21101001; Grundschule Bickbargen, 31900377

Gemeinde Halstenbek

Erweiterungsbau 2-geschossig, 4 Klassenzimmer und Speisesaalerweiterung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-06 Auftragsbekanntmachung
2019-12-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Schulgebäude
Kurze Beschreibung: Erweiterungsbau 2-geschossig, 4 Klassenzimmer und Speisesaalerweiterung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Schulgebäude 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Schulgebäude 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Halstenbek
Postanschrift: Gustavstraße 6
Postleitzahl: 25469
Postort: Halstenbek
Kontakt
Internetadresse: http://www.halstenbek.de 🌏
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmsh.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/2017248 🌏
URL der Teilnahme: http://www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-07 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 215-526697
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Heizungs- und Santiärtechniktechnik:
Abwasseranlagen
Die Auslegung und Ausführung der Entwässerungsanlagen erfolgt nach DIN EN12056, DIN 1986 –100, DIN EN752, DIN EN1610 sowie DIN4109.
Durchführungen mit Brandschutzanforderungen werden entsprechend Leitungsanlagenrichtlinie ausgeführt.
Alle Schülersanitärbereiche und Pumi werden mit Bodenabläufen ausgestattet. Das im Gebäude anfallende Schmutzwasser wird mittels Grundleitungen aus dem Gebäude geführt. Der Fußboden des EG’s liegt über der Rückstauebene. Die Leistung endet 1 m entfernt vom Gebäude mit den Grundleitungen.
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Die Entwässerung der Einrichtungsgegenstände im Geschoss erfolgt bis zum Fallstrang aus Silent PP-Rohr mit Steckmuffen. Die Fallleitungen sind aus schallgedämmten PE-Rohr vorgesehen und erhalten eine Hauptentlüftung über Dach.
Die Grundleitungen für Schmutzwasser werden aus KG-Rohren und Formteilen aus PP (KG 2000) hergestellt. Die Leitungsführung ist in frostfreier Tiefe geplant.
Die Grundleitungen im Bereich des Gebäudes werden unter der Betonsohle verlegt und gegen absenken gehaltert.
Als Abflusskennzahl wurde für Schule K = 0,7 gewählt.
Der Gesamtschmutzwasserabfluss beträgt Qww = 2,99 l/s
Wasseranlagen
Die Wasserversorgung erfolgt über die bestehende Haupteinspeisung.
Die Planung der Trinkwasserversorgung ist nach DIN 1988-100, DIN 1988-200, DIN 1988-300, DIN EN 806-2 und DIN EN 1717 und der DIN 4109 erfolgt. Sämtliche Bauteile im Trinkwassernetz müssen über eine Zulassung des DVGW verfügen. Es kommen nur Entnahmearmaturen zum Einsatz, die eigensicher gegen Rückfließen sind.
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Das gesamte Trinkwasserrohrnetz wird in Edelstahlrohr Werkstoff 1.4521 und Rotgussarmaturen mit Ventilsitz aus Edelstahl ausgeführt.
Die Leitungsverlegung erfolgt im Deckenbereich, in Vorsatzschalen oder Aufputz. Alle Kaltwasserleitungen erhalten eine Dämmung gegen Tauwasserbildung und Erwärmung des Trinkwassers. Die Stärke der Dämmung wird nach DIN1988-200 bemessen. Der Neubau wird mit einer neu verlegten Leitung von der Heizungszentrale des Bestands versorgt.
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Alle Zapfstellen werden durchgeschliffen und es sind automatische Hygienespülkästen vorgesehen.
Die Warmwasserbereitung erfolgt mit elektrischen Durchlauferhitzern.
Wärmeversorgungsanlagen
Die Beheizung erfolgt über die bestehende Heizungszentrale. Die Gebäudeheizlast ist entsprechend DIN EN 12831 ermittelt worden.
Gebäudekategorie Ib (nach EnEV ohne raumlufttechnischer Anlage)
Eine Zusatzaufheizleistung für Aufheizbetrieb nach der Absenkung wurde nicht vereinbart.
Folgende Raumtemperaturen wurden zu Grunde gelegt:
Klassenraum, Büro, WC 20
Flur, Pumi, Treppe 20
Wärmeverteilnetz
Die Verteilungspumpen sind als differenzdruckgeregelte Heizungsumwälzpumpen nach Stand der Technik vorgesehen. Es werden wartungsfreie Ventile eingesetzt. Als Regelarmaturen sind Durchgangs- und 3-Wege-Ventile geplant. Zum Schutz der Regelorgane wird jeweils ein Schmutzfänger vorgesehen.
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Als Rohrmaterial sind Stahlrohre nach DIN EN10255 und DIN EN10220 vorgesehen. Die Befestigungen der Rohrleitungen werden entsprechend der DIN4109 ausgeführt.
Brandschutzdurchführungen von Rohrleitungen erfolgen jeweils mit zugelassenen Brandschutzisolierungen. Die Dämmung der Rohrleitungen erfolgt nach ENEV.
Die Pumpengruppe ist in der bestehenden Heizungszentrale vorgesehen.
Im Neubau erfolgt die Leitungsverlegung weitestgehend auf dem Rohfußboden, der Anschluss der Heizkörper ist mittig direkt aus dem Boden vorgesehen.
Im Nassbereich müssen die Anschlüsse aus der Wand erfolgen.
Raumheizflächen
Es kommen Ventilheizkörper mit planer Oberfläche zur Anwendung. Alle Heizkörper werden über Zonenventile geregelt und erhalten absperrbare, regulierbare und entleerbare Rücklaufverschraubungen. Die Klassenräume erhalten jeweils Raumsensoren und auf dem Zonenregelventil einen Ventilregler. Die Heizkörper können nicht einzeln verstellt werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Halstenbek

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:50
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:50
Ort des Eröffnungstermins: GMSH AöR,
Büro Lübeck
Schillstraße 1-3
23566 Lübeck
Zusätzliche Informationen:
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
Internetadresse: www.halstenbek.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gmsh.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/2017248 🌏
URL der Teilnahme: www.e-vergabe-sh.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Halstenbek
Quelle: OJS 2019/S 215-526697 (2019-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Erweiterungsbau 2-geschossig, 4 Klassenzimmer und Speisesaalerweiterung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 246-604822
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 215-526697
ABl. S-Ausgabe: 246

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Alle Schülersanitärbereiche und Pumi werden mit Bodenabläufen ausgestattet. Das im Gebäude anfallende Schmutzwasser wird mittels Grundleitungen aus dem Gebäude geführt. Der Fußboden des EG’s liegt über der Rückstauebene. Die Leistung endet 1m entfernt vom Gebäude mit den Grundleitungen.
Mehr anzeigen
Als Abflusskennzahl wurde für Schule K=0,7 gewählt.
Der Gesamtschmutzwasserabfluss beträgt Qww=2,99 l/s

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2019/S 246-604822 (2019-12-18)