Schulzentren im Land Brandenburg
01/2018
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Kurze Beschreibung: Wissenschaftliche Untersuchung von Schulzentren im Land Brandenburg
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 336 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Brandenburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Wissenschaftliche Untersuchung von Schulzentren im Land Brandenburg entsprechend des Untersuchungskonzepts einschließlich Leistungsbeschreibung” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-18 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Wissenschaftliche (Forschungs-)Einrichtung, Institution oder Einzelperson mit einschlägigen Erfahrungen auf dem Forschungsgebiet” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-05
11:15 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6WDMJM
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Alle 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.mwe.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftragsgeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftragsgeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerberfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 168-382605 (2018-08-30)