Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt zweistufig.
1) Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise auf die Erfüllung der Mindestanforderungen. Nur die Bewerber, die die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.1.2) und III.1.3) erfüllen, werden in die Bewertung der weiteren Eignungskriterien einbezogen;
2) Die Auswahl erfolgt durch Bewertung der folgenden Eignungskriterien:
Eignungskriterien II – Wertungskriterien (EK 3.4 – 3.7)
EK 3.4 – 3.6: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren (ab 2016) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben:
— EK 3.4: Themenschwerpunkt: Marktkenntnisse und Marktbeobachtung zu Themen des deutschen Telekommunikationsmarktes und zum Breitbandausbau in Deutschland:
—— Zusammenarbeit mit öff. Auftraggebern und Privatwirtschaft,
—— Mitarbeit in Gremien/Vernetzung.
— EK 3.5: Themenschwerpunkt: Konzeption, Organisation und Durchführung von Schulungen/Workshops von Marktakteuren des deutschen Telekommunikationsmarktes und des Breitbandausbaus in Deutschland:
—— Konzeption,Organisation und Durchführung von Workshops/Schulungen,
—— Konzeption, Organisation und Durchführung von Informations- und Präsenzveranstaltungen (z. B. Messen, Gewerbeveranstaltungen/Branchentage, Tage der offenen Tür o. ä.).
— EK 3.6: Bereich/ Themenschwerpunkt:
— Erfahrungen in der Durchführung / im Betrieb einer Auskunftsstelle (Kontaktzentrum/Hotline)
— Entgegennahme und qualifizierte Beantwortung von Anfragen unterschiedlicher Interessengruppen zu komplexen Fragestellungen per Telefon, E-Mail und Brief
EK 3.7: Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen für
— Beratung,
— Schulungen,
— Messen, Vorträge, Veranstaltungen zu rechtlichen und technischen Themen des Breitbandbandausbaus in Deutschland.
Die Eignungskriterien sind wie folgt gewichtet:
EK 3.4: 20 Gewichtungspunkte
EK 3.5: 35 Gewichtungspunkte
EK 3.6: 25 Gewichtungspunkte
EK 3.7: 20 Gewichtungspunkte
= 100 Gewichtungspunkte
Je Kriterium können 0-4 Bewertungspunkte erzielt werden.
Das jeweilige Produkt aus den Gewichtungspunkten und den Bewertungspunkten pro Kriterium wird summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Punkte erreicht werden.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden im weiteren Verhandlungsverfahren berücksichtigt und zum Erstangebot aufgefordert.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.