Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufzugsanlage (BA 1); BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
621.19.5/102
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦
Kurze Beschreibung:
“Maßnahme: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern.
Leistung: Aufzugsanlage (BA 1).”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aufzüge, Schrägaufzüge, Hebezeuge, Rolltreppen und Rollsteige📦
Ort der Leistung: Haßberge🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gymnasiumstraße 4, 96106 Ebern.
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Personenaufzug:
— Tragfähigkeit: 1 000 kg / 13 Personen,
— Förderhöhe: 12,425 m,
— Haltestellen: 4.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-20 📅
Datum des Endes: 2021-02-12 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bedingungen richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bedingungen richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Kriterien richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Kriterien richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Kriterien richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Kriterien richten sich nach den Bestimmungen der §§ 6 EU ff VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen zum Nachweis der vorgenannten Bestimmungen wird vorbehalten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Ausführungsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Die genauen Ausführungsbedingungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-04
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-04
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Haßberge, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 045-102016 (2019-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“– Maßnahme: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern,
– Leistung: Aufzugsanlage (BA 1).”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 51 424 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gymnasiumstraße 4
96106 Ebern
Beschreibung der Beschaffung:
“1 Personenaufzug:
— Tragfähigkeit: 1 000 kg/13 Personen,
— Förderhöhe: 12,425 m,
— Haltestellen: 4.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 045-102016
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 621.19.5/102
Titel: Aufzugsanlage (BA 1); BV: Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KONE GmbH Aufzüge und Rolltreppen
Postanschrift: Frankenstraße 160
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90461
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 51 424 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 095-228674 (2019-05-15)