21101001; Grundschule Bickbargen, 31900375

Gemeinde Halstenbek

Erweiterungsbau 2-geschossig, 4 Klassenzimmer und Speisesaalerweiterung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-23 Auftragsbekanntmachung
2020-05-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Schulgebäude
Kurze Beschreibung: Erweiterungsbau 2-geschossig, 4 Klassenzimmer und Speisesaalerweiterung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Schulgebäude 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Schulgebäude 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Halstenbek
Postanschrift: Gustavstraße 6
Postleitzahl: 25469
Postort: Halstenbek
Kontakt
Internetadresse: http://www.halstenbek.de 🌏
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmsh.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/2017134 🌏
URL der Teilnahme: http://www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-23 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-24 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 206-501134
ABl. S-Ausgabe: 206
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Eigenstromversorgungsanlagen
Der Erweiterungsbau erhält in den Flurbereichen und auf den Fluchtbalkonen ebenfalls eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Die Zentrale wird im Technikraum installiert. Die Notausgänge werden mit Fluchtwegpiktogrammen gekennzeichnet.
Niederspannungsinstallationsanlagen
Neubau
Von der Hauptverteilung im EG –Technik Raum erfolgt eine Versorgung der Steckdosen- und Lichtstromkreise. Von der Unterverteilung werden die Zuleitungen in den abgehängten Decken mit Sammelhalterungen und dann fortlaufend in Wandschlitzen zu den Verbrauchern verlegt. Die gesamten Räume erhalten eine UP-Installation als Flächenprogramm. Die Beleuchtungssteuerungen in den Nasszellen, in den Fluren und in den Klassen erfolgt über Präsenz-Bewegungsmelder.
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Mensaerweiterung
Der Speisesaal erhält eine UP-Installation als Flächenprogramm. Die Kabelführung an der Decke erfolgt innerhalb der abgehängten Decke mittels Sammelhaltern.
Beleuchtungsanlagen
Der Technikraum erhält eine Beleuchtung mittels Feuchtraumanbauleuchten. Die WCs erhalten Einbaudownlights in den abgehängten Decken. Die Klassenräume im EG und OG erhalten eine Beleuchtung mittels Rasteranbauleuchten. Die Flurbereiche erhalten eine Beleuchtung durch Downlights. Die Beleuchtung der Fluchttreppe im Außenbereich erfolgt über Sicherheitsleuchten in Dauerschaltung.
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Der Speisesaal erhält eine Beleuchtung mittels großen, im Raster angeordneten, runden Anbauleuchten. Die Schaltung der Beleuchtung erfolgt über im Bestandsspeisesaal angeordnete örtliche Schalter. Es sind 3 Schaltkreise vorgesehen um bei ausreichender Helligkeit Bereiche ausschalten zu können.
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Alle neuen Leuchten werden in energiesparender LED-Technik vorgesehen.
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Es ist eine Blitzschutzanlage nach Blitzschutzklasse 3, nach den VDE-Richtlinien DIN VDE 0185 mit umlaufenden Ableitungen und Fangeinrichtung vorgesehen.
Elektroakustische Anlagen
Gem. Brandschutzgutachten ist die Schule mit einer Alarmierungsanlage nach den anerkannten Regeln der Technik auszustatten. Diese fordern aus unserer Sicht eine Alarmierungsanlage nach VDE 0828. Die vorhandene Anlage entspricht diesen Regeln nicht, so dass eine Erneuerung der Anlage berücksichtigt wurde.
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Sämtliche Klassenräume erhalten einen Lautsprecher mit einem Tastschalter zur Unterdrückung des Pausensignals im Bereich der Eingangstür. Die Lautsprecher in den Fluren und anderen Räumen haben keinen Tastschalter. Zusätzlich zu dem Pausensignal erhalten alle Räume A/B-Lautsprecher nach VDE 0828. Die Anzahl richtet sich nach der Raumgröße.
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Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
Die vorhandene Brandmeldeanlage bleibt erhalten. Die Räume des Neubaus werden mit Rauchmeldern überwacht, an dem Ausgang und am Treppenabgang werden Handmeldern installiert. Die Speisesaalerweiterung wird mit Rauchmeldern überwacht, an dem Ausgang wird ein Handmelder installiert.
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Übertragungsnetze
Im Technikraum im EG wird ein an das Datennetz der Schule angebundener Datenschrank in 19“ Technik aufgestellt. Im Flur ist in jedem Geschoss ein Datenanschluss für einen WLAN-Accesspoint vorgesehen.
Für einen neuen Standort des Beamers wird eine Datendoppeldose im Deckenbereich vorgesehen. Für die EDV- und Telefonverkabelung wird eine strukturierte Verkabelung gemäß EN50713, Cat. 7 installiert. Die Anbindung erfolgt an den Datenverteiler im Computerraum.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Halstenbek

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:45
Ort des Eröffnungstermins: GMSH AöR, Büro Lübeck
Schillstraße 1-3
23566 Lübeck
Zusätzliche Informationen:
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
Internetadresse: www.halstenbek.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gmsh.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/2017134 🌏
URL der Teilnahme: www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe I.1) Öffentliche Auftraggeber
Postort: Halstenbek
Quelle: OJS 2019/S 206-501134 (2019-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 203 003 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 088-209660
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 206-501134
ABl. S-Ausgabe: 88

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Von der Hauptverteilung im EG-Technikraum erfolgt eine Versorgung der Steckdosen- und Lichtstromkreise. Von der Unterverteilung werden die Zuleitungen in den abgehängten Decken mit Sammelhalterungen und dann fortlaufend in Wandschlitzen zu den Verbrauchern verlegt. Die gesamten Räume erhalten eine UP-Installation als Flächenprogramm. Die Beleuchtungssteuerungen in den Nasszellen, in den Fluren und in den Klassen erfolgt über Präsenz-Bewegungsmelder.
Mehr anzeigen
Der Speisesaal erhält eine Beleuchtung mittels großen, im Raster angeordneten, runden Anbauleuchten. Die Schaltung der Beleuchtung erfolgt über im Bestandsspeisesaal angeordnete örtliche Schalter. Es sind drei Schaltkreise vorgesehen um bei ausreichender Helligkeit Bereiche ausschalten zu können.
Mehr anzeigen
Im Technikraum im EG wird ein an das Datennetz der Schule angebundener Datenschrank in 19-Zoll-Technik aufgestellt. Im Flur ist in jedem Geschoss ein Datenanschluss für einen WLAN-Accesspoint vorgesehen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-02 📅
Name: Elektrohaus Zentrum GmbH
Postort: Elmshorn
Land: Deutschland 🇩🇪
Pinneberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 203 003 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentliche Auftraggeber
Quelle: OJS 2020/S 088-209660 (2020-05-04)