Im Bereich der Lkw-Maut wird zurzeit sowohl vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als auch vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) rechtliche und technische Beratung in Anspruch genommen. Zu diesem Zweck hat das BMVI entsprechende Beraterverträge geschlossen, die am 31.12.2019 auslaufen. Auch über den 31.12.2019 hinaus besteht beim BMVI und BAG weiterhin Beratungsbedarf. Insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des EEMD sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lkw-Maut in Deutschland und der nunmehr dauerhaften Eigentümerstellung des Bundes an der Toll Collect GmbH sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich. Es werden 2 Lose gebildet: – Los 1: Rechtliche Beratung, – Los 2: Technische Beratung. Der Auftragnehmer (AN) hat den Auftraggeber (AG) bei allen rechtlichen und technischen Fragestellungen zu unterstützen. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden sowohl vom BMVI als auch vom BAG in Anspruch genommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Infrastrukturen
Referenznummer: 1937/STV10-
Kurze Beschreibung:
Im Bereich der Lkw-Maut wird zurzeit sowohl vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als auch vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) rechtliche und technische Beratung in Anspruch genommen. Zu diesem Zweck hat das BMVI entsprechende Beraterverträge geschlossen, die am 31.12.2019 auslaufen. Auch über den 31.12.2019 hinaus besteht beim BMVI und BAG weiterhin Beratungsbedarf. Insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des EEMD sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lkw-Maut in Deutschland und der nunmehr dauerhaften Eigentümerstellung des Bundes an der Toll Collect GmbH sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich.
Es werden 2 Lose gebildet:
– Los 1: Rechtliche Beratung,
– Los 2: Technische Beratung.
Der Auftragnehmer (AN) hat den Auftraggeber (AG) bei allen rechtlichen und technischen Fragestellungen zu unterstützen. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden sowohl vom BMVI als auch vom BAG in Anspruch genommen.
Im Bereich der Lkw-Maut wird zurzeit sowohl vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als auch vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) rechtliche und technische Beratung in Anspruch genommen. Zu diesem Zweck hat das BMVI entsprechende Beraterverträge geschlossen, die am 31.12.2019 auslaufen. Auch über den 31.12.2019 hinaus besteht beim BMVI und BAG weiterhin Beratungsbedarf. Insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des EEMD sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lkw-Maut in Deutschland und der nunmehr dauerhaften Eigentümerstellung des Bundes an der Toll Collect GmbH sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich.
Es werden 2 Lose gebildet:
– Los 1: Rechtliche Beratung,
– Los 2: Technische Beratung.
Der Auftragnehmer (AN) hat den Auftraggeber (AG) bei allen rechtlichen und technischen Fragestellungen zu unterstützen. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden sowohl vom BMVI als auch vom BAG in Anspruch genommen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Infrastrukturen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rechtsberatung📦 Beratung im Bereich Infrastrukturen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bieter oder ihre Bevollmächtigen können nicht an der Öffnung der Angebote teilnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Bereich der Lkw-Maut wird zurzeit sowohl vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als auch vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) rechtliche und technische Beratung in Anspruch genommen. Zu diesem Zweck hat das BMVI entsprechende Beraterverträge geschlossen, die am 31.12.2019 auslaufen. Auch über den 31.12.2019 hinaus besteht beim BMVI und BAG weiterhin Beratungsbedarf. Insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des EEMD sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lkw-Maut in Deutschland und der nunmehr dauerhaften Eigentümerstellung des Bundes an der Toll Collect GmbH sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich.
Im Bereich der Lkw-Maut wird zurzeit sowohl vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als auch vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) rechtliche und technische Beratung in Anspruch genommen. Zu diesem Zweck hat das BMVI entsprechende Beraterverträge geschlossen, die am 31.12.2019 auslaufen. Auch über den 31.12.2019 hinaus besteht beim BMVI und BAG weiterhin Beratungsbedarf. Insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des EEMD sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lkw-Maut in Deutschland und der nunmehr dauerhaften Eigentümerstellung des Bundes an der Toll Collect GmbH sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich.
Es werden 2 Lose gebildet:
– Los 1: Rechtliche Beratung,
– Los 2: Technische Beratung.
Der Auftragnehmer (AN) hat den Auftraggeber (AG) bei allen rechtlichen und technischen Fragestellungen zu unterstützen. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden sowohl vom BMVI als auch vom BAG in Anspruch genommen.
Bezeichnung des Loses: LOS 1 Rechtliche Beratung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Inhaltlicher Schwerpunkt der Leistungserbringung ist die Beratung und Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen zum EEMD sowie zum bestehenden Lkw-Mautsystem und dessen Weiterentwicklung (ggf. auch durch die Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten).
Inhaltlicher Schwerpunkt der Leistungserbringung ist die Beratung und Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen zum EEMD sowie zum bestehenden Lkw-Mautsystem und dessen Weiterentwicklung (ggf. auch durch die Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten).
— den EEMD, z. B. die Beratung bei der Überarbeitung und beim Vollzug von Verträgen mit EEMD-Anbietern sowie bei der Registrierung und Zulassung von EEMD-Anbietern, bei der Prüfung und Anpassung der Vertriebsmodelle EEMD, bei der Prüfung und Anpassung der EEMD-Rechtsverordnungen sowie bei der Begleitung und Umsetzung der Vergabe der EETS@BAG Systeme,
— den EEMD, z. B. die Beratung bei der Überarbeitung und beim Vollzug von Verträgen mit EEMD-Anbietern sowie bei der Registrierung und Zulassung von EEMD-Anbietern, bei der Prüfung und Anpassung der Vertriebsmodelle EEMD, bei der Prüfung und Anpassung der EEMD-Rechtsverordnungen sowie bei der Begleitung und Umsetzung der Vergabe der EETS@BAG Systeme,
— Beratung in Bezug auf ein Vergütungskonzept für EEMD-Anbieter und seiner vertraglichen Umsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Vorgaben der Interoperabilitätsrichtlinie (Richtlinie 2004/52/EG und der EEMD-Entscheidung 2009/750/EG bzw. künftig Richtlinie (EU) 2019/520 und der darauf basierenden Rechtsakte),
— Beratung in Bezug auf ein Vergütungskonzept für EEMD-Anbieter und seiner vertraglichen Umsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Vorgaben der Interoperabilitätsrichtlinie (Richtlinie 2004/52/EG und der EEMD-Entscheidung 2009/750/EG bzw. künftig Richtlinie (EU) 2019/520 und der darauf basierenden Rechtsakte),
— Beratung in Bezug auf die Vergütung für den nationalen Mautbetreiber Toll Collect GmbH. Die Vergütung für die Toll Collect GmbH erfolgt derzeit gemäß den Leitsätzen über die Preisermittlung bei öffentlichen Aufträgen der „Verordnung PR Nr. 30/53“ in Form eines Selbstkostenerstattungspreises,
— Beratung in Bezug auf die Vergütung für den nationalen Mautbetreiber Toll Collect GmbH. Die Vergütung für die Toll Collect GmbH erfolgt derzeit gemäß den Leitsätzen über die Preisermittlung bei öffentlichen Aufträgen der „Verordnung PR Nr. 30/53“ in Form eines Selbstkostenerstattungspreises,
— Themen im Zusammenhang mit der Lkw-Maut, dem Erhebungs- und Kontrollsystem, dem Betreibervertrag und ggf. Vorbereitung von Unterlagen für Zusatz-, Erweiterungs- oder Änderungsbedarfe,
— gesellschaftsrechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit der Eigentümerstellung des Bundes an der Toll Collect GmbH,
— Vorgaben aus Europarechtlichen Vorschriften, insbesondere Vorgaben der Wegekostenrichtlinie (Richtlinie 1999/62/EG in der jeweils geltenden Fassung) bzw. Ergebnisse des Wegekostengutachtens, die Einfluss auf die Ausgestaltung des Lkw-Mautsystems haben,
— Vorgaben aus Europarechtlichen Vorschriften, insbesondere Vorgaben der Wegekostenrichtlinie (Richtlinie 1999/62/EG in der jeweils geltenden Fassung) bzw. Ergebnisse des Wegekostengutachtens, die Einfluss auf die Ausgestaltung des Lkw-Mautsystems haben,
— rechtliche Beratung des BMVI/BAG in streitigen Verfahren (verwaltungsgerichtliche, ordentliche, Europarechtliche, außergerichtliche Verfahren) mit Bezug zur Lkw-Maut,
— mögliche Gebührendifferenzierungen (z. B. Antriebsart, Differenzierung der Luftverschmutzungskosten nach CO2-Ausstoß, gewichtsbezogene Alternativen zur derzeitigen Bemautung bei der Lkw-Maut),
— Untersuchung rechtlicher Aspekte verschiedener zeit- und streckenbezogener Straßenbenutzungsgebühren (z. B. Kostenstruktur, Vergütungssysteme) sowie das Verhältnis des Lkw-Mautsystems zu anderen Abgabesystemen (national, europäisch, international).
— Untersuchung rechtlicher Aspekte verschiedener zeit- und streckenbezogener Straßenbenutzungsgebühren (z. B. Kostenstruktur, Vergütungssysteme) sowie das Verhältnis des Lkw-Mautsystems zu anderen Abgabesystemen (national, europäisch, international).
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Optional besteht die Möglichkeit des AG den Vertrag um 12 Monate zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht optional die Möglichkeit des AG den Vertrag um 12 Monate zu verlängern.
Zudem behält sich der Auftraggeber in Übereinstimmung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor, den Auftrag gemäß § 12 des Vertrags zu ändern.
Bezeichnung des Loses: LOS 2 Technische Beratung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Inhaltlicher Schwerpunkt der Leistungserbringung ist die Beratung und Unterstützung bei technischen Fragestellungen zum EEMD sowie zum bestehenden Lkw-Mautsystem und dessen Weiterentwicklung (ggf. auch durch die Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten).
Inhaltlicher Schwerpunkt der Leistungserbringung ist die Beratung und Unterstützung bei technischen Fragestellungen zum EEMD sowie zum bestehenden Lkw-Mautsystem und dessen Weiterentwicklung (ggf. auch durch die Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten).
Die Fragestellungen können insbesondere betreffen:
— den EEMD, z. B. Beratung im Zusammenhang mit der Registrierung und Zulassung und Rezertifizierung von EEMD-Anbietern, bei der Anpassung der BAG-Prozesse im Bereich EEMD oder der Schnittstellenspezifikationen, bei der technischen Überwachung der EEMD-Anbieter im Wirkbetrieb, bei der Umsetzung der künftigen Richtlinie (EU) 2019/520 oder im Zusammenhang mit Abstimmungen mit der Europäischen Kommission,
— den EEMD, z. B. Beratung im Zusammenhang mit der Registrierung und Zulassung und Rezertifizierung von EEMD-Anbietern, bei der Anpassung der BAG-Prozesse im Bereich EEMD oder der Schnittstellenspezifikationen, bei der technischen Überwachung der EEMD-Anbieter im Wirkbetrieb, bei der Umsetzung der künftigen Richtlinie (EU) 2019/520 oder im Zusammenhang mit Abstimmungen mit der Europäischen Kommission,
— Beratung in Bezug auf ein Vergütungskonzept für EEMD-Anbieter und seine vertragliche Umsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Vorgaben der Interoperabilitätsrichtlinie (Richtlinie 2004/52/EG und der EEMD-Entscheidung 2009/750/EG bzw. künftig Richtlinie (EU) 2019/520 und der darauf basierenden Rechtsakte),
— Beratung in Bezug auf ein Vergütungskonzept für EEMD-Anbieter und seine vertragliche Umsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Vorgaben der Interoperabilitätsrichtlinie (Richtlinie 2004/52/EG und der EEMD-Entscheidung 2009/750/EG bzw. künftig Richtlinie (EU) 2019/520 und der darauf basierenden Rechtsakte),
— Themen im Zusammenhang mit der Lkw-Maut, z. B. dem Erhebungs- und Kontrollsystem, dem Betreibervertrag und ggf. Vorbereitung von Unterlagen für Zusatz-, Erweiterungs- oder Änderungsbedarfe im Zusammenhang mit den Leistungspflichten der Betreibergesellschaft (beispielsweise Prüfung der vereinbarten Service-Level) oder im Zusammenhang mit beabsichtigten technischen Änderungen für mögliche Gebührendifferenzierungen (z. B. Antriebsart, Differenzierung der Luftverschmutzungskosten nach CO2-Ausstoß, gewichtsbezogene Alternativen zur derzeitigen Bemautung bei der Lkw-Maut),
— Themen im Zusammenhang mit der Lkw-Maut, z. B. dem Erhebungs- und Kontrollsystem, dem Betreibervertrag und ggf. Vorbereitung von Unterlagen für Zusatz-, Erweiterungs- oder Änderungsbedarfe im Zusammenhang mit den Leistungspflichten der Betreibergesellschaft (beispielsweise Prüfung der vereinbarten Service-Level) oder im Zusammenhang mit beabsichtigten technischen Änderungen für mögliche Gebührendifferenzierungen (z. B. Antriebsart, Differenzierung der Luftverschmutzungskosten nach CO2-Ausstoß, gewichtsbezogene Alternativen zur derzeitigen Bemautung bei der Lkw-Maut),
— Vorgaben aus Europarechtlichen Vorschriften, insbesondere Vorgaben der Wegekostenrichtlinie (Richtlinie 1999/62/EG in geltender Fassung) bzw. Ergebnisse des Wegekostengutachtens, die Einfluss auf die technische Ausgestaltung des Lkw-Mautsystems haben,
— Vorgaben aus Europarechtlichen Vorschriften, insbesondere Vorgaben der Wegekostenrichtlinie (Richtlinie 1999/62/EG in geltender Fassung) bzw. Ergebnisse des Wegekostengutachtens, die Einfluss auf die technische Ausgestaltung des Lkw-Mautsystems haben,
— Standardisierungsthemen (Mitarbeit bei einschlägiger Standardisierungsarbeit, z. B. im Rahmen von DIN, CEN, ISO) mit Bezug zur Lkw-Maut,
— Mitarbeit in bestehenden und neuen Arbeitsgruppen (z. B. Arbeitsgruppen zum EEMD),
— Untersuchung technischer Aspekte verschiedener zeit- und streckenbezogener Straßenbenutzungsgebühren sowie das Verhältnis des Lkw-Mautsystems zu anderen Abgabesystemen (national, europäisch, international),
— Stellungnahmen zu technischen Themen im Rahmen von streitigen Verfahren (verwaltungsgerichtliche, ordentliche, europarechtliche, außergerichtliche Verfahren) mit Bezug zur Lkw-Maut.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht optional die Möglichkeit den Vertrag um 12 Monate zu verlängern.
Zudem behält sich der AG in Übereinstimmung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor, den Auftrag gemäß § 12 des Vertrags zu ändern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sitz des BMVI in Berlin; Abstimmungsgespräche/Sitzungen/Präsentationen in Berlin sowie Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind je Los folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise)vorzulegen:
— Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (Formblatt F 1),
— ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen,so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen,
— ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen,so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen,
— verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die oben genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung, F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
— verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die oben genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung, F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
— Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hier für benannten anderen Unternehmens, F-EK2), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hier für benannten anderen Unternehmens, F-EK2), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird,
— sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird(Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (F-VE) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird(Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (F-VE) vorzulegen.
Mindeststandards:
Mindestversicherungssumme für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR je Versicherungsjahrl.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind jeweils folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise)vorzulegen:
a) EK3.1-Los 1 Recht:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten 5 Jahre (ab 2014)
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen kumulativ erfüllt:
— das Referenzprojekt muss ein Gesamtprojektvolumen i .H. v. 75 Mio. EUR haben,
— der eigene Leistungsanteil muss mindestens 150 Personentage betragen haben,
— die Leistungen müssen folgende Rechtsgebiete umfasst haben:
— Vertragsrecht bzgl. Verträgen mit staatlichem und nicht staatlichem Vertragspartner,
— Recht der EU,
— Gesellschaftsrecht,
— Wettbewerbsrecht (insbesondere Kartell- und Beihilfenrecht),
— die Leistung muss in einem EU- oder EFTA-Mitgliedsstaat erbracht worden sein.
Können Erfahrungen zu allen Rechtsgebieten nicht mit einer Referenz nachgewiesen werden, so kann der Nachweis durch mehrere Referenzen erbracht werden, dabei muss der eigene Leistungsanteil insgesamt 150 Personentage umfasst haben.
b) EK3.1-Los 2 Technik:
— das Referenzprojekt muss ein Gesamtprojektvolumen i.H.v. EUR 75 Mio. haben,
— der eigene Leistungsanteil muss mindestens 250 Personentage betragen haben,
— die Leistungen müssen im Zusammenhang mit der Konzeption und/oder dem Vollzug von komplexen Verträgen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Mautsystemen und/oder sonstigen Systemen für Straßenbenutzungsgebühren erbracht worden sein.
— die Leistungen müssen im Zusammenhang mit der Konzeption und/oder dem Vollzug von komplexen Verträgen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Mautsystemen und/oder sonstigen Systemen für Straßenbenutzungsgebühren erbracht worden sein.
c) EK3.2 (betrifft Los 1 und 2):
Aufgrund der Leistungspflichten des AN können der AN einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. §47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer:
— keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für,
— Unterauftragnehmer der Betreibergesellschaft des deutschen Mautsystems oder
— andere Mauterheber in Europa und deren wirtschaftlich verbundene Unternehmen oder
— EEMD-Anbieter und deren wirtschaftlich verbundene Unternehmen oder
— keine vergleichbaren Beratungs- und/ oder Unterstützungsleistungen,
— für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder
— die EU-Kommission erbracht werden und
— nicht die EEMD-Vermittlungsstelle gemäß § 28 MautSysG betrieben werden.
Es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmens), dass:
— derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder
— eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen.
— eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität wie unter Abschnitt III.1.3) beschrieben. Der spätere Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Änderungen, die sich in Bezug auf die mit dem Angebot abgegebene Erklärung zur Neutralität ergeben, gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität wie unter Abschnitt III.1.3) beschrieben. Der spätere Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Änderungen, die sich in Bezug auf die mit dem Angebot abgegebene Erklärung zur Neutralität ergeben, gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Bieter oder ihre Bevollmächtigen können nicht an der Öffnung der Angebote teilnehmen.
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert;
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 20.11.2019 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden;
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 20.11.2019 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden;
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren;
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren;
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unions weit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung;
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unions weit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung;
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen;
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen;
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 211-516659 (2019-10-28)
Ergänzende Angaben (2019-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Bereich der Lkw-Maut wird zurzeit sowohl vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als auch vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) rechtliche und technische Beratung in Anspruch genommen. Zu diesem Zweck hat das BMVI entsprechende Beraterverträge geschlossen, die am 31.12.2019 auslaufen. Auch über den 31.12.2019 hinaus besteht beim BMVI und BAG weiterhin Beratungsbedarf. Insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des EEMD sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lkw-Maut in Deutschland und der nunmehr dauerhaften Eigentümerstellung des Bundes an der Toll Collect GmbH sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich.
Es werden zwei Losegebildet:
— Los 1: Rechtliche Beratung,
— Los 2: Technische Beratung.
Der Auftragnehmer (AN) hat den Auftraggeber (AG) bei allen rechtlichen und technischen Fragestellungen zu unterstützen. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden sowohl vom BMVI als auch vom BAG in Anspruch genommen.
Im Bereich der Lkw-Maut wird zurzeit sowohl vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als auch vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) rechtliche und technische Beratung in Anspruch genommen. Zu diesem Zweck hat das BMVI entsprechende Beraterverträge geschlossen, die am 31.12.2019 auslaufen. Auch über den 31.12.2019 hinaus besteht beim BMVI und BAG weiterhin Beratungsbedarf. Insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des EEMD sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lkw-Maut in Deutschland und der nunmehr dauerhaften Eigentümerstellung des Bundes an der Toll Collect GmbH sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich.
Es werden zwei Losegebildet:
— Los 1: Rechtliche Beratung,
— Los 2: Technische Beratung.
Der Auftragnehmer (AN) hat den Auftraggeber (AG) bei allen rechtlichen und technischen Fragestellungen zu unterstützen. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden sowohl vom BMVI als auch vom BAG in Anspruch genommen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechtsberatung📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Bereich der Lkw-Maut wird zurzeit sowohl vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als auch vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) rechtliche und technische Beratung in Anspruch genommen. Zu diesem Zweck hat das BMVI entsprechende Beraterverträge geschlossen, die am 31.12.2019 auslaufen. Auch über den 31.12.2019 hinaus besteht beim BMVI und BAG weiterhin Beratungsbedarf. Insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des EEMD sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lkw-Maut in Deutschland und der nunmehr dauerhaften Eigentümerstellung des Bundes an der Toll Collect GmbH sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich.
Es werden 2 Lose gebildet:
— Los 1: Rechtliche Beratung,
— Los 2: Technische Beratung.
Der Auftragnehmer (AN) hat den Auftraggeber (AG) bei allen rechtlichen und technischen Fragestellungen zu unterstützen. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden sowohl vom BMVI als auch vom BAG in Anspruch genommen.
Im Bereich der Lkw-Maut wird zurzeit sowohl vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als auch vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) rechtliche und technische Beratung in Anspruch genommen. Zu diesem Zweck hat das BMVI entsprechende Beraterverträge geschlossen, die am 31.12.2019 auslaufen. Auch über den 31.12.2019 hinaus besteht beim BMVI und BAG weiterhin Beratungsbedarf. Insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des EEMD sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lkw-Maut in Deutschland und der nunmehr dauerhaften Eigentümerstellung des Bundes an der Toll Collect GmbH sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich.
Es werden 2 Lose gebildet:
— Los 1: Rechtliche Beratung,
— Los 2: Technische Beratung.
Der Auftragnehmer (AN) hat den Auftraggeber (AG) bei allen rechtlichen und technischen Fragestellungen zu unterstützen. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden sowohl vom BMVI als auch vom BAG in Anspruch genommen.
Gesamtwert des Auftrags: 5 588 866 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert;
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 20.11.2019 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden;
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren,
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der Unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung;
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen;
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen;
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert;
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 20.11.2019 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden;
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren,
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der Unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung;
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen;
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen;
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 Rechtliche Beratung
Kurze Beschreibung:
— rechtliche Beratung des BMVI/BAG in streitigen Verfahren (verwaltungsgerichtliche, ordentliche, europarechtliche, außergerichtliche Verfahren) mit Bezug zur Lkw-Maut,
— Untersuchung rechtlicher Aspekte verschiedener zeit- und streckenbezogener Stra-ßenbenutzungsgebühren (z. B. Kostenstruktur, Vergütungssysteme) sowie das Verhältnis des Lkw-Mautsystems zu anderen Abgabesystemen (national, europäisch, international).
— Untersuchung rechtlicher Aspekte verschiedener zeit- und streckenbezogener Stra-ßenbenutzungsgebühren (z. B. Kostenstruktur, Vergütungssysteme) sowie das Verhältnis des Lkw-Mautsystems zu anderen Abgabesystemen (national, europäisch, international).
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept – Vorgehensweise zur rechtlichen Beratung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation Personaleinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen und Fachkenntnisse der verantwortlich eingesetzten Personen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept – Vorgehensweise zur technischen Beratung
Erfahrungen und Fachkenntnisse der verantwortlich eingesetzten Persone
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-26 📅
Name: PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 081 410 EUR 💰
Name: Rapp Trans (DE) AG
Gesamtwert des Auftrags: 3 507 456 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
3
Referenz Zusätzliche Informationen
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren,
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren,
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der Unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung;
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der Unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung;