Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Arbeitsmarktdienstleistung: Beschäftigungsbegleitende Betreuung
(ZV)19-21-80-057/19”
Produkte/Dienstleistungen: Schulungsseminare📦
Kurze Beschreibung:
“Arbeitsmarktdienstleistung: „Beschäftigungsbegleitende Betreuung“
§ 16 e und § 16 i SGB II;
Durchführungsort: Kreis Recklinghausen”
1️⃣
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Recklinghausen 00000 Kreis Recklinghausen
Beschreibung der Beschaffung:
“Arbeitsmarktdienstleistung: Gem. § 16i Abs.1 SGB II können zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt Arbeitgeber für die Beschäftigung von zugewiesenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Arbeitsmarktdienstleistung: Gem. § 16i Abs.1 SGB II können zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt Arbeitgeber für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen.
Gem. § 16e Abs. 1 SGB II können Arbeitgeber für die nicht nur geringfügige Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die trotz vermittlerischer Unterstützung unter Einbeziehung der übrigen Eingliederungsleistungen nach diesem Buch seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind, durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens 2 Jahren begründen.
Die Fördermöglichkeit nach § 16i und § 16e SGB II richtet sich grundsätzlich an alle Arbeitgeber- unabhängig von Branche oder Rechtsnorm, es kann sich um erwerbswirtschaftlich tätige, gemeinnützige oder öffentliche Arbeitgeber handeln.
Das Arbeitsverhältnis kann in Teilzeit oder Vollzeit ausgestaltet sein. Es muss sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, mit Ausnahme der Pflicht zur Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III handeln. Der Arbeitgeber hat nicht die Möglichkeit, die leistungsberechtigte Person freiwillig zur Arbeitslosenversicherung anzumelden.
Mit § 16i SGB II werden Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 7 Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren gefördert. Mit § 16 e SGB II werden Personen im SGB II-Leistungsbezug gefördert, die mindestens 2 Jahre arbeitslos sind.
Während der Förderung ist eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung erforderlich („Coaching“). Diese Maßnahme soll deshalb eine sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden über die gesamte Dauer der geförderten Beschäftigung sicherstellen und dadurch die Beschäftigungsfähigkeit dieser Personen durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessern.
Das Coaching ist bei den nach § 16i SGB II geförderten Arbeitsverhältnissen für die ersten zwölf und bei den nach § 16e SGB II geförderten Arbeitsverhältnissen für die ersten 6 Monate verpflichtend.
Teilnehmende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen über 25 Jahren aus dem Rechtskreis des SGB II, die seit 7 Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Bezogen auf den § 16 e SGB II sind die Personen mindestens 2 Jahre arbeitslos.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Trägervernetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhalte/Erreichung der Ziele
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatz/Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-15 📅
Datum des Endes: 2020-05-14 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Zeit- und Teilnehmeroptionen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter und/oder Mitglieder der Bietergemeinschaft und/oder Subunternehmer müssen eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten 3 Jahre bereits...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter und/oder Mitglieder der Bietergemeinschaft und/oder Subunternehmer müssen eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten 3 Jahre bereits ausgeführt haben.
oder
Das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal des Bieters und/oder Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder Subunternehmern müssen eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt haben.
Die v.g. Aussagen sind durch gesonderte Ausführungen im Vordruck D.3.1 darzustellen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-21
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
“Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer...”
Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3YXNK
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: www.bezreg-muenster.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 031-069964 (2019-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Arbeitsmarktdienstleistung: „Beschäftigungsbegleitende Betreuung“
§ 16 e und § 16 i SGB II
Durchführungsort: Kreis Recklinghausen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 522 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Recklinghausen
00000 Kreis Recklinghausen
Beschreibung der Beschaffung:
“Arbeitsmarktdienstleistung: Gem. § 16i Abs. 1 SGB II können zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt Arbeitgeber für die Beschäftigung von zugewiesenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Arbeitsmarktdienstleistung: Gem. § 16i Abs. 1 SGB II können zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt Arbeitgeber für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen.
Gem. § 16e Abs. 1 SGB II können Arbeitgeber für die nicht nur geringfügige Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die trotz vermittlerischer Unterstützung unter Einbeziehung der übrigen Eingliederungsleistungen nach diesem Buch seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind, durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden, wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein Arbeitsverhältnis für die Dauer von mindestens 2 Jahren begründen.
Die Fördermöglichkeit nach § 16i und § 16e SGB II richtet sich grundsätzlich an alle Arbeitgeber- unabhängig von Branche oder Rechtsnorm, es kann sich um erwerbswirtschaftlich tätige, gemeinnützige oder öffentliche Arbeitgeber handeln.
Das Arbeitsverhältnis kann in Teilzeit oder Vollzeit ausgestaltet sein. Es muss sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, mit Ausnahme der Pflicht zur Arbeitslosenversicherung nach dem SGB III handeln. Der Arbeitgeber hat nicht die Möglichkeit, die leistungsberechtigte Person freiwillig zur Arbeitslosenversicherung anzumelden.
Mit § 16i SGB II werden Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren gefördert. Mit § 16 e SGB II werden Personen im SGB II-Leistungsbezug gefördert, die mindestens 2 Jahre arbeitslos sind.
Während der Förderung ist eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung erforderlich („Coaching“). Diese Maßnahme soll deshalb eine sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden über die gesamte Dauer der geförderten Beschäftigung sicherstellen und dadurch die Beschäftigungsfähigkeit dieser Personen durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessern.
Das Coaching ist bei den nach § 16i SGB II geförderten Arbeitsverhältnissen für die ersten 12 und bei den nach § 16e SGB II geförderten Arbeitsverhältnissen für die ersten 6 Monate verpflichtend.
Teilnehmende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen über 25 Jahren aus dem Rechtskreis des SGB II, die seit sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Bezogen auf den § 16 e SGB II sind die Personen mindestens 2 Jahre arbeitslos.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhalte / Erreichung der Ziele
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatz / Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 031-069964
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: AMDL: beschäftigungsbegleitende Betreuung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GSM Training & Integration GmbH
Postanschrift: Alter Markt 1-2
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Recklinghausen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 522 000 💰