Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsmarktdienstleistung: Sprint II
(ZV)19-21-80-204/19
Produkte/Dienstleistungen: Schulungsseminare📦
Kurze Beschreibung:
“Arbeitsmarktdienstleistung: „Sprint II“.
§ 16 Abs. 1 SGB II iVm § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 SGB III; Durchführungsort: Stadt Gladbeck.”
1️⃣
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Gladbeck 45964 Gladbeck
Beschreibung der Beschaffung:
“Arbeitsmarktdienstleistung: Primäres Ziel ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Des Weiteren soll durch intensive Arbeit mit den...”
Beschreibung der Beschaffung
Arbeitsmarktdienstleistung: Primäres Ziel ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Des Weiteren soll durch intensive Arbeit mit den Teilnehmenden, eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement herbeigeführt werden.
Die Teilnehmer erfahren eine intensive sozialpädagogische Betreuung, die neben der Vermittlung von allgemeinverbindlichen Schlüsselqualifikationen ein individuelles Einzelcoaching beinhaltet. Die Teilnehmer werden auf die Aufnahme einer betrieblichen Erprobung (Praktika dürfen die Dauer von insgesamt 6 Wochen, auch bei wechselnden Betrieben, nicht überschreiten) vorbereitet.
Teilnehmer sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 18 - 24 Jahren aus dem Rechtskreis des SGB II.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsverständnis/Erfahrungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführung der Maßnahme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatz/Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-15 📅
Datum des Endes: 2021-02-14 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Zeit- und Teilnehmeroptionen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter und/oder Mitglieder der Bietergemeinschaft und/oder Subunternehmer müssen eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre bereits...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter und/oder Mitglieder der Bietergemeinschaft und/oder Subunternehmer müssen eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre bereits ausgeführt haben.
Oder
Das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal des Bieters und/oder Mitgliedern der Bietergemeinschaft und/oder Subunternehmern müssen eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt haben.
Die v.g. Aussagen sind durch gesonderte Ausführungen im Vordruck D.3.1 darzustellen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-03
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-04
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
“Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer...”
Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3YUQ9.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: www.bezreg-muenster.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 104-252662 (2019-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Arbeitsmarktdienstleistung: „Sprint II“
§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 SGB III; Durchführungsort: Stadt Gladbeck.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 412 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Arbeitsmarktdienstleistung: Primäres Ziel ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Des Weiteren soll durch intensive Arbeit mit den...”
Beschreibung der Beschaffung
Arbeitsmarktdienstleistung: Primäres Ziel ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Des Weiteren soll durch intensive Arbeit mit den Teilnehmenden, eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement herbeigeführt werden.
Die Teilnehmer erfahren eine intensive sozialpädagogische Betreuung, die neben der Vermittlung von allgemeinverbindlichen Schlüsselqualifikationen ein individuelles Einzelcoaching beinhaltet. Die Teilnehmer werden auf die Aufnahme einer betrieblichen Erprobung (Praktika dürfen die Dauer von insgesamt 6 Wochen, auch bei wechselnden Betrieben, nicht überschreiten) vorbereitet.
Teilnehmer sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 18-24 Jahren aus dem Rechtskreis des SGB II.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 104-252662
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 204/19
Titel: AMDL: Sprint II
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rebeq GmbH
Postort: Herten
Postleitzahl: 45699
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Recklinghausen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 412 000 💰
“Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer...”
Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle
(https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3YQV5
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 179-436731 (2019-09-13)