Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Betriebsunterstützung für den Wirkbetrieb der Adress- und Terminverwaltung (ATV) ausgeschrieben. Im Vordergrund steht dabei die Sicherstellung der Verfügbarkeit des gesamten Systems, einschließlich der Unterstützung der zuständigen Administratoren der Augtraggeberin bei allgemeinen Betriebsaufgaben (zum Beispiel Anpassen von Benutzerrechten, Durchführen von Restores, Durchführen von Updates, Einführen neuer Versionen) und der notwendigen Anpassungen der Systemkonfiguration unter Berücksichtigung aktueller Sicherheitsaspekte sowie der Mitarbeit bei der Konzeption zukünftiger Hard- und Software-Strukturen. Die im Wirkbetrieb auftretenden Probleme des ATV-Systems und die gefundenen Lösungsansätze sind vom Auftragnehmer laufend zu dokumentieren. Neben den allgemeinen Betriebsaufgaben kann es notwendig werden, das MS Exchange-System an veränderte Gegebenheiten anzupassen bzw. zu modifizieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Software-Unterstützung
Referenznummer: ZR5-1133-2019-231-14-IT1
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Betriebsunterstützung für den Wirkbetrieb der Adress- und Terminverwaltung (ATV) ausgeschrieben. Im Vordergrund steht dabei die Sicherstellung der Verfügbarkeit des gesamten Systems, einschließlich der Unterstützung der zuständigen Administratoren der Augtraggeberin bei allgemeinen Betriebsaufgaben (zum Beispiel Anpassen von Benutzerrechten, Durchführen von Restores, Durchführen von Updates, Einführen neuer Versionen) und der notwendigen Anpassungen der Systemkonfiguration unter Berücksichtigung aktueller Sicherheitsaspekte sowie der Mitarbeit bei der Konzeption zukünftiger Hard- und Software-Strukturen. Die im Wirkbetrieb auftretenden Probleme des ATV-Systems und die gefundenen Lösungsansätze sind vom Auftragnehmer laufend zu dokumentieren. Neben den allgemeinen Betriebsaufgaben kann es notwendig werden, das MS Exchange-System an veränderte Gegebenheiten anzupassen bzw. zu modifizieren.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Betriebsunterstützung für den Wirkbetrieb der Adress- und Terminverwaltung (ATV) ausgeschrieben. Im Vordergrund steht dabei die Sicherstellung der Verfügbarkeit des gesamten Systems, einschließlich der Unterstützung der zuständigen Administratoren der Augtraggeberin bei allgemeinen Betriebsaufgaben (zum Beispiel Anpassen von Benutzerrechten, Durchführen von Restores, Durchführen von Updates, Einführen neuer Versionen) und der notwendigen Anpassungen der Systemkonfiguration unter Berücksichtigung aktueller Sicherheitsaspekte sowie der Mitarbeit bei der Konzeption zukünftiger Hard- und Software-Strukturen. Die im Wirkbetrieb auftretenden Probleme des ATV-Systems und die gefundenen Lösungsansätze sind vom Auftragnehmer laufend zu dokumentieren. Neben den allgemeinen Betriebsaufgaben kann es notwendig werden, das MS Exchange-System an veränderte Gegebenheiten anzupassen bzw. zu modifizieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Unterstützung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-23 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 247-609617
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Betriebsunterstützung für den Wirkbetrieb der Adress- und Terminverwaltung (ATV) ausgeschrieben. Im Vordergrund steht dabei die Sicherstellung der Verfügbarkeit des gesamten Systems, einschließlich der Unterstützung der zuständigen Administratoren der Auftraggeberin bei allgemeinen Betriebsaufgaben (zum Beispiel Anpassen von Benutzerrechten, Durchführen von Restores, Durchführen von Updates, Einführen neuer Versionen) und der notwendigen Anpassungen der Systemkonfiguration unter Berücksichtigung aktueller Sicherheitsaspekte sowie der Mitarbeit bei der Konzeption zukünftiger Hard- und Software-Strukturen. Die im Wirkbetrieb auftretenden Probleme des ATV-Systems und die gefundenen Lösungsansätze sind vom Auftragnehmer laufend zu dokumentieren. Neben den allgemeinen Betriebsaufgaben kann es notwendig werden, das MS Exchange-System an veränderte Gegebenheiten anzupassen bzw. zu modifizieren.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Betriebsunterstützung für den Wirkbetrieb der Adress- und Terminverwaltung (ATV) ausgeschrieben. Im Vordergrund steht dabei die Sicherstellung der Verfügbarkeit des gesamten Systems, einschließlich der Unterstützung der zuständigen Administratoren der Auftraggeberin bei allgemeinen Betriebsaufgaben (zum Beispiel Anpassen von Benutzerrechten, Durchführen von Restores, Durchführen von Updates, Einführen neuer Versionen) und der notwendigen Anpassungen der Systemkonfiguration unter Berücksichtigung aktueller Sicherheitsaspekte sowie der Mitarbeit bei der Konzeption zukünftiger Hard- und Software-Strukturen. Die im Wirkbetrieb auftretenden Probleme des ATV-Systems und die gefundenen Lösungsansätze sind vom Auftragnehmer laufend zu dokumentieren. Neben den allgemeinen Betriebsaufgaben kann es notwendig werden, das MS Exchange-System an veränderte Gegebenheiten anzupassen bzw. zu modifizieren.
Beschreibung der Verlängerungen: Zuzüglich 3 mal 1 Jahr Verlängerungsoption seitens der Auftraggeberin
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 350 000,00 EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von 3 geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Aufgabenbereiche Windows Server 2012, Exchange Server 2016, VMware und ESX-Umgebungen und Storagesysteme in größeren Umgebungen (über 5000 Postfächer, mehr als vier Server und mindestens acht Datenbanken mit mehr als 2 TB Größe). Außerdem müssen die Referenzen geeignet sein hinsichtlich Projektarbeit, Konzipierung und Weiterentwicklung von Exchange-Umgebungen. Dabei muss bei der Erstellung eines Konzepts zur Durchführung eines Versionswechsels von Microsoft Exchange oder einem vergleichbaren Technologiewechsel mitgewirkt worden sein.
— Angabe von 3 geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Aufgabenbereiche Windows Server 2012, Exchange Server 2016, VMware und ESX-Umgebungen und Storagesysteme in größeren Umgebungen (über 5000 Postfächer, mehr als vier Server und mindestens acht Datenbanken mit mehr als 2 TB Größe). Außerdem müssen die Referenzen geeignet sein hinsichtlich Projektarbeit, Konzipierung und Weiterentwicklung von Exchange-Umgebungen. Dabei muss bei der Erstellung eines Konzepts zur Durchführung eines Versionswechsels von Microsoft Exchange oder einem vergleichbaren Technologiewechsel mitgewirkt worden sein.
Mindestens durch 2 dieser Referenzen müssen jeweils die gesamten Aufgabenbereiche Windows Server 2012, Exchange Server 2016, VMware und ESX-Umgebungen und Storagesysteme in größeren Umgebungen (über 5000 Postfächer, mehr als vier Server und mindestens acht Datenbanken mit mehr als 2 TB Größe) abgedeckt werden.
Mindestens durch 2 dieser Referenzen müssen jeweils die gesamten Aufgabenbereiche Windows Server 2012, Exchange Server 2016, VMware und ESX-Umgebungen und Storagesysteme in größeren Umgebungen (über 5000 Postfächer, mehr als vier Server und mindestens acht Datenbanken mit mehr als 2 TB Größe) abgedeckt werden.
Mindestens durch eine andere dieser Referenzen müssen die gesamten Bereiche Projektarbeit, Konzipierung und Weiterentwicklung von Exchange-Umgebungen (inklusive Mitwirkung bei der Erstellung eines Konzepts zur Durchführung eines Versionswechsels von Microsoft Exchange oder einem vergleichbaren Technologiewechsel) in größeren Umgebungen (über 5000 Postfächer, mehr als vier Server und mindestens acht Datenbanken mit mehr als 2 TB Größe) abgedeckt werden.
Mindestens durch eine andere dieser Referenzen müssen die gesamten Bereiche Projektarbeit, Konzipierung und Weiterentwicklung von Exchange-Umgebungen (inklusive Mitwirkung bei der Erstellung eines Konzepts zur Durchführung eines Versionswechsels von Microsoft Exchange oder einem vergleichbaren Technologiewechsel) in größeren Umgebungen (über 5000 Postfächer, mehr als vier Server und mindestens acht Datenbanken mit mehr als 2 TB Größe) abgedeckt werden.
Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
— Eigenerklärung über Mitarbeiter
Mindestens 2 der vorgesehenen Mitarbeiter müssen jeweils über die folgenden Zertifikate verfügen:
—— Microsoft-Zertifikate in den Bereichen
OWindows Server Administration (MCSA für Windows Server 2012 oder 2016) und
OMicrosoft Exchange Server 2016 (MCSE Productivity Solutions Expert)
(Eigenerklärung ist in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung Eigenerklärung über Mitarbeiter abzugeben.)
Mindestens 2 der vorgesehenen Mitarbeiter müssen über folgende Erfahrungen verfügen:
—— mindestens einjährige Erfahrung in den Aufgabenbereichen Windows Server 2012, Exchange Server 2016, VMware und ESX-Umgebungen und Storagesysteme in größeren Umgebungen (über 5000 Postfächer, mehr als vier Server und mindestens acht Datenbanken mit mehr als 2 TB Größe).
—— mindestens einjährige Erfahrung in den Aufgabenbereichen Windows Server 2012, Exchange Server 2016, VMware und ESX-Umgebungen und Storagesysteme in größeren Umgebungen (über 5000 Postfächer, mehr als vier Server und mindestens acht Datenbanken mit mehr als 2 TB Größe).
Diese Erfahrung muss über die Mitarbeit in einer in Punkt 3.6. des Angebotsvordrucks angegebenen Referenz abgedeckt werden.
Mindestens einer der vorgesehenen Mitarbeiter muss über folgende Erfahrung verfügen:
—— mindestens einjährige Erfahrungen in der Projektarbeit, Konzipierung und Weiterentwicklung von Exchange-Umgebungen in größeren Umgebungen (über 5000 Postfächer, mehr als vier Server und mindestens acht Datenbanken mit mehr als 2 TB Größe).
Mindestanforderung: Mitwirkung bei der Erstellung eines Konzepts zur Durchführung eines Versionswechsels von Microsoft Exchange oder einem vergleichbaren Technologiewechsel.
Die Angaben des Bieters aus der Eigenerklärung für Mitarbeiter werden im Rahmen der Referenzabfrage überprüft.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
— Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
— Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
— Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
— Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
— Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
— Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
— falls zutreffend: Ortsbesichtigung, Bemusterung, Teststellung, Ergänzungen zu Losen (z. B. Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden).
— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4 )mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 228/94990📞
Fax: +49 228/9499163 📠
Quelle: OJS 2019/S 247-609617 (2019-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betriebsunterstützung für den Einsatz der Adress- und Terminverwaltung auf Basis von Microsoft Exchange.
Gesamtwert des Auftrags: 612 464 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de🌏
Telefon: +49 3022733234📞
Fax: +49 3022730374 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-05 📅
Name: nTeam GmbH Gesellschaft für Softwareebtwicklung unf Kommunikationstechnologie mbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 612 464 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat ZR 5 - Vergaben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 228/94990📞
Fax: +49 228/9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 055-130761 (2020-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰