Zur Begleitung und Unterstützung beim Aufbau der Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung benötigt die Gesellschaft Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“2019-10009 Dienstleistungen in den Bereichen betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen
2019-10009”
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Zur Begleitung und Unterstützung beim Aufbau der Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung benötigt die Gesellschaft...”
Kurze Beschreibung
Zur Begleitung und Unterstützung beim Aufbau der Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung benötigt die Gesellschaft Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datendienste📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Berlin und Essen sowie Standorte der Niederlassungen der Autobahn GmbH (siehe Vergabeunterlagen)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Begleitung und Unterstützung beim Aufbau der Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung benötigt die Gesellschaft...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Begleitung und Unterstützung beim Aufbau der Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung benötigt die Gesellschaft Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen. Diese betreffen die Bereiche:
– Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling,
– Liegenschaftsmanagement/Immobilienbetreuung und Materialwirtschaft,
– begleitende Beratung beim Aufbau der IT der Niederlassungen der Autobahn GmbH sowie,
– Projektmanagement und Projektmanagementunterstützung.
Der Auftragnehmer soll die Autobahn GmbH in spezifischen Fragen und Prozessen im Bereich der Betriebswirtschaft sowie des Projektmanagements beraten und bei ihren fortzuführenden Tätigkeiten in der Transformationsphase inklusive Betriebsbeginn fachlich und methodisch unterstützen, um die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung zielgerichtet und termingerecht umzusetzen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann um ein Jahr verlängert werden.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerungsoption (s. o. II.2.7.)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vollständig vorzulegen:
1) Eigenerklärung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vollständig vorzulegen:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. Https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).
Hierfür ist das Formblatt F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV).
2) Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt.
Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3) Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen:
– Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben,
– alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung),
– für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28.3.2014, S. 65, aufgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vollständig vorzulegen:
EK 3.1) Abgabe einer Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vollständig vorzulegen:
EK 3.1) Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder alternativ im Auftragsfall abgeschlossen und nachgewiesen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. Hierfür ist das Formblatt F-3.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist;
EK 3.2) Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass seine Umsatzerlöse der letzten 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018) im Mittel mindestens 20 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
Hierfür ist das Formblatt F-3.2 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
“Zu EK 3.1) Die Berufshaftpflichtversicherung hat Vermögensschäden von mind. 500 000,00 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert abzudecken;
Zu EK...”
Zu EK 3.1) Die Berufshaftpflichtversicherung hat Vermögensschäden von mind. 500 000,00 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert abzudecken;
Zu EK 3.2) Die Umsatzerlöse müssen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018) mindestens 20 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vollständig vorzulegen:
1) EK 4.1) Abgabe einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vollständig vorzulegen:
1) EK 4.1) Abgabe einer Eigenerklärung, dass der Bieter den Bestimmungen zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2.3. 1974, BGBI.I S.469, G47 sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (BDSG-/EU-DSGVO-Verpflichtung) zustimmt.
Hierfür ist das Formblatt F-4.1 zu verwenden;
2) EK 4.2) Abgabe einer Erklärung zur Einhaltung der Neutralität und Vermeidung von Interessenkollision engem. § 46 Abs. 2 VgV. Hierfür ist das Formblatt F-4.2 zu verwenden;
3) EK 4.3) Abgabe einer Eigenerklärung des/r Bieters/ Bietergemeinschaft/eignungsverleihenden Unternehmens über das Vorliegen über in den letzten 5 Jahren (ab 2015) ausgeführten Aufträge, die in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Gefordert werden Referenzen zu ausgeführten Leistungen, die dem Auftragsinhalt nahekommen oder ähneln und für Unternehmen/Organisationen/Verwaltungen mit mind. insgesamt 1 000 Beschäftigten erbracht worden sind/erbracht werden.
Anzugeben sind:
— Kurztitel des Referenzprojektes,
— Auftraggeber, mit Angabe der Organisationseinheit,
— Projektauftrag mit einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung und Erläuterung der Vergleichbarkeit,
— Leistungszeitraum,
— die aus Sicht des Bieters betroffenen Leistungsbereiche.
Hierfür ist das Formblatt F-4.3 zu verwenden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestanforderungen zu EK 4.1:
Die Abgabe der Eigenerklärung nach Formblatt F-4.1 ist eine Mindestanforderung.
Mindestanforderungen zu EK 4.2:
Die Abgabe...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestanforderungen zu EK 4.1:
Die Abgabe der Eigenerklärung nach Formblatt F-4.1 ist eine Mindestanforderung.
Mindestanforderungen zu EK 4.2:
Die Abgabe der Eigenerklärung nach Formblatt F-4.2 (Neutralitätserklärung) ist eine Mindestanforderung.
Mindestanforderungen zu EK 4.3:
Gefordert werden Referenzen zu ausgeführten Leistungen, die dem Auftragsinhalt nahekommen oder ähneln und für Unternehmen/Organisationen/Verwaltungen mit mind. insgesamt 1 000 Beschäftigten erbracht worden
Sind/erbracht werden. Durch die Referenzen müssen Erfahrungen in folgenden Bereichen nachgewiesen werden:
— Leistungsbereich 1) Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling (entsprechend der Leistungsbeschreibung),
— Leistungsbereich 2) Liegenschaftsmanagement/Immobilienbetreuung und Materialwirtschaft (entsprechend der Leistungsbeschreibung),
— Leistungsbereich 3) Begleitende Beratung bei IT-Transformationsprojekten (entsprechend der Leistungsbeschreibung),
— Leistungsbereich 4) Projektmanagement und Projektmanagement-Unterstützung (entsprechend der Leistungsbeschreibung).
Jeder der genannten Bereiche muss durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft durch eine Referenz abgedeckt werden. D. h. Bieter können mit Vorlage einer einzigen Bieter-Referenz die gesamten 4 Leistungsbereiche abdecken. Es ist aber auch möglich, dass die Referenzanforderungen durch Vorlage von mehreren Referenzen erfüllt werden, sofern eine Referenz nur einen, 2 oder 3 Leistungsbereiche abdeckt. In diesem Fall können die einzelnen „Teilreferenzen" entweder aus demselben Bieter-Unternehmen oder aus weiteren Mitgliedsunternehmern einer Bietergemeinschaft oder von eignungsverleihenden Nachunternehmen stammen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-09
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-09
12:15 📅
“1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert;
2)...”
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert;
2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info.
3) Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 22.11.2019 zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bieter versendet;
4) Die Wertung der Angebote erfolgt zweistufig. Zunächst erfolgt die Wertung des schriftlichen Angebotes gemäß Zuschlagskriterien 1 bis 2 und Preis. Anhand der ermittelten Punktzahlen wird ausgehend von der hier erreichten höchsten Punktezahl geprüft, welche Bieter unter Berücksichtigung von 4 Bewertungspunkten beim Zuschlagskriterium 3 (Präsentation + Fragen) Aussicht auf eine Zuschlagserteilung hätten, selbst wenn das in der o. a. Zwischenwertung führende Angebot 1 Punkt erhalten würde. Nur diese Bieter werden zur Präsentation (Zuschlagskriterium Nr. 3) eingeladen. Die Präsentation findet voraussichtlich in der 1./2. KW 2020 statt (Angaben ohne Gewähr).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 218-535327 (2019-11-08)
Ergänzende Angaben (2019-12-05)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 218-535327
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-12-09 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-12-11 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-12-09 📅
Zeit: 12:15
Neuer Wert
Datum: 2019-12-11 📅
Zeit: 12:15
Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist hat sich vom 9.12.2019 um 12:00 Uhr auf den 11.12.2019 um 12:00 Uhr geändert.”
Quelle: OJS 2019/S 238-584764 (2019-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 21 265 300 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Begleitung und Unterstützung beim Aufbau der Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung benötigt die Gesellschaft...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Begleitung und Unterstützung beim Aufbau der Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung benötigt die Gesellschaft Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen. Diese betreffen die Bereiche:
— Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling.
— Liegenschaftsmanagement/Immobilienbetreuung und Materialwirtschaft.
— begleitende Beratung beim Aufbau der IT der Niederlassungen der Autobahn GmbH sowie
— Projektmanagement und Projektmanagementunterstützung.
Der Auftragnehmer soll die Autobahn GmbH in spezifischen Fragen und Prozessen im Bereich der Betriebswirtschaft sowie des Projektmanagements beraten und bei ihren fortzuführenden Tätigkeiten in der Transformationsphase inklusive Betriebsbeginn fachlich und methodisch unterstützen, um die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung zielgerichtet und termingerecht umzusetzen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Herangehensweise im Bereich Finanzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Personaleinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Fachkenntnisse und Erfahrungen der hauptverantwortlich eingesetzten Personen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bieterpräsentation mit vorgegebener Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 30
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerungsoption (s.o. II.2.7.).
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 218-535327
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019-10009
Titel:
“2019-10009 Dienstleistungen in den Bereichen betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KMPG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Klingelhöferstraße 18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-20680📞
E-Mail: tkaiser@kpmg.com📧
Fax: +49 30-20682000 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://home.kpmg/de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 27 960 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 21 265 300 💰
“1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2....”
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info.
3. Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 22.11.2019 zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bieter versendet.
4. Die Wertung der Angebote erfolgt zweistufig. Zunächst erfolgt die Wertung des schriftlichen Angebotes gemäß Zuschlagskriterien 1 bis 2 und Preis. Anhand der ermittelten Punktzahlen wird ausgehend von der hier erreichten höchsten Punktezahl geprüft, welche Bieter unter Berücksichtigung von 4 Bewertungspunkten beim Zuschlagskriterium 3 (Präsentation + Fragen) Aussicht auf eine Zuschlagserteilung hätten, selbst wenn das in der o.a. Zwischenwertung führende Angebot 1 Punkt erhalten würde. Nur diese Bieter werden zur Präsentation (Zuschlagskriterium Nr. 3) eingeladen. Die Präsentation findet voraussichtlich in der 1./2. KW 2020statt (Angaben ohne Gewähr).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1° angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nichtberücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 044-104710 (2020-02-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Friedrichstrasse 71 / Q206
Kontaktperson: Die Autobahn GmbH des Bundes – Vergabestelle
URL: www.autobahn.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dienstleistungen in den Bereichen betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen.” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Begleitung und Unterstützung beim Aufbau der Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung benötigt die Gesellschaft...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Begleitung und Unterstützung beim Aufbau der Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung benötigt die Gesellschaft Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen. Diese betreffen die Bereiche:
— Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling,
— Liegenschaftsmanagement/Immobilienbetreuung und Materialwirtschaft,
— Begleitende Beratung beim Aufbau der IT der Niederlassungen der Autobahn GmbH sowie
— Projektmanagement und Projektmanagementunterstützung.
Der Auftragnehmer soll die Autobahn GmbH in spezifischen Fragen und Prozessen im Bereich der Betriebswirtschaft sowie des Projektmanagements beraten und bei ihren fortzuführenden Tätigkeiten in der Transformationsphase inklusive Betriebsbeginn fachlich und methodisch unterstützen, um die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung zielgerichtet und termingerecht umzusetzen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 044-104710
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-21 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kpmg ag
Telefon: +49 3020680📞
Fax: +49 3020682000 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.kpmg.com🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 17 870 000 💰
“1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2)...”
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info.
3) Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 22.11.2019 zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bieter versendet.
4) Die Wertung der Angebote erfolgt zweistufig. Zunächst erfolgt die Wertung des schriftlichen Angebotes gemäß Zuschlagskriterien 1 bis 2 und Preis. Anhand der ermittelten Punktzahlen wird ausgehend von der hier erreichten höchsten Punktezahl geprüft, welche Bieter unter Berücksichtigung von 4 Bewertungspunkten beim Zuschlagskriterium 3 (Präsentation + Fragen) Aussicht auf eine Zuschlagserteilung hätten, selbst wenn das in der o. a. Zwischenwertung führende Angebot 1 Punkt erhalten würde. Nur diese Bieter werden zur Präsentation (Zuschlagskriterium Nr. 3) eingeladen. Die Präsentation findet voraussichtlich in der 1./2. KW 2020 statt (Angaben ohne Gewähr).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Telefon: +49 2289499561📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nichtberücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 131-321959 (2020-07-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Friedrichstraße 71/Q206
Kontaktperson: Die Autobahn GmbH des Bundes — Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dienstleistungen in den Bereichen betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Berlin und Essen sowie Standorte der Niederlassungen der Autobahn GmbH (siehe Vergabeunterlagen).”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 17 870 000 💰
“1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2....”
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info
3. Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 22.11.2019 zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und überdie E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bieter versendet.
4. Die Wertung der Angebote erfolgt zweistufig. Zunächst erfolgt die Wertung des schriftlichen Angebotes gemäß Zuschlagskriterien 1 bis 2 und Preis. Anhand der ermittelten Punktzahlen wird ausgehend von der hier erreichten höchsten Punktezahl geprüft, welche Bieter unter Berücksichtigung von 4 Bewertungspunkten beim Zuschlagskriterium 3 (Präsentation + Fragen) Aussicht auf eine Zuschlagserteilung hätten, selbst wenn das in der o. a. Zwischenwertung führende Angebot 1 Punkt erhalten würde. Nur diese Bieter werden zur Präsentation (Zuschlagskriterium Nr. 3) eingeladen. Die Präsentation findet voraussichtlich in der 1./2. KW 2020statt (Angaben ohne Gewähr).
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nichtberücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 228-562615 (2020-11-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Heidestraße 15
Postleitzahl: 10557
Kontaktperson: Die Autobahn GmbH des Bundes - Vergabestelle
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Begleitung und Unterstützung beim Aufbau der Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung benötigt die Gesellschaft...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Begleitung und Unterstützung beim Aufbau der Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung benötigt die Gesellschaft Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich betriebswirtschaftliche Unterstützung und Projektmanagementleistungen. Diese betreffen die Bereiche:
• Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling,
• Liegenschaftsmanagement/Immobilienbetreuung und Materialwirtschaft,
• Begleitende Beratung beim Aufbau der IT der Niederlassungen der Autobahn GmbH sowie
• Projektmanagement und Projektmanagementunterstützung.
Der Auftragnehmer soll die Autobahn GmbH in spezifischen Fragen und Prozessen im Bereich der Betriebswirtschaft sowie des Projektmanagements beraten und bei ihren fortzuführenden Tätigkeiten in der Transformationsphase inklusive Betriebsbeginn fachlich und methodisch unterstützen, um die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung zielgerichtet und termingerecht umzusetzen.
“1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
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2)...”
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
.
2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info.
.
3) Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 22.11.2019 zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und überdie E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bieter versendet.
.
4) Die Wertung der Angebote erfolgt zweistufig. Zunächst erfolgt die Wertung des schriftlichen Angebotes gemäß Zuschlagskriterien 1 bis 2 und Preis. Anhand der ermittelten Punktzahlen wird ausgehend von der hier erreichten höchsten Punktezahl geprüft, welche Bieter unter Berücksichtigung von 4 Bewertungspunkten beim Zuschlagskriterium 3 (Präsentation + Fragen) Aussicht auf eine Zuschlagserteilung hätten, selbst wenn das in der o.a. Zwischenwertung führende Angebot 1 Punkt erhalten würde. Nur diese Bieter werden zur Präsentation (Zuschlagskriterium Nr. 3) eingeladen. Die Präsentation findet voraussichtlich in der 1./2. KW 2020statt (Angaben ohne Gewähr).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nichtberücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 070-208521 (2023-04-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 17 870 000 💰
Quelle: OJS 2023/S 070-208768 (2023-04-05)