Gegenstand der Vergabe ist die Bereithaltung einer zentralen Supportstelle, die für eNorm-Anwender aus der Bundesregierung, aus den nachgeordneten Behörden sowie aus dem Deutschen Bundestag telefonisch sowie per E-Mail 1st/2nd-Level-Supportleistungen erbringt. Neben den 1st/2nd-Level-Supportdienstleistungen wird als optionale Leistung die systematische Dokumentenqualitätsprüfung und -korrektur von Gesetz- und Verordnungsentwürfen im eNorm-Format als Testbetrieb für eine sogenannte eNorm-Prüfstelle ausgeschrieben. Bei Abruf der optionalen Leistung soll der Auftragnehmer die Funktion einer eNorm-Prüfstelle übernehmen, die auf Anforderung inhaltlich fertiggestellte Gesetz- und Verordnungsentwürfe insbesondere auf strukturelle Fehler hin überprüft und korrigiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Referenznummer: Aktenzeichen: 1032/3-1-9 Z5 2705/2017
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Bereithaltung einer zentralen Supportstelle, die für eNorm-Anwender aus der Bundesregierung, aus den nachgeordneten Behörden sowie aus dem Deutschen Bundestag telefonisch sowie per E-Mail 1st/2nd-Level-Supportleistungen erbringt.
Neben den 1st/2nd-Level-Supportdienstleistungen wird als optionale Leistung die systematische Dokumentenqualitätsprüfung und -korrektur von Gesetz- und Verordnungsentwürfen im eNorm-Format als Testbetrieb für eine sogenannte eNorm-Prüfstelle ausgeschrieben. Bei Abruf der optionalen Leistung soll der Auftragnehmer die Funktion einer eNorm-Prüfstelle übernehmen, die auf Anforderung inhaltlich fertiggestellte Gesetz- und Verordnungsentwürfe insbesondere auf strukturelle Fehler hin überprüft und korrigiert.
Gegenstand der Vergabe ist die Bereithaltung einer zentralen Supportstelle, die für eNorm-Anwender aus der Bundesregierung, aus den nachgeordneten Behörden sowie aus dem Deutschen Bundestag telefonisch sowie per E-Mail 1st/2nd-Level-Supportleistungen erbringt.
Neben den 1st/2nd-Level-Supportdienstleistungen wird als optionale Leistung die systematische Dokumentenqualitätsprüfung und -korrektur von Gesetz- und Verordnungsentwürfen im eNorm-Format als Testbetrieb für eine sogenannte eNorm-Prüfstelle ausgeschrieben. Bei Abruf der optionalen Leistung soll der Auftragnehmer die Funktion einer eNorm-Prüfstelle übernehmen, die auf Anforderung inhaltlich fertiggestellte Gesetz- und Verordnungsentwürfe insbesondere auf strukturelle Fehler hin überprüft und korrigiert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Postanschrift: Mohrenstraße 37
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmjv.de🌏
E-Mail: enormvergabe@bmjv.bund.de📧
Telefon: +49 30-185808536📞
Fax: +49 30-185809525 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=196644🌏
Sonstige Vorgaben (SV):
SV 1.1: Anforderungen an den Personaleinsatz;
SV 1.2: Vertraulichkeitsvereinbarung betreffend die Überlassung der Software eNorm für die Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens;
SV 1.3: Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten.
Details unter www.evergabe-online.de
Gegenstand der Vergabe ist die Bereithaltung einer zentralen Supportstelle, die für eNorm-Anwender aus der Bundesregierung, aus den nachgeordneten Behörden sowie aus dem Deutschen Bundestag telefonisch sowie per E-Mail 1st/2nd-Level-Supportleistungen erbringt.
Gegenstand der Vergabe ist die Bereithaltung einer zentralen Supportstelle, die für eNorm-Anwender aus der Bundesregierung, aus den nachgeordneten Behörden sowie aus dem Deutschen Bundestag telefonisch sowie per E-Mail 1st/2nd-Level-Supportleistungen erbringt.
Neben den 1st/2nd-Level-Supportdienstleistungen wird als optionale Leistung die systematische Dokumentenqualitätsprüfung und -korrektur von Gesetz- und Verordnungsentwürfen im eNorm-Format als Testbetrieb für eine sogenannte eNorm-Prüfstelle ausgeschrieben. Bei Abruf der optionalen Leistung soll der Auftragnehmer die Funktion einer eNorm-Prüfstelle übernehmen, die auf Anforderung inhaltlich fertiggestellte Gesetz- und Verordnungsentwürfe insbesondere auf strukturelle Fehler hin überprüft und korrigiert.
Neben den 1st/2nd-Level-Supportdienstleistungen wird als optionale Leistung die systematische Dokumentenqualitätsprüfung und -korrektur von Gesetz- und Verordnungsentwürfen im eNorm-Format als Testbetrieb für eine sogenannte eNorm-Prüfstelle ausgeschrieben. Bei Abruf der optionalen Leistung soll der Auftragnehmer die Funktion einer eNorm-Prüfstelle übernehmen, die auf Anforderung inhaltlich fertiggestellte Gesetz- und Verordnungsentwürfe insbesondere auf strukturelle Fehler hin überprüft und korrigiert.
Geschätzter Gesamtwert: 311 520 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Gegenstand der Vergabe wie unter Ziff. II.1.4 angegeben.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Durch schriftliche Erklärung der Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens vier Monate vor Ende des Leistungszeitraums kann der Leistungszeitraum zwei Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Beschreibung der Optionen: Wie unter Ziff. II.1.4 angegeben
Zusätzliche Informationen:
Sonstige Vorgaben (SV):
SV 1.1: Anforderungen an den Personaleinsatz;
SV 1.2: Vertraulichkeitsvereinbarung betreffend die Überlassung der Software eNorm für die Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens;
SV 1.3: Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Anforderungen zu Ziff. III.1.1 Nr. 1 – 6 sind Ausschlusskriterien (A-Kriterien). EA 1.7 ist, soweit relevant, zu beachten. Eignungskriterien und Eigenerklärungen sind dem Dokument „Erklärungsbogen Eignungsanforderungen“ (abzurufen unter der Internetadresse www.evergabe-online.de) zu entnehmen.
Alle Anforderungen zu Ziff. III.1.1 Nr. 1 – 6 sind Ausschlusskriterien (A-Kriterien). EA 1.7 ist, soweit relevant, zu beachten. Eignungskriterien und Eigenerklärungen sind dem Dokument „Erklärungsbogen Eignungsanforderungen“ (abzurufen unter der Internetadresse www.evergabe-online.de) zu entnehmen.
1) EA 1.1: Angaben zur Leistungserbringerkonstellation
Der Bewerber hat Angaben darüber zu machen, welches Unternehmen im Auftragsfall für welche der folgenden Leistungsbereiche federführend zuständig sein wird:
— 1st/2nd-Level-Support.
— Optional: Systematische Dokumentenqualitätsprüfung und -korrektur.
— Qualitätsmanagement.
— Sicherstellung IT-Grundschutz.
Jedem Bereich ist das federführend tätige Unternehmen zuzuordnen. Die Angabe von Unterauftragnehmern kann in den Fällen des § 36 VgV unterbleiben, wenn dies nicht zumutbar ist. Für alle im Rahmen einer Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer (vgl. § 47 VgV) ist eine von den Unterauftragnehmern unterzeichnete „Mittelbereitstellungserklärung“ einzureichen.
Jedem Bereich ist das federführend tätige Unternehmen zuzuordnen. Die Angabe von Unterauftragnehmern kann in den Fällen des § 36 VgV unterbleiben, wenn dies nicht zumutbar ist. Für alle im Rahmen einer Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer (vgl. § 47 VgV) ist eine von den Unterauftragnehmern unterzeichnete „Mittelbereitstellungserklärung“ einzureichen.
2) EA 1.2: Es liegen beim Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung nach § 123 GWB ist das Datum des Rechtskraftvermerks des Urteils anzugeben. Etwaige anhängige Verfahren sind zu verzeichnen. Stichtag für die Berechnung der Frist nach § 126 Nr. 1 GWB ist das Ende der Teilnahmefrist.
2) EA 1.2: Es liegen beim Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung nach § 123 GWB ist das Datum des Rechtskraftvermerks des Urteils anzugeben. Etwaige anhängige Verfahren sind zu verzeichnen. Stichtag für die Berechnung der Frist nach § 126 Nr. 1 GWB ist das Ende der Teilnahmefrist.
3) EA 1.3: Sofern fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ist das Datum des zugrunde liegenden Ereignisses anzugeben. Die Auftraggeberin wird nach Ermessen gem. § 125 Abs. 2 GWB über einen Ausschluss entscheiden. Stichtag für die Berechnung der Frist nach § 126 Nr. 2 GWB ist das Ende der Teilnahmefrist.
3) EA 1.3: Sofern fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ist das Datum des zugrunde liegenden Ereignisses anzugeben. Die Auftraggeberin wird nach Ermessen gem. § 125 Abs. 2 GWB über einen Ausschluss entscheiden. Stichtag für die Berechnung der Frist nach § 126 Nr. 2 GWB ist das Ende der Teilnahmefrist.
4) EA 1.4: Die Auftraggeberin wird nach Ermessen unter Berücksichtigung von § 21 AEntG über einen Ausschluss entscheiden. Die Auftraggeberin wird für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine entsprechende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern, die bei Vorhandensein relevanter Einträge zum Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren führen kann.
4) EA 1.4: Die Auftraggeberin wird nach Ermessen unter Berücksichtigung von § 21 AEntG über einen Ausschluss entscheiden. Die Auftraggeberin wird für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine entsprechende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern, die bei Vorhandensein relevanter Einträge zum Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren führen kann.
5) EA 1.5: Über einen Ausschluss wird die Auftraggeberin nach Ermessen unter Berücksichtigung von § 98 c AufenthG entscheiden. Die Auftraggeberin wird für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine entsprechende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern, die bei Vorhandensein relevanter Einträge zum Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren führen kann.
5) EA 1.5: Über einen Ausschluss wird die Auftraggeberin nach Ermessen unter Berücksichtigung von § 98 c AufenthG entscheiden. Die Auftraggeberin wird für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine entsprechende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern, die bei Vorhandensein relevanter Einträge zum Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren führen kann.
6) EA 1.6: Über einen Ausschluss wird die Auftraggeberin nach Ermessen unter Berücksichtigung von § 19 MiLoG entscheiden. Die Auftraggeberin wird für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine entsprechende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern, die bei Vorhandensein relevanter Einträge zum Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren führen kann.
6) EA 1.6: Über einen Ausschluss wird die Auftraggeberin nach Ermessen unter Berücksichtigung von § 19 MiLoG entscheiden. Die Auftraggeberin wird für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine entsprechende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern, die bei Vorhandensein relevanter Einträge zum Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren führen kann.
7) EA 1.7: Nur bei vorliegenden Ausschlussgründen/Verstößen gemäß EA 1.2 bis EA 1.6: Eine Erklärung gemäß „Erklärungsbogen Eignungsanforderungen“ ist abzugeben und die Einzelheiten zu den vorliegenden Ausschlussgründen/Verstößen sind darzustellen. Im Falle vorliegender Verstöße gegen die Vorgaben nach EA 1.2 bis EA 1.6 muss der Bewerber eine Selbstreinigung gemäß §§ 125 und 126 GWB bzw. gemäß § 21 Abs. 1 AEntG bzw. § 98c Abs. 1 AufenthG bzw. § 19 Abs. 1 MiLoG erfolgreich nachweisen können oder der Verstoß liegt eine angemessen lange Zeit zurück.
7) EA 1.7: Nur bei vorliegenden Ausschlussgründen/Verstößen gemäß EA 1.2 bis EA 1.6: Eine Erklärung gemäß „Erklärungsbogen Eignungsanforderungen“ ist abzugeben und die Einzelheiten zu den vorliegenden Ausschlussgründen/Verstößen sind darzustellen. Im Falle vorliegender Verstöße gegen die Vorgaben nach EA 1.2 bis EA 1.6 muss der Bewerber eine Selbstreinigung gemäß §§ 125 und 126 GWB bzw. gemäß § 21 Abs. 1 AEntG bzw. § 98c Abs. 1 AufenthG bzw. § 19 Abs. 1 MiLoG erfolgreich nachweisen können oder der Verstoß liegt eine angemessen lange Zeit zurück.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Näheres zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ist den Auftragsunterlagen (abzurufen unter der Internetadresse www.evergabe-online.de) zu entnehmen.
Verfahren
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Falls nach der Eignungsprüfung anhand des nachfolgend unter Ziff. III.1 beschriebenen und in dem auf der eVergabeplattform (www.evergabe-online.de) abrufbaren Dokuments „Erklärungsbogen Eignungsanforderungen“ mehr als fünf Bewerber geeignet sein sollten, findet die Auswahl der besten fünf Bewerber anhand folgender Bewertungskriterien ([B-Kriterien]) statt:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Falls nach der Eignungsprüfung anhand des nachfolgend unter Ziff. III.1 beschriebenen und in dem auf der eVergabeplattform (www.evergabe-online.de) abrufbaren Dokuments „Erklärungsbogen Eignungsanforderungen“ mehr als fünf Bewerber geeignet sein sollten, findet die Auswahl der besten fünf Bewerber anhand folgender Bewertungskriterien ([B-Kriterien]) statt:
— EA 3.2 des o. g. Erklärungsbogens: „Bewertung der Referenzprojekte“.
— EA 3.4 des o. g. Erklärungsbogens: „Beschreibung des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements im Bereich von 1st/2nd-Level Supportprojekten“.
— EA 3.5 des o. g. Erklärungsbogens: „Beschreibung des Vorgehens im Bereich von 1st/2nd-Level Supportprojekten“.
Diejenigen fünf Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl (insgesamt max. 17 Bewertungspunkte) zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 5 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Diejenigen fünf Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl (insgesamt max. 17 Bewertungspunkte) zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 5 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.
Teilnahmeanträge, die zu dem B-Kriterium EA 3.5 (Beschreibung des Vorgehens im Bereich von 1st/2nd-Level Supportprojekten) nicht zusätzlich die Mindestpunktzahl erreichen, werden ausgeschlossen werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach §§ 155 ff. GWB kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden. Näheres ist dem GWB zu entnehmen.
Eine der Voraussetzungen für einen Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften zuvor bei der Vergabestelle des Auftraggebers (s.o. unter Ziff. I.1) gerügt werden. In § 160 Abs. 3 GWB ist zur Rügepflicht folgendes geregelt:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine der Voraussetzungen für einen Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften zuvor bei der Vergabestelle des Auftraggebers (s.o. unter Ziff. I.1) gerügt werden. In § 160 Abs. 3 GWB ist zur Rügepflicht folgendes geregelt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2018/S 083-187447 (2018-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Bereithaltung einer zentralen Supportstelle, die für eNorm-Anwender aus der Bundesregierung, aus den nachgeordneten Behörden sowie aus dem Deutschen Bundestag telefonisch sowie per E-Mail 1st/2nd-Level-Supportleistungen erbringt.
Neben den 1st./2nd-Level-Supportdienstleistungen wird als optionale Leistung die systematische Dokumentenqualitätsprüfung und -korrektur von Gesetz- und Verordnungsentwürfen im eNorm-Format als Testbetrieb für eine sogenannte eNorm-Prüfstelle ausgeschrieben. Bei Abruf der optionalen Leistung soll der Auftragnehmer die Funktion einer eNorm-Prüfstelle übernehmen, die auf Anforderung inhaltlich fertiggestellte Gesetz- und Verordnungsentwürfe insbesondere auf strukturelle Fehler hin überprüft und korrigiert.
Gegenstand der Vergabe ist die Bereithaltung einer zentralen Supportstelle, die für eNorm-Anwender aus der Bundesregierung, aus den nachgeordneten Behörden sowie aus dem Deutschen Bundestag telefonisch sowie per E-Mail 1st/2nd-Level-Supportleistungen erbringt.
Neben den 1st./2nd-Level-Supportdienstleistungen wird als optionale Leistung die systematische Dokumentenqualitätsprüfung und -korrektur von Gesetz- und Verordnungsentwürfen im eNorm-Format als Testbetrieb für eine sogenannte eNorm-Prüfstelle ausgeschrieben. Bei Abruf der optionalen Leistung soll der Auftragnehmer die Funktion einer eNorm-Prüfstelle übernehmen, die auf Anforderung inhaltlich fertiggestellte Gesetz- und Verordnungsentwürfe insbesondere auf strukturelle Fehler hin überprüft und korrigiert.
Gesamtwert des Auftrags: 311 520 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Neben den 1st./2nd-Level-Supportdienstleistungen wird als optionale Leistung die systematische Dokumentenqualitätsprüfung und -korrektur von Gesetz- und Verordnungsentwürfen im eNorm-Format als Testbetrieb für eine sogenannte eNorm-Prüfstelle ausgeschrieben. Bei Abruf der optionalen Leistung soll der Auftragnehmer die Funktion einer eNorm-Prüfstelle übernehmen, die auf Anforderung inhaltlich fertiggestellte Gesetz- und Verordnungsentwürfe insbesondere auf strukturelle Fehler hin überprüft und korrigiert.
Neben den 1st./2nd-Level-Supportdienstleistungen wird als optionale Leistung die systematische Dokumentenqualitätsprüfung und -korrektur von Gesetz- und Verordnungsentwürfen im eNorm-Format als Testbetrieb für eine sogenannte eNorm-Prüfstelle ausgeschrieben. Bei Abruf der optionalen Leistung soll der Auftragnehmer die Funktion einer eNorm-Prüfstelle übernehmen, die auf Anforderung inhaltlich fertiggestellte Gesetz- und Verordnungsentwürfe insbesondere auf strukturelle Fehler hin überprüft und korrigiert.
Gegenstand der Vergabe wie unter Ziff. II.1.4 angegeben
Beschreibung der Optionen: Wie unter Ziff. II.1.4 angegeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-08 📅
Name: DIaLOGIKa Gesellschaft für angewandte Informatik mbH
Postanschrift: Pascalschacht 1
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66125
Land: Deutschland 🇩🇪 Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 420 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“