Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Grund- und Berufsbildung“ in Mosambik mit einer Laufzeit von 3 Jahren zu implementieren. Das Ziel des Vorhabens ist es, die Umsetzung einer Grund- und Berufsbildung in guter Qualität zu verbessern. Die Umsetzung des Neuvorhabens erfolgt im Rahmen von 5 Ergebnissen: (1) Die Kapazitäten der dezentralen Bildungsverwaltungen im Bereich Bildungsmanagement sind gestärkt; (2) die Kapazitäten der unterstützten Lehrerbildungsinstitute für einen praxisorientierten, IKT-gestützten, partizipativen Unterricht in der Lehreraus- und Direktorenfortbildung sind gestärkt; (3) die individuellen Kapazitäten in den Grund- und Berufsbildungsinstitutionen in HIV, Gesundheit und Gender sind gestärkt; (4) institutionelle und individuelle Kapazitäten für eine arbeitsmarktorientierte Berufsbildung sind gestärkt; (5) die Voraussetzungen für die Einführung innovativer Berufsbildungsansätze in Kooperation mit der Wirtschaft sind verbessert. Zielgruppe des Vorhabens sind Dozenten/innen der Grundschullehrerbildungsinstitute, Management-und Lehrpersonal der Berufsbildungsanbieter, Lehramtsstudierende (Grundbildung), Mitarbeiter/innen der Bildungsverwaltungen, Lehr- und Managementpersonal der Grundschulen und Berufsbildungsanbieter, Ausbilder/innen oder Mentoren/innen ausgewählter Betriebe; Kinder und Jugendliche (indirekt).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine und berufliche Bildung
Referenznummer: 81239469
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Grund- und Berufsbildung“ in Mosambik mit einer Laufzeit von 3 Jahren zu implementieren. Das Ziel des Vorhabens ist es, die Umsetzung einer Grund- und Berufsbildung in guter Qualität zu verbessern. Die Umsetzung des Neuvorhabens erfolgt im Rahmen von 5 Ergebnissen:
(1) Die Kapazitäten der dezentralen Bildungsverwaltungen im Bereich Bildungsmanagement sind gestärkt;
(2) die Kapazitäten der unterstützten Lehrerbildungsinstitute für einen praxisorientierten, IKT-gestützten, partizipativen Unterricht in der Lehreraus- und Direktorenfortbildung sind gestärkt;
(3) die individuellen Kapazitäten in den Grund- und Berufsbildungsinstitutionen in HIV, Gesundheit und Gender sind gestärkt;
(4) institutionelle und individuelle Kapazitäten für eine arbeitsmarktorientierte Berufsbildung sind gestärkt;
(5) die Voraussetzungen für die Einführung innovativer Berufsbildungsansätze in Kooperation mit der Wirtschaft sind verbessert.
Zielgruppe des Vorhabens sind Dozenten/innen der Grundschullehrerbildungsinstitute, Management-und Lehrpersonal der Berufsbildungsanbieter, Lehramtsstudierende (Grundbildung), Mitarbeiter/innen der Bildungsverwaltungen, Lehr- und Managementpersonal der Grundschulen und Berufsbildungsanbieter, Ausbilder/innen oder Mentoren/innen ausgewählter Betriebe; Kinder und Jugendliche (indirekt).
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Grund- und Berufsbildung“ in Mosambik mit einer Laufzeit von 3 Jahren zu implementieren. Das Ziel des Vorhabens ist es, die Umsetzung einer Grund- und Berufsbildung in guter Qualität zu verbessern. Die Umsetzung des Neuvorhabens erfolgt im Rahmen von 5 Ergebnissen:
(1) Die Kapazitäten der dezentralen Bildungsverwaltungen im Bereich Bildungsmanagement sind gestärkt;
(2) die Kapazitäten der unterstützten Lehrerbildungsinstitute für einen praxisorientierten, IKT-gestützten, partizipativen Unterricht in der Lehreraus- und Direktorenfortbildung sind gestärkt;
(3) die individuellen Kapazitäten in den Grund- und Berufsbildungsinstitutionen in HIV, Gesundheit und Gender sind gestärkt;
(4) institutionelle und individuelle Kapazitäten für eine arbeitsmarktorientierte Berufsbildung sind gestärkt;
(5) die Voraussetzungen für die Einführung innovativer Berufsbildungsansätze in Kooperation mit der Wirtschaft sind verbessert.
Zielgruppe des Vorhabens sind Dozenten/innen der Grundschullehrerbildungsinstitute, Management-und Lehrpersonal der Berufsbildungsanbieter, Lehramtsstudierende (Grundbildung), Mitarbeiter/innen der Bildungsverwaltungen, Lehr- und Managementpersonal der Grundschulen und Berufsbildungsanbieter, Ausbilder/innen oder Mentoren/innen ausgewählter Betriebe; Kinder und Jugendliche (indirekt).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YY9J
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Grund- und Berufsbildung“ in Mosambik mit einer Laufzeit von 3 Jahren zu implementieren. Das Ziel des Vorhabens ist es, die Umsetzung einer Grund- und Berufsbildung in guter Qualität zu verbessern. Die Umsetzung des Neuvorhabens erfolgt im Rahmen von 5 Ergebnissen:
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Grund- und Berufsbildung“ in Mosambik mit einer Laufzeit von 3 Jahren zu implementieren. Das Ziel des Vorhabens ist es, die Umsetzung einer Grund- und Berufsbildung in guter Qualität zu verbessern. Die Umsetzung des Neuvorhabens erfolgt im Rahmen von 5 Ergebnissen:
(1) Die Kapazitäten der dezentralen Bildungsverwaltungen im Bereich Bildungsmanagement sind gestärkt;
(2) die Kapazitäten der unterstützten Lehrerbildungsinstitute für einen praxisorientierten, IKT-gestützten, partizipativen Unterricht in der Lehreraus- und Direktorenfortbildung sind gestärkt;
(3) die individuellen Kapazitäten in den Grund- und Berufsbildungsinstitutionen in HIV, Gesundheit und Gender sind gestärkt;
(4) institutionelle und individuelle Kapazitäten für eine arbeitsmarktorientierte Berufsbildung sind gestärkt;
(5) die Voraussetzungen für die Einführung innovativer Berufsbildungsansätze in Kooperation mit der Wirtschaft sind verbessert.
Zielgruppe des Vorhabens sind Dozenten/innen der Grundschullehrerbildungsinstitute, Management-und Lehrpersonal der Berufsbildungsanbieter, Lehramtsstudierende (Grundbildung), Mitarbeiter/innen der Bildungsverwaltungen, Lehr- und Managementpersonal der Grundschulen und Berufsbildungsanbieter, Ausbilder/innen oder Mentoren/innen ausgewählter Betriebe; Kinder und Jugendliche (indirekt).
Zielgruppe des Vorhabens sind Dozenten/innen der Grundschullehrerbildungsinstitute, Management-und Lehrpersonal der Berufsbildungsanbieter, Lehramtsstudierende (Grundbildung), Mitarbeiter/innen der Bildungsverwaltungen, Lehr- und Managementpersonal der Grundschulen und Berufsbildungsanbieter, Ausbilder/innen oder Mentoren/innen ausgewählter Betriebe; Kinder und Jugendliche (indirekt).
Der Auftragnehmer (AN) ist in enger Kooperation und Absprache mit dem/der stellvertretenden Auftragsverantwortlichen des Vorhabens verantwortlich für die Umsetzung der Ergebnisse 4 und 5. Ergebnis 4 zielt darauf ab, die Kapazitäten der Fach- und Führungskräfte auf zentraler Ebene und auf Schulebene für eine arbeitsmarktorientierte Berufsbildung zu stärken. Wirkungshypothese ist, dass die Stärkung dieser Kapazitäten zu einer wesentlichen Verbesserung der Qualität des Managements sowie der Qualität der Lehre ausgewählter Berufsbildungsanbieter an wirtschaftlich relevanten Standorten führt. So erwerben die Absolventen/innen relevantere praktische und theoretische Kompetenzen. Durch die Befähigung der unterstützten Berufsbildungsanbieter, die Anforderungen der Berufsbildungsreform und der nationalen Regulierungsbehörde ANEP zur Akkreditierung kompetenzbasierter Ausbildungsgänge umzusetzen, wird ein höherer Qualitätsstandard der Angebote erreicht. Dabei ist ein zentrales Element die Einbindung von Unternehmen im Schulmanagement und in den Praktika. Dadurch werden Absolvent/innen stärker entlang der Bedarfe der Wirtschaft ausgebildet und ihre Chancen, eine Beschäftigung zu finden, verbessern sich. IKT-Kompetenzen, insbesondere von Mädchen und jungen Frauen sollen dabei in bestehende Ausbildungsgänge integriert und aufgebaut werden. Ergebnis 5 hat zum Ziel, die Voraussetzungen für die Einführung innovativer Berufsbildungsansätze in Kooperation mit der Wirtschaft zu verbessern. Gemeinsam mit den Umsetzungsbeteiligten (Berufsbildungsanbieter und Unternehmen) der ersten Pilotierung einer alternierenden Ausbildung wird der Ansatz systematisiert und an den anderen Partnerinstitutionen sowie bei Unternehmen und Verbänden verbreitet. Ausgewählte Anbieter werden intensiv auf die Einführung alternierender Ansätze vorbereitet. Zusätzlich werden horizontale Lern- und Austauschmechanismen zwischen Anbietern und Unternehmen zu ausgewählten innovativen Ansätzen durchgeführt. So verbessern sich die Voraussetzungen – also Planungs- und Umsetzungskenntnisse sowie unterstützende Orientierungsmaterialien – für die Einführung von Arbeitsmarkt- und praxisorientierter Berufsbildung. Für die Umsetzung wird Fachpersonal gesucht.
Der Auftragnehmer (AN) ist in enger Kooperation und Absprache mit dem/der stellvertretenden Auftragsverantwortlichen des Vorhabens verantwortlich für die Umsetzung der Ergebnisse 4 und 5. Ergebnis 4 zielt darauf ab, die Kapazitäten der Fach- und Führungskräfte auf zentraler Ebene und auf Schulebene für eine arbeitsmarktorientierte Berufsbildung zu stärken. Wirkungshypothese ist, dass die Stärkung dieser Kapazitäten zu einer wesentlichen Verbesserung der Qualität des Managements sowie der Qualität der Lehre ausgewählter Berufsbildungsanbieter an wirtschaftlich relevanten Standorten führt. So erwerben die Absolventen/innen relevantere praktische und theoretische Kompetenzen. Durch die Befähigung der unterstützten Berufsbildungsanbieter, die Anforderungen der Berufsbildungsreform und der nationalen Regulierungsbehörde ANEP zur Akkreditierung kompetenzbasierter Ausbildungsgänge umzusetzen, wird ein höherer Qualitätsstandard der Angebote erreicht. Dabei ist ein zentrales Element die Einbindung von Unternehmen im Schulmanagement und in den Praktika. Dadurch werden Absolvent/innen stärker entlang der Bedarfe der Wirtschaft ausgebildet und ihre Chancen, eine Beschäftigung zu finden, verbessern sich. IKT-Kompetenzen, insbesondere von Mädchen und jungen Frauen sollen dabei in bestehende Ausbildungsgänge integriert und aufgebaut werden. Ergebnis 5 hat zum Ziel, die Voraussetzungen für die Einführung innovativer Berufsbildungsansätze in Kooperation mit der Wirtschaft zu verbessern. Gemeinsam mit den Umsetzungsbeteiligten (Berufsbildungsanbieter und Unternehmen) der ersten Pilotierung einer alternierenden Ausbildung wird der Ansatz systematisiert und an den anderen Partnerinstitutionen sowie bei Unternehmen und Verbänden verbreitet. Ausgewählte Anbieter werden intensiv auf die Einführung alternierender Ansätze vorbereitet. Zusätzlich werden horizontale Lern- und Austauschmechanismen zwischen Anbietern und Unternehmen zu ausgewählten innovativen Ansätzen durchgeführt. So verbessern sich die Voraussetzungen – also Planungs- und Umsetzungskenntnisse sowie unterstützende Orientierungsmaterialien – für die Einführung von Arbeitsmarkt- und praxisorientierter Berufsbildung. Für die Umsetzung wird Fachpersonal gesucht.
Weitere Details sind in der Leistungsbeschreibung zu den Wettbewerbsunterlagen zu finden.
Dauer: 35 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerung/Folgevertrag auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerung/Folgevertrag auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 00000 Maputo Maputo/Mosambik
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands;
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen;
4) Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren;
2) Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres.
Mindeststandards:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: 3,0 Mio. EUR;
2) Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: 20 Personen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet xxx und mindestens 1 Referenzprojekt in der Region SSA in den letzten 3 Jahren;
2) Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je 500 000 EUR.
Mindeststandards:
Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet: Berufsbildung und 1 Referenzprojekt in der Region Sub-sahara-Afrika
Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je 500 000 EUR
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YY9J
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 065-152006 (2019-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für wirtsch. Zusammenarbeit und Entwicklung hat die GIZ beauftragt das Vorhaben Grund- und Berufsbildung in Mosambik zu implementieren. Das Ziel des Vorhabens ist es, die Umsetzung einer Grund- und Berufsbildung in guter Qualität zu verbessern. Die Umsetzung des Neuvorhabens erfolgt im Rahmen von 5 Ergebnissen:
(1) Die Kapazitäten der dezentralen Bildungsverwaltungen im Bereich Bildungsmanagement sind gestärkt;
(2) die Kapazitäten der unterstützten Lehrerbildungsinstitute für einen praxisorientierten, IKT-gestützten, partizipativen Unterricht in der Lehreraus- und Direktorenfortbildung sind gestärkt;
(3) die individuellen Kapazitäten in den Grund- und Berufsbildungsinstitutionen in HIV, Gesundheit und Gender sind gestärkt;
(4) institutionelle und individuelle Kapazitäten für eine arbeitsmarktorientierte Berufsbildung sind gestärkt;
(5) die Voraussetzungen für die Einführung innovativer Berufsbildungsansätze in Kooperation mit der Wirtschaft sind verbessert.
Das Bundesministerium für wirtsch. Zusammenarbeit und Entwicklung hat die GIZ beauftragt das Vorhaben Grund- und Berufsbildung in Mosambik zu implementieren. Das Ziel des Vorhabens ist es, die Umsetzung einer Grund- und Berufsbildung in guter Qualität zu verbessern. Die Umsetzung des Neuvorhabens erfolgt im Rahmen von 5 Ergebnissen:
(1) Die Kapazitäten der dezentralen Bildungsverwaltungen im Bereich Bildungsmanagement sind gestärkt;
(2) die Kapazitäten der unterstützten Lehrerbildungsinstitute für einen praxisorientierten, IKT-gestützten, partizipativen Unterricht in der Lehreraus- und Direktorenfortbildung sind gestärkt;
(3) die individuellen Kapazitäten in den Grund- und Berufsbildungsinstitutionen in HIV, Gesundheit und Gender sind gestärkt;
(4) institutionelle und individuelle Kapazitäten für eine arbeitsmarktorientierte Berufsbildung sind gestärkt;
(5) die Voraussetzungen für die Einführung innovativer Berufsbildungsansätze in Kooperation mit der Wirtschaft sind verbessert.
Gesamtwert des Auftrags: 3 488 940 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Bundesministerium für wirtsch. Zusammenarbeit und Entwicklung hat die GIZ beauftragt das Vorhaben Grund- und Berufsbildung in Mosambik zu implementieren. Das Ziel des Vorhabens ist es, die Umsetzung einer Grund- und Berufsbildung in guter Qualität zu verbessern. Die Umsetzung des Neuvorhabens erfolgt im Rahmen von 5 Ergebnissen:
Das Bundesministerium für wirtsch. Zusammenarbeit und Entwicklung hat die GIZ beauftragt das Vorhaben Grund- und Berufsbildung in Mosambik zu implementieren. Das Ziel des Vorhabens ist es, die Umsetzung einer Grund- und Berufsbildung in guter Qualität zu verbessern. Die Umsetzung des Neuvorhabens erfolgt im Rahmen von 5 Ergebnissen:
Der Auftragnehmer (AN) ist in enger Kooperation und Absprache mit dem/der stellvertretenden Auftragsverantwortlichen des Vorhabens verantwortlich für die Umsetzung der Ergebnisse 4 und 5. Ergebnis 4 zielt darauf ab, die Kapazitäten der Fach- und Führungskräfte auf zentraler Ebene und auf Schulebene für eine arbeitsmarktorientierte Berufsbildung zu stärken. Wirkungshypothese ist, dass die Stärkung dieser Kapazitäten zu einer wesentlichen Verbesserung der Qualität des Managements sowie der Qualität der Lehre ausgewählter Berufsbildungsanbieter an wirtschaftlich relevanten Standorten führt. So erwerben die Absolventen/innen relevantere praktische und theoretische Kompetenzen. Durch die Befähigung der unterstützten Berufsbildungsanbieter, die Anforderungen der Berufsbildungsreform und der nationalen Regulierungsbehörde ANEP zur Akkreditierung kompetenzbasierter Ausbildungsgänge umzusetzen, wird ein höherer Qualitätsstandard der Angebote erreicht. Dabei ist ein zentrales Element die Einbindung von Unternehmen im Schulmanagement und in den Praktika. Dadurch werden Absolvent/innen stärker entlang der Bedarfe der Wirtschaft ausgebildet und ihre Chancen, eine Beschäftigung zu finden, verbessern sich. IKT-Kompetenzen, insbesondere von Mädchen und jungen Frauen sollen dabei in bestehende Ausbildungsgänge integriert und aufgebaut werden. Ergebnis 5 hat zum Ziel, die Voraussetzungen für die Einführung innovativer Berufsbildungsansätze in Kooperation mit der Wirtschaft zu verbessern. Gemeinsam mit den Umsetzungsbeteiligten (Berufsbildungsanbieter und Unternehmen) der ersten Pilotierung einer alternierenden Ausbildung wird der Ansatz systematisiert und an den anderen Partnerinstitutionen sowie bei Unternehmen und Verbänden verbreitet. Ausgewählte Anbieter werden intensiv auf die Einführung alternierender Ansätze vorbereitet. Zusätzlich werden horizontale Lern- und Austauschmechanismen zwischen Anbietern und Unternehmen zu ausgewählten innovativen Ansätzen durchgeführt. So verbessern sich die Voraussetzungen - also Planungs- und Umsetzungskenntnisse sowie unterstützende Orientierungsmaterialien - für die Einführung von Arbeitsmarkt- und praxisorientierter Berufsbildung. Für die Umsetzung wird Fachpersonal gesucht.
Der Auftragnehmer (AN) ist in enger Kooperation und Absprache mit dem/der stellvertretenden Auftragsverantwortlichen des Vorhabens verantwortlich für die Umsetzung der Ergebnisse 4 und 5. Ergebnis 4 zielt darauf ab, die Kapazitäten der Fach- und Führungskräfte auf zentraler Ebene und auf Schulebene für eine arbeitsmarktorientierte Berufsbildung zu stärken. Wirkungshypothese ist, dass die Stärkung dieser Kapazitäten zu einer wesentlichen Verbesserung der Qualität des Managements sowie der Qualität der Lehre ausgewählter Berufsbildungsanbieter an wirtschaftlich relevanten Standorten führt. So erwerben die Absolventen/innen relevantere praktische und theoretische Kompetenzen. Durch die Befähigung der unterstützten Berufsbildungsanbieter, die Anforderungen der Berufsbildungsreform und der nationalen Regulierungsbehörde ANEP zur Akkreditierung kompetenzbasierter Ausbildungsgänge umzusetzen, wird ein höherer Qualitätsstandard der Angebote erreicht. Dabei ist ein zentrales Element die Einbindung von Unternehmen im Schulmanagement und in den Praktika. Dadurch werden Absolvent/innen stärker entlang der Bedarfe der Wirtschaft ausgebildet und ihre Chancen, eine Beschäftigung zu finden, verbessern sich. IKT-Kompetenzen, insbesondere von Mädchen und jungen Frauen sollen dabei in bestehende Ausbildungsgänge integriert und aufgebaut werden. Ergebnis 5 hat zum Ziel, die Voraussetzungen für die Einführung innovativer Berufsbildungsansätze in Kooperation mit der Wirtschaft zu verbessern. Gemeinsam mit den Umsetzungsbeteiligten (Berufsbildungsanbieter und Unternehmen) der ersten Pilotierung einer alternierenden Ausbildung wird der Ansatz systematisiert und an den anderen Partnerinstitutionen sowie bei Unternehmen und Verbänden verbreitet. Ausgewählte Anbieter werden intensiv auf die Einführung alternierender Ansätze vorbereitet. Zusätzlich werden horizontale Lern- und Austauschmechanismen zwischen Anbietern und Unternehmen zu ausgewählten innovativen Ansätzen durchgeführt. So verbessern sich die Voraussetzungen - also Planungs- und Umsetzungskenntnisse sowie unterstützende Orientierungsmaterialien - für die Einführung von Arbeitsmarkt- und praxisorientierter Berufsbildung. Für die Umsetzung wird Fachpersonal gesucht.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausschluss, wenn Mindestpunktzahl nicht erreicht
Qualitätskriterium (Gewichtung): 500
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30.00
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-12 📅
Name: Integration International Management Consultants GmbH
Postanschrift: Wiesenstr 5
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60385
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3 488 940 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.