Gegenstand der Vergabe ist die Bereithaltung einer zentralen Supportstelle, die für eNorm-Anwender aus der Bundesregierung, aus den nachgeordneten Behörden sowie aus dem Deutschen Bundestag telefonisch sowie per E-Mail 1st/2nd-Level-Supportleistungen erbringt.
Neben den 1st/2nd-Level-Supportdienstleistungen wird als optionale Leistung die systematische Dokumentenqualitätsprüfung und -korrektur von Gesetz- und Verordnungsentwürfen im eNorm-Format als Testbetrieb für eine sogenannte eNorm-Prüfstelle ausgeschrieben. Bei Abruf der optionalen Leistung soll der Auftragnehmer die Funktion einer eNorm-Prüfstelle übernehmen, die auf Anforderung inhaltlich fertiggestellte Gesetz- und Verordnungsentwürfe insbesondere auf strukturelle Fehler hin überprüft und korrigiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Postanschrift: Mohrenstraße 37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BMJV, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, Referat Z B 2
Telefon: +49 30-185808536📞
E-Mail: enormvergabe@bmjv.bund.de📧
Fax: +49 30-185809525 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.bmjv.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Zentraler Anwendersupport der Software eNorm (1st./2nd-Level-Support)
Aktenzeichen: 1032/3-1-9 Z5 2705/2017”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist die Bereithaltung einer zentralen Supportstelle, die für eNorm-Anwender aus der Bundesregierung, aus den nachgeordneten Behörden...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist die Bereithaltung einer zentralen Supportstelle, die für eNorm-Anwender aus der Bundesregierung, aus den nachgeordneten Behörden sowie aus dem Deutschen Bundestag telefonisch sowie per E-Mail 1st/2nd-Level-Supportleistungen erbringt.
Neben den 1st./2nd-Level-Supportdienstleistungen wird als optionale Leistung die systematische Dokumentenqualitätsprüfung und -korrektur von Gesetz- und Verordnungsentwürfen im eNorm-Format als Testbetrieb für eine sogenannte eNorm-Prüfstelle ausgeschrieben. Bei Abruf der optionalen Leistung soll der Auftragnehmer die Funktion einer eNorm-Prüfstelle übernehmen, die auf Anforderung inhaltlich fertiggestellte Gesetz- und Verordnungsentwürfe insbesondere auf strukturelle Fehler hin überprüft und korrigiert.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 311 520 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand der Vergabe wie unter Ziff. II.1.4 angegeben
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Wie unter Ziff. II.1.4 angegeben.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Sonstige Vorgaben (SV):
SV 1.1: Anforderungen an den Personaleinsatz;
SV 1.2: Vertraulichkeitsvereinbarung betreffend die Überlassung der Software eNorm für...”
Zusätzliche Informationen
Sonstige Vorgaben (SV):
SV 1.1: Anforderungen an den Personaleinsatz;
SV 1.2: Vertraulichkeitsvereinbarung betreffend die Überlassung der Software eNorm für die Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens;
SV 1.3: Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten.
Details unter www.evergabe-online.de
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 083-187447
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Aktenzeichen: 1032/3-1-9 Z5 2705/2017
Titel: Zentraler Anwendersupport der Software eNorm (1st./2nd-Level-Support)
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DIaLOGIKa Gesellschaft für angewandte Informatik mbH
Postanschrift: Pascalschacht 1
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66125
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 311 520 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 420 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach §§ 155 ff. GWB kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden. Näheres ist dem GWB zu entnehmen.
Eine der Voraussetzungen für...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach §§ 155 ff. GWB kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden. Näheres ist dem GWB zu entnehmen.
Eine der Voraussetzungen für einen Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften zuvor bei der Vergabestelle des Auftraggebers (s.o. unter Ziff. I.1) gerügt werden. In § 160 Abs. 3 GWB ist zur Rügepflicht folgendes geregelt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2018/S 204-466118 (2018-10-22)