Wir möchten darauf hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Angebote sind ausnahmslos elektronisch über den Vergabemarktplatz beim Auftraggeber einzureichen. Weitere Informationen hierzu können Sie bitte dem Hinweisblatt zur elektronischen Ausschreibung entnehmen.