ZAW-Maßnahme Operative Professional in den Fachrichtungen Geprüfter IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) und Geprüfter IT-Projektleiter/Geprüfte IT-Projektleiterin
Die Teilnehmer sind Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die diese zivilberufliche Qualifikation im Rahmen der militärfachlichen Aus- und Weiterbildung (ZAW) erwerben sollen. Die Soldatinnen und Soldaten sollen auf die Prüfung sowie ggf. Nachprüfung zum anerkannten Abschluss Operative Professional in den Fachrichtungen Geprüfter IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) und Geprüfter IT-Projektleiter/ Geprüfte IT-Projektleiterin (Certified IT Consultant) auf der Grundlage der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung) vom 3.5.2002 (BGBl. I Seite 1547, aktuelle Fassung) vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover vorbereitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Karrierecenter der Bundeswehr I
Postanschrift: Alter Flughafen 2A
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Karrierecenter der Bundeswehr I – Regionales Karrierecenter Hannover
Telefon: +49 511-6798406📞
E-Mail: karrcbwhannoverbfd@bundeswehr.org📧
Fax: +49 511-679880447 📠
Region: Region Hannover🏙️
URL: http://www.bfd.bundeswehr.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.bfd.bundeswehr.de🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: www.bund.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“ZAW-Maßnahme Operative Professional in den Fachrichtungen Geprüfter IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) und Geprüfter...”
Titel
ZAW-Maßnahme Operative Professional in den Fachrichtungen Geprüfter IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) und Geprüfter IT-Projektleiter/Geprüfte IT-Projektleiterin
ML 582
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Produkte/Dienstleistungen: Fachausbildung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Teilnehmer sind Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die diese zivilberufliche Qualifikation im Rahmen der militärfachlichen Aus- und Weiterbildung (ZAW)...”
Kurze Beschreibung
Die Teilnehmer sind Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die diese zivilberufliche Qualifikation im Rahmen der militärfachlichen Aus- und Weiterbildung (ZAW) erwerben sollen. Die Soldatinnen und Soldaten sollen auf die Prüfung sowie ggf. Nachprüfung zum anerkannten Abschluss Operative Professional in den Fachrichtungen Geprüfter IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) und Geprüfter IT-Projektleiter/ Geprüfte IT-Projektleiterin (Certified IT Consultant) auf der Grundlage der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung) vom 3.5.2002 (BGBl. I Seite 1547, aktuelle Fassung) vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover vorbereitet werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 661 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Fortbildung zum/zur Operative Professional in den Fachrichtungen Geprüfter IT-Entwickler/ Geprüfte...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Fortbildung zum/zur Operative Professional in den Fachrichtungen Geprüfter IT-Entwickler/ Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) und Geprüfter IT-Projektleiter/ Geprüfte IT-Projektleiterin (Certified IT Consultant) auf der Grundlage der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung) vom 3.5.2002 (BGBl. I Seite 1547, aktuelle Fassung).
Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Fortbildung sowie die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen und ggf. die Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfungen. Die Fortbildung soll im halbjährlichen Rhythmus, jeweils im April/Mai und im Oktober stattfinden. Es ist beabsichtigt einen Rahmenvertrag über eine Laufzeit von insgesamt 4 Jahren zu schließen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 661 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-06
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-07
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 198-448344 (2018-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Teilnehmer sind Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die diese zivilberufliche Qualifikation im Rahmen der militärfachlichen Aus- und Weiterbildung (ZAW)...”
Kurze Beschreibung
Die Teilnehmer sind Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die diese zivilberufliche Qualifikation im Rahmen der militärfachlichen Aus- und Weiterbildung (ZAW) erwerben sollen. Die Soldatinnen und Soldaten sollen auf die Prüfung sowie ggf. Nachprüfung zum anerkannten Abschluss Operative Professional in den Fachrichtungen Geprüfter IT-Entwickler/ Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) und Geprüfter IT-Projektleiter/Geprüfte IT-Projektleiterin (Certified IT Consultant) auf der Grundlage der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung) vom 3. Mai 2002 (BGBl. I Seite 1547, aktuelle Fassung) vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hannover vorbereitet werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 160 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Fortbildung zum/zur Operative Professional in den Fachrichtungen Geprüfter IT-Entwickler/ Geprüfte...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Fortbildung zum/zur Operative Professional in den Fachrichtungen Geprüfter IT-Entwickler/ Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) und Geprüfter IT-Projektleiter/Geprüfte IT-Projektleiterin (Certified IT Consultant) auf der Grundlage der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung) vom 3. Mai 2002 (BGBl. I Seite 1547, aktuelle Fassung).
Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Fortbildung sowie die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen und ggf. die Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfungen. Die Fortbildung soll im halbjährlichen Rhythmus, jeweils im April/Mai und im Oktober stattfinden. Es ist beabsichtigt einen Rahmenvertrag über eine Laufzeit von insgesamt 4 Jahren zu schließen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 198-448344
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“ZAW-Maßnahme Operative Professional in den Fachrichtungen Geprüfter IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) und Geprüfter...”
Titel
ZAW-Maßnahme Operative Professional in den Fachrichtungen Geprüfter IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) und Geprüfter IT-Projektleiter/Geprüfte IT-Projektleiterin
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Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ComPers Niedersachsen GmbH
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 661 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 661 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 018-039231 (2019-01-24)