Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 21101001; Grundschule Bickbargen, 31900376
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Kurze Beschreibung: Erweiterungsbau 2-geschossig, 4 Klassenzimmer und Speisesaalerweiterung
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Halstenbek
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau:
Hier soll auf Wunsch des Bauherrn keine mechanische Lüftung installiert werden. Das Lüften erfolgt über Fensterlüftung (natürliche Belüftung). Laut...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau:
Hier soll auf Wunsch des Bauherrn keine mechanische Lüftung installiert werden. Das Lüften erfolgt über Fensterlüftung (natürliche Belüftung). Laut Baugenehmigung wird eine Abluft in den Sanitärbereichen gefordert, diese geforderte Luftmenge von 130 m/h je Geschoss sind mit Wandlüftern durch die Außenwand sichergestellt. Die Nachströmung erfolgt über Außenluftdurchlässe in der Fassade des Treppenhauses. Die Nachströmung vom Treppenhaus in den WC-Bereich erfolgt über einen Türunterschnitt von 2 cm, dies ist nach Aussage des Brandschützers zulässig, da der Rauch nach oben steigt. Die Steuerung erfolgt über Nachlauf und Feuchte.
Speisesaal:
Die Speisesaalerweiterung erhält analog zum bestehenden Speisesaal eine mechanische Be- und Entlüftung. Da in naher Zukunft auch der Küchenbereich umgebaut werden soll und das Lüftungsgerät des aktuellen Speisesaals über keine Wärmerückgewinnung verfügt wird ein Gerät für den gesamten Speisesaal (Bestand + Erweiterung) auf dem Dach der Erweiterung als wetterfestes Außengerät geplant.
Gemäß Abstimmung mit dem Kreis Pinneberg soll ein Volumenstrom von 25 m/h/Person vorgesehen werden. Bei einer maximalen Belegung von 199 Personen ergibt sich somit ein Gesamtvolumenstrom von 4 975 m/h.
Im Bestandsgebäude wird das vorhandene Luftkanalnetz weiter genutzt. Lediglich die Verbindung in den Dachboden über der Küche wird getrennt und abgedeckelt. Dafür wird an der süd-östlichen Fassade eine Verbindung auf das Dach des Erweiterungsneubaus erstellt. Im Erweiterungsteil wird ein neues Kanalnetz unter der Decke erstellt. Die Zu- und Abluftöffnungen werden als Gitter direkt im Kanal eingebaut.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-20 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-27
09:05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-27
09:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GMSH AöR, Büro Lübeck
Schillstraße 1-3
23566 Lübeck
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Halstenbek
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 206-501133 (2019-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Erweiterungsbau 2-geschossig, 4 Klassenzimmer und Speisesaalerweiterung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 206-501133
Auftragsvergabe
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Titel: 21101001; Grundschule Bickbargen, 31900376
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2019/S 246-604818 (2019-12-18)