Die Feuerwehr der Stadt Winterberg beabsichtigt als Ersatz für das bisher verwendete Tanklöschfahrzeug TLF 2000 in Züschen die Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 Allrad W (W=Wasser) im Jahr 2021. Das zu beschaffende Fahrzeug soll die Eigenschaften des bisher verwendeten TLF 2000 optimieren, so dass aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen in den Bereichen technische Hilfeleistung und Brandbekämpfung berücksichtigt werden. Der taktische Schwerpunkt des Fahrzeugs liegt auf der Brandbekämpfung, deshalb weicht der Inhalt des Wasserstanks von der Norm ab, er soll 2 500 Liter betragen. Dies wird mit der Kennzeichnung W hervorgehoben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tanklöschfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Die Feuerwehr der Stadt Winterberg beabsichtigt als Ersatz für das bisher verwendete Tanklöschfahrzeug TLF 2000 in Züschen die Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 Allrad W (W=Wasser) im Jahr 2021. Das zu beschaffende Fahrzeug soll die Eigenschaften des bisher verwendeten TLF 2000 optimieren, so dass aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen in den Bereichen technische Hilfeleistung und Brandbekämpfung berücksichtigt werden. Der taktische Schwerpunkt des Fahrzeugs liegt auf der Brandbekämpfung, deshalb weicht der Inhalt des Wasserstanks von der Norm ab, er soll 2 500 Liter betragen. Dies wird mit der Kennzeichnung W hervorgehoben.
Die Feuerwehr der Stadt Winterberg beabsichtigt als Ersatz für das bisher verwendete Tanklöschfahrzeug TLF 2000 in Züschen die Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 Allrad W (W=Wasser) im Jahr 2021. Das zu beschaffende Fahrzeug soll die Eigenschaften des bisher verwendeten TLF 2000 optimieren, so dass aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen in den Bereichen technische Hilfeleistung und Brandbekämpfung berücksichtigt werden. Der taktische Schwerpunkt des Fahrzeugs liegt auf der Brandbekämpfung, deshalb weicht der Inhalt des Wasserstanks von der Norm ab, er soll 2 500 Liter betragen. Dies wird mit der Kennzeichnung W hervorgehoben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tanklöschfahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge📦 Brandbekämpfungsausrüstung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Medebach
Postanschrift: Österstr. 1
Postleitzahl: 59964
Postort: Medebach
Kontakt
Internetadresse: http://WWW.MEDEBACH.DE🌏
E-Mail: post@medebach.de📧
Telefon: +49 2982 / 400-0📞
Fax: +49 2982 / 400-410 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E36353695🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E36353695🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-27 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 249-617578
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Zum Öffnungstermin sind nur die Vertreter des Auftraggebers zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 322 400 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, können die Lose 1 und 2 zusammengefasst werden.
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell und Feuerwehrtechnischer Aufbau
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung: Fahrgestell und Feuerwehrtechnischer Aufbau.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 287 400 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnische Beladung
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung: Feuerwehrtechnische Beladung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 35 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
59955 Winterberg
Fichtenweg 10
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter muss die erforderlichen Befähigungen für die Herstellung des ausgeschriebenen Fahrgestells und den feuerwehrtechnischen Aufbau haben. Entsprechende Eintragungen werden voraus gesetzt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Aufträge werden nach Auswertung der Ausschreibung voraussichtlich im April 2020 vergeben.
Für das Los 1 (a + b) soll im Jahr 2020 eine Anzahlung in Höhe des Angebotspreises des Fahrgestells geleistet werden, die Restzahlungen erfolgen im Jahr 2021.
Für das Los 2 wird in 2020 keine Anzahlungen geleistet, da die Haushaltsmittel erst in 2021 zur Verfügung stehen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: 59964 Medebach
Österstraße 1
Raum 126
Zusätzliche Informationen: Zum Öffnungstermin sind nur die Vertreter des Auftraggebers zugelassen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevoschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevoschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB)).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 249-617578 (2019-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Feuerwehr der Stadt Winterberg beabsichtigt als Ersatz für das bisher verwendete Tanklöschfahrzeug TLF 2000 in Züschen die Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 Allrad W (W = Wasser) im Jahr 2021. Das zu beschaffende Fahrzeug soll die Eigenschaften des bisher verwendeten TLF 2000 optimieren, so dass aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen in den Bereichen technische Hilfeleistung und Brandbekämpfung berücksichtigt werden. Der taktische Schwerpunkt des Fahrzeugs liegt auf der Brandbekämpfung, deshalb weicht der Inhalt des Wasserstanks von der Norm ab, er soll 2.500 Liter betragen. Dies wird mit der Kennzeichnung W hervorgehoben.
Die Feuerwehr der Stadt Winterberg beabsichtigt als Ersatz für das bisher verwendete Tanklöschfahrzeug TLF 2000 in Züschen die Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 Allrad W (W = Wasser) im Jahr 2021. Das zu beschaffende Fahrzeug soll die Eigenschaften des bisher verwendeten TLF 2000 optimieren, so dass aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen in den Bereichen technische Hilfeleistung und Brandbekämpfung berücksichtigt werden. Der taktische Schwerpunkt des Fahrzeugs liegt auf der Brandbekämpfung, deshalb weicht der Inhalt des Wasserstanks von der Norm ab, er soll 2.500 Liter betragen. Dies wird mit der Kennzeichnung W hervorgehoben.
Gesamtwert des Auftrags: 350 613 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-26 📅
Name: Magirus GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 141995414
Postanschrift: Graf-Arco-Straße 30
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7314080📞
E-Mail: magirus@cnhind.com📧
Land: Tübingen
🏙️
Internetadresse: https://www.magirusgroup.com/de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 315 350 EUR 💰
Name: Giebeler-Feuerschutz GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE 126609518
Postanschrift: Mühlenbergstraße 2-4
Postort: Neunkirchen
Postleitzahl: 57290
Telefon: +49 2735 / 7732-0📞
E-Mail: info@gieberler-feuerschutz.de📧
Land: Arnsberg
🏙️
Internetadresse: https://www.giebeler-feuerschutz.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 35 263 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB)).