Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach §§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind, anhand der nachstehenden Kriterien:
1) Anzahl der Referenzen max. 400 Pkt., 40 %:
Mit Blick auf das Kriterium der Auftragsanzahl verteilen sich die zu vergebenden Punkte folgendermaßen:
— 0 Punkte für die Vorlage von 3 einschlägigen Referenzen (Mindestanforderung),
— 150 Punkte für die Vorlage von 4 einschlägigen Referenzen,
— 300 Punkte für die Vorlage von 5 einschlägigen Referenzen,
— 400 Punkte für die Vorlage von 6 oder mehr einschlägigen Referenzen.
2) Qualität der Referenzen (nach Dauer, Auftragsvolumen und Auftraggeber) 60 %:
Mit Blick auf das Unterkriterium der Dauer verteilen sich die zu vergebenden Punkte je Referenz folgendermaßen:
— 0 Punkte für einschlägige Leistungen mit einer Dauer von 12 Monaten,
— 15 Punkte für einschlägige Leistungen mit einer Dauer von 24 Monaten,
— 20 Punkte für einschlägige Leistungen mit einer Dauer von 30 Monaten,
— 25 Punkte für einschlägige Leistungen mit einer Dauer von 36 Monaten,
— 30 Punkte für einschlägige Leistungen mit einer Dauer von 40 Monaten,
— 35 Punkte für einschlägige Leistungen mit einer Dauer von 48 Monaten.
Mit Blick auf das Unterkriterium des Auftragsvolumens verteilen sich die zu vergebenden Punkte je Referenz folgendermaßen:
— 0 Punkte für einschlägige Leistungen mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 1 000 000 EUR,
— 20 Punkte für einschlägige Leistungen mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 1 500 000 EUR,
— 25 Punkte für einschlägige Leistungen mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 2 000 000 EUR,
— 30 Punkte für einschlägige Leistungen mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 2 500 000 EUR,
— 35 Punkte für einschlägige Leistungen mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 3 000 000 EUR oder mehr.
Mit Blick auf das Unterkriterium des Auftraggebers verteilen sich die Punkte je Referenz folgendermaßen:
— 0 Punkte für einen privaten Auftraggeber,
— 30 Punkte für einen öffentlichen Auftraggeber.