Beschreibung der Beschaffung
– das Universitätsklinikum Augsburg sucht einen Lieferanten für Backware und Kuchen (in Folge kurz Bieter genannt) für zwei Jahre,
– es wird durch zwei Bereiche (Zentralküche und Betriebsküche) eine Bestellung vom Universitätsklinikum Augsburg aus getätigt,
– die Backware und Kuchen müssen stets frisch von Montag bis Sonntag gebacken und an 7 Tagen die Woche geliefert werden,
– die Anlieferzeit an das Betriebsrestaurant muss um 4.35 Uhr erfolgen (+ max. 15 Minuten Toleranz),
– die Anlieferzeit an die Zentralküche muss um 4.50 Uhr erfolgen (+ max. 15 Minuten Toleranz).Im Anschluss an die Anlieferung der Zentralküche ist das Bezirkskrankenhaus (externes Krankenhaus) zu beliefern,
– die Lieferung hat inhaltlich und optisch in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Es wird vom Bieter zugesichert, dass die Waren bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Fabrikat, Qualität und Ausführung geliefert werden. Generell erfolgt bei der Warenannahme eine intensive Prüfung der Waren nach Artikel, Artikelnummer, Menge und Optik gemeinsam durch den Auftraggeber und den Lieferanten. Vorgegebene Kalibrierungen sind vollständig einzuhalten,
– eine entsprechende einwandfreie Lieferung wird nach der Prüfung auf dem in doppelter Ausfertigung zu übergebenden Lieferschein dokumentiert. Lieferengpässe bei einzelnen Artikeln sind der Küchenleitung unverzüglich mitzuteilen. Alternativartikel sind nur nach Absprache zulässig,
– Sämtliche Verpackungen müssen unversehrt sein. Durch Sichtkontrollen beanstandete Ware wird sofort zurückgegeben,
– die Waren sind so zu kennzeichnen, dass die Rückverfolgbarkeit jederzeit sichergestellt werden kann. Die Anlieferungstemperatur muss den jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften nach HACCP entsprechen. Die Kühlkette bei Kuchenschnitten darf keinesfalls unterbrochen sein. Eine entsprechende Dokumentation ist täglich mit dem Lieferschein zu gewährleisten und muss durch eine entsprechende Protokollierung/Prozessbeschreibung gemäß HACCP nachgewiesen werden. Auf Anfragen des Auftraggebers muss jederzeit ein Ausdruck dessen möglich sein,
– der Kuchen darf kein Mohn, Alkohol und keine Alkohol-Aromen in der Rezeptur verwendet werden. Die Kuchenschnitten für Patienten müssen in den Ausmaßen 5 x 5 cm in Karton-Drainagen ggf. in bereitgestellte Gastronorm-Edelstahlbehältnisse verpackt und in entsprechenden Norm-Kisten angeliefert werden,
– die Kuchenschnitten für das Betriebsrestaurant muss in den üblichen Blechen und den Normkisten geliefert werden,
– die Kuchen dürfen keinen Alkohol und Alkohol-Aromen enthalten,
– die Ware muss über Rollcontainer angeliefert werden. Pfand für Rollcontainer, Zwischenböden oder Transportkisten wird nicht berechnet,
vTransportkisten und sämtliche Transportmittel wie Rollcontainer usw. sind zu jederzeit in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. Die Waren werden in abgedeckten Transportkisten angeliefert. Der Auftraggeber ist berechtigt den LKW jederzeit bezüglich Sauberkeit /Hygiene zu überprüfen,
– Schädlingsbefall ist beim Lieferanten und Vorlieferanten auszuschließen – dies ist durch eine entsprechende lückenlose Dokumentation eines vom Lieferanten/Vorlieferanten beauftragten externen zertifizierten Fachunternehmens nachzuweisen,
– der Auftragnehmer genehmigt nicht angesagte Audits seiner Produktions- bzw. Lagerräume durch den Auftraggeber bzw. ein von ihm beauftragtes Institut,
– die Zentralküche und das Betriebsrestaurant benötigen eine komplette Analyse der Inhalts- und deklarationspflichtige Zusatzstoffe von allen Artikeln.