Zur Schaffung eines flächendeckenden Next-Generation-Access-Netzes (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland sind vom Auftragnehmer (AN) folgende Bauleistungen zu erbringen.
— Tiefbau-Leistungen für sämtl. Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mit Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren) in den Losen 1 (Nordkreis) und 2 (Südkreis),
— LWL-Kabelmontage – Zieh- u. Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechn. Leistungen (Anschluss/Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) – Los 3 (Nordkreis) und Los 4 (Südkreis),
— sämtliche Bohrleistungen (landkreisweit), z. B. Horizontal-Spülbohrverfahren (Los 5).
Es ist vorgesehen, pro Los eine Rahmenvereinbarung mit je einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Breitbandfördergesellschaft Friesland mbH
Postanschrift: Lindenallee 1
Postort: Jever
Postleitzahl: 26441
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 44619192670📞
E-Mail: vergabestelle@friesland.de📧
Fax: +49 44619198310 📠
Region: Friesland (DE)🏙️
URL: www.friesland.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D434602069🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Landkreis Friesland
Postanschrift: Lindenallee 1
Postort: Jever
Postleitzahl: 26441
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: – Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 44619192670📞
E-Mail: vergabestelle@friesland.de📧
Fax: +49 44619198310 📠
Region: Friesland (DE)🏙️
URL: www.friesland.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: http://www.bi-medien.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Gesellschaft mit Gemeinwohlaufgaben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausbau der passiven Breitband-Netz-Infrastruktur in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland - Bauleistungen
10.70.11-18-01”
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Zur Schaffung eines flächendeckenden Next-Generation-Access-Netzes (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in den unterversorgten Gebieten des Landkreises...”
Kurze Beschreibung
Zur Schaffung eines flächendeckenden Next-Generation-Access-Netzes (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland sind vom Auftragnehmer (AN) folgende Bauleistungen zu erbringen.
— Tiefbau-Leistungen für sämtl. Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mit Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren) in den Losen 1 (Nordkreis) und 2 (Südkreis),
— LWL-Kabelmontage – Zieh- u. Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechn. Leistungen (Anschluss/Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) – Los 3 (Nordkreis) und Los 4 (Südkreis),
— sämtliche Bohrleistungen (landkreisweit), z. B. Horizontal-Spülbohrverfahren (Los 5).
Es ist vorgesehen, pro Los eine Rahmenvereinbarung mit je einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 19 300 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Los 1 (Tiefbauleistungen Nordkreis), Los 2 (Tiefbauleistungen Südkreis), Los 3 (LWL-Kabelmontage Nordkreis), Los 4 (LWL-Kabelmontage Südkreis), Los 5...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
Los 1 (Tiefbauleistungen Nordkreis), Los 2 (Tiefbauleistungen Südkreis), Los 3 (LWL-Kabelmontage Nordkreis), Los 4 (LWL-Kabelmontage Südkreis), Los 5 (Bohrleistungen – landkreisweit). Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, bis zu 3 Lose an einen AN zu vergeben. Das Gesamtergebnis muss für den AG das günstigste/wirtschaftlichste sein (niedrigster Preis).
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Sande (teilw.), Schortens, Jever und Wangerland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen. (nähere Informationen s. u. Ziff. II.2.14).
Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentl. Grund. Die Verlegung der Hausanschlüsse (HA) erfolgt auf den Grundstücken u. nach Abstimmung mit dem jeweiligen Eigentümer. Die Terminkoordination mit den Eigentümern obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN. Die Verlegung erfolgt in unterschiedl. Oberflächen (Asphalt, Pflaster, unbefestigt). Die Standardgrabenbreite beträgt 40 cm. Dabei gelten folgende Regeltiefen:
— 60 cm Überdeckung für Trassen in Gehwegen und für Hausanschlüsse,
— 80 bis 100 cm Überdeckung für Trassen in Straßen und bei Straßenquerungen.
Der Einsatz alternativer Verlegemethoden wie Fräsen/Verlegepflug ist fördermittelrechtlich geregelt und auch darüber hinaus grds. möglich und gewünscht. Der Umfang des Einsatzes dieser Techniken ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht endgültig abschätzbar. Es ist davon auszugehen, dass je Verfahren (Los 1 und 2) mit einem fördermittelrechtlich vorgegebenen Umfang von rund 5 bis max. 10 km zu rechnen ist (endgültige Mengenangaben bei Abruf).
Oberflächenverteilung in den Längstrassen (insg. für Los 1):
— bituminös: rund 26 % (rd. 11,0 km),
— gepflastert: rund 38 % (rd. 16,0 km),
— unbefestigt: rund 36 % (rd. 15,0 km).
Des Weiteren sind unterirdische Verteileinrichtungen (Schächte) zu setzen und Sockel für oberirdische Verteiler zu stellen. Weiterhin sind Hauseinführungen herzustellen. Hierfür muss der AN in der Regel einen Wanddurchbruch fachgerecht herstellen und abdichten. Der Abzweig vom öffentl. Grund zum Privatgrundstück ist durch den AN herzustellen. Für die verlegten Leerrohre sind durch den AN Druckprüfungen und Kalibrierungsnachweise zu erbringen.
— Tiefbau: ca. 46 km, davon rund 15 km HA,
— HA: ca. 1 000,
— Technikpunkte (MFG): ca. 12,
— Schächte: ca. 160,
— oberirdische Verteiler ca. 75.
Der AG ist förderrechtl. verpflichtet, Mitbenutzungs- und Mitverlegungsmöglichkeiten zu nutzen, so dass sich die Mengenangaben reduzieren können.
Der AG beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gem. den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtl. Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der Eigentümererklärungen. Die wesentl. Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt.
Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen, bedarfsgerechten Abruf der Materialien nach Baufortschritt mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und die Anträge für die Grundwasserableitung zu erstellen.
Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standard-LV gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen nach Zuschlagserteilung. Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 6 000 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Bis zur Fertigstellung der Tiefbauleistungen im Projektgebiet des Loses
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Zusätzliche oder geänderte Leistungen bei Änderung der Förderung des AG (z. B. zusätzliche Gebiete/Bereiche/Trassen, z. B. Gewerbegebiete; technische Änderungen)”
Beschreibung der Optionen
Zusätzliche oder geänderte Leistungen bei Änderung der Förderung des AG (z. B. zusätzliche Gebiete/Bereiche/Trassen, z. B. Gewerbegebiete; technische Änderungen)
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Ablauf der Angebotsfrist: 3.5.2019, 12.00 Uhr.
Bindefrist des Angebots: 30.9.2019.
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der...”
Zusätzliche Informationen
Ablauf der Angebotsfrist: 3.5.2019, 12.00 Uhr.
Bindefrist des Angebots: 30.9.2019.
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 41 (3) VgV). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen u. direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung gem. Beschaffungsunterlagen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Tiefbauleistungen Südkreis
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Bockhorn, Sande (teilw.), Varel und Zetel. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Bockhorn, Sande (teilw.), Varel und Zetel. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen (nähere Informationen s. u. Ziff. II.2.14).
Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentl. Grund. Die Verlegung der Hausanschlüsse (HA) erfolgt auf den Grundstücken und nach Abstimmung mit dem jeweiligen Eigentümer. Die Terminkoordination mit den Eigentümern obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN. Die Verlegung erfolgt in unterschiedl. Oberflächen (Asphalt, Pflaster, unbefestigt). Die Standardgrabenbreite beträgt 40 cm. Dabei gelten folgende Regeltiefen:
— 60 cm Überdeckung für Trassen in Gehwegen und für HA,
— 80-100 cm Überdeckung für Trassen in Straßen und bei Straßenquerungen.
Der Einsatz alternativer Verlegemethoden wie Fräsen/Verlegepflug ist fördermittelrechtlich geregelt und auch darüber hinaus grundsätzlich möglich und gewünscht. Der Umfang des Einsatzes dieser Techniken ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht endgültig abschätzbar. Es ist davon auszugehen, dass je Verfahren (Los 1 und 2) mit einem fördermittelrechtlich vorgegebenen Umfang von rund 5 bis max. 10 km zu rechnen ist (endgültige Mengenangaben bei Abruf). Oberflächenverteilung in den Längstrassen (insgesamt für Los 2):
— bituminös: rund 21 % (rd. 10,8 km),
— gepflastert: rund 26 % (rd. 13,5 km),
— unbefestigt: rund 53 % (rd. 27,0 km).
Des Weiteren sind unterirdische Verteileinrichtungen (Schächte) zu setzen und Sockel für oberirdische Verteiler zu stellen. Weiterhin sind Hauseinführungen herzustellen. Hierfür muss der AN in der Regel einen Wanddurchbruch fachgerecht herstellen und abdichten. Ebenfalls der Abzweig vom öffentlichen Grund zum Privatgrundstück ist durch den AN herzustellen. Für die verlegten Leerrohre sind durch den AN Druckprüfungen und Kalibrierungsnachweise zu erbringen.
— Tiefbau (inkl. HA): ca. 64 km, davon rund 13 km HA,
— HA: ca. 810,
— Technikpunkte (MFG): ca. 24,
— Schächte: ca. 210,
— oberirdische Verteiler ca. 60.
Der AG ist förderrechtl. verpflichtet, Mitbenutzungs- und Mitverlegungsmöglichkeiten zu nutzen, so dass sich die Mengenangaben entsprechend reduzieren können.
Der AG beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gem. den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtl. Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der Eigentümererklärungen. Die wesentl. Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt.
Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien nach Baufortschritt mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und die Anträge für die Grundwasserableitung zu erstellen.
Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standard-LV gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen nach Zuschlagserteilung. Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 6 100 000 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Montageleistungen/Faserbau Nordkreis
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Sande (teilw.), Schortens, Jever und Wangerland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Sande (teilw.), Schortens, Jever und Wangerland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s. u. Ziff. II.2.14).
Im Projektgebiet wird ein passives Netz für die Breitbandversorgung im Landkreis erstellt. Im Rahmen des Tiefbaus (Lose 1, 2 und 5) wird die Leerrohranlage samt Schächten, Hausanschlüssen, APL, Verteilern und Technikstandorten hergestellt. Montagearbeiten sind durchgängig und sinnhaft nach Baufortschritt Lose 1, 2 und 5 durchzuführen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtlichen Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke/Anschlussnehmer steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der entsprechenden Eigentümererklärungen.
Im Zuge der Kabelmontage soll die Leerrohranlage gem. Planung des AG mit LWL-Kabeln bestückt werden. Folgende Tätigkeiten werden im Wesentlichen erwartet:
— fachgerechtes Einbringen (einblasen) von LWL-Kabeln der Größen 12 und 144 Fasern in Multirohre,
— fachgerechte Installation von Muffen in Kabelschächten und Bestückung der Muffen gem. Planung des AG,
— fachgerechtes Spleißen der Hauptkabel (144 Fasern) an Muffen und Technikpunkten sowie zugehörige Faserablage,
— fachgerechtes Spleißen der Hausanschlusskabel (12 Fasern) und Bestückung der APL beim Kunden vor Ort sowie Dokumentation und Beschriftung,
— Messen (OTDR) der Faserstrecken auf mind. 2 Wellenlängen,
— Dokumentation der Messungen.
Die Terminkoordination mit den Hauseigentümern, die dem AG eine Eigentümer-Zustimmung erteilt haben, obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN.
Parameter der Leistung:
— Hausanschlüsse: ca. 1 000,
— Technikpunkte (MFG): ca. 12,
— Schächte: ca. 160,
— Muffen: ca. 60,
— Spleiße: ca. 11 500 (inkl. Hausanschlüsse, Grundlage Materialkonzept Bundesförderung),
— LWL-Kabel einblasen: ca. 270 km.
Die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen, bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitlichen Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an.
Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standardleistungsverzeichnisses gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen. Die Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 900 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Bis zur Fertigstellung der LWL-Kabelmontage im Projektgebiet des Loses
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Zusätzliche oder geänderte Leistungen bei Änderung der Förderung des AG (z.B. zusätzliche Gebiete/Bereiche/Trassen, z.B. Gewerbegebiete; technische Änderungen)”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Montageleistungen/Faserbau Südkreis
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Bockhorn, Sande (teilw.), Varel und Zetel. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Bockhorn, Sande (teilw.), Varel und Zetel. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s.u. Ziff. II.2.14).
Im Projektgebiet wird ein passives Netz für die Breitbandversorgung im Landkreis erstellt. Im Rahmen des Tiefbaus (Lose 1, 2 und 5) wird die Leerrohranlage samt Schächten, Hausanschlüssen, APL, Verteilern und Technikstandorten hergestellt. Montagearbeiten sind durchgängig und sinnhaft nach Baufortschritt Lose 1, 2 und 5 durchzuführen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtlichen Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke/Anschlussnehmer steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der entsprechenden Eigentümererklärungen.
Im Zuge der Kabelmontage soll die Leerrohranlage gem. Planung des AG mit LWL-Kabeln bestückt werden. Folgende Tätigkeiten werden im Wesentlichen erwartet:
— fachgerechtes Einbringen (einblasen) von LWL-Kabeln der Größen 12 und 144 Fasern in Multirohre,
— fachgerechte Installation von Muffen in Kabelschächten und Bestückung der Muffen gem. Planung des AG,
— fachgerechtes Spleißen der Hauptkabel (144 Fasern) an Muffen und Technikpunkten sowie zugehörige Faserablage,
— fachgerechtes Spleißen der Hausanschlusskabel (12Fasern) und Bestückung der APL beim Kunden vor Ort sowie Dokumentation und Beschriftung,
— Messen (OTDR) der Faserstrecken nach Vorgabe des AG auf mind. 2 Wellenlängen,
— Dokumentation der Messungen.
Die Terminkoordination mit den Hauseigentümern, die dem AG eine Eigentümer-Zustimmung erteilt haben, obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN.
Parameter der Leistung:
— Hausanschlüsse: ca. 810,
— Technikpunkte (MFG): ca 24,
— Schächte: ca. 210,
— Muffen: ca. 75,
— Spleiße: ca. 10 500 (inkl. Hausanschlüsse, Grundlage Materialkonzept Bundesförderung),
— LWL-Kabel einblasen: ca. 390 km.
Die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitlichen Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an.
Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standardleistungsverzeichnisses gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen. Die Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 900 000 💰
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Bohrleistungen (landkreisweit)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Projektgebiet umfasst Baustrecken im gesamten Landkreis Friesland.
Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken im gesamten Landkreis Friesland.
Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s. u. Ziff. II.2.14).
Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentlichen Grund. Aufgrund der örtlichen Situationen sind überwiegend entlang der überörtlichen Straßen sowie bei Gewässerquerungen Leerrohre im Spülbohrverfahren zu verlegen. Bei Gewässerquerungen ist eine Regelüberdeckung von 10 m ab Gewässersohle bei vorhandenen Brücken und 2,0 m bei Querungen ohne Brückenbauwerke einzuhalten.
Vorzusehen ist ein Rohrvortrieb nach den einschlägigen Normen für Erdarbeiten, Kabelleitungstiefbauarbeiten, Horizontalspülbohrarbeiten und das Arbeitsblatt DWA-A 125, nach Norm Vorhalten und Betreiben der Vortriebsanlagen und -einrichtungen.
Die Herstellung der Start- und Zielgruben, sowie deren Rückbau und Wiederherstellung der Oberfläche ist mit einzukalkulieren, ebenso das Umsetzen der Anlage.
Alle erforderlichen Arbeitsschritte wie Pilotbohrung, Aufweitung, Cleaningrun, notwendiger Umbau des Bohrgestänges während des Bohrens sowie die Entsorgung des Bohr- und Spülgutes sind einzukalkulieren, ebenso das Liefern und Einbauen des Abdichtungselements gegen eindringendes Wasser und Schmutz.
In der Regel ist ein Rohrvortrieb für die Verlegung eines Schutzrohres (DA 125 mm) vorgesehen. Das Schutzrohr muss geeignet sein für die Aufnahme von bis zu 2 Rohrverbänden (7 x 16/12 und 12 x 10/6 mm). Das Schutzrohr versteht sich inklusive aller Verbindungen und dem Einzug in die Spülbohrung sowie Einzug von 2 Rohrverbänden in das Schutzrohr.
Im Landkreis sind Strecken von rund 40 km horizontale Länge im Spülbohrverfahren vorgesehen.
Der AG ist förderrechtlich verpflichtet, Mitbenutzungs- und Mitverlegungsmöglichkeiten zu nutzen, so dass sich die Mengenangaben entsprechend reduzieren können.
Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtlichen Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Bauablauf sollte durchgängig und sinnhaft dem Baufortschritt Tiefbau (Lose 1 und 2) folgen. Eine enge Abstimmung mit dem AG, der Bauleitung sowie den Tiefbaufirmen ist erforderlich. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und einen entsprechenden Antrag für die Grundwasserableitung zu erstellen. Es sind geeignete Schutzrohre aus PE mit einer nachgewiesenen Eignung für die Baugrundverhältnisse zu verwenden und einschl. der Rohrverbindungen einzukalkulieren. Im Übrigen werden die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an.
Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standardleistungsverzeichnisses gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen. Die Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 500 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Bis zur Fertigstellung aller Bohrleistungen (landkreisweit)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Nachweis über eine Haftpflichtversicherung,
— Angabe, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Nachweis über eine Haftpflichtversicherung,
— Angabe, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Staates, in dem der Bieter eingetragen ist (nicht älter als 8 Monate);
2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
1) Vorlage des Nachweises einer entsprechenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
1) Vorlage des Nachweises einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) (§ 6a Nr. 2 a VOB/A EU);
2) Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a Nr. 2 c VOB/A EU).
“Zu 1) Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR je...”
Zu 1) Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
1) Angaben über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
1) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a Abs. 3 a VOB/A EU);
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (§ 6a Abs. 3 b VOB/A EU);
3) Vorlage einer Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (§ 6a Abs. 3 h VOB/A EU);
4) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 6a Abs. 3 i VOB/A EU).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 % der Auftragssumme
Gewährleistungsbürgschaft: 3 % der Abrechnungssumme” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 025-054248
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-03
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-03
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Ort: Landkreis Friesland
Lindenallee 1
26441 Jever
Raum: 266/267.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gem. Vergaberecht
“Der gesamte Breitbandausbau im Landkreis Friesland ist fördermittelgebunden. Sämtliche Beauftragungen und die Durchführung des Projekts erfolgen unter...”
Der gesamte Breitbandausbau im Landkreis Friesland ist fördermittelgebunden. Sämtliche Beauftragungen und die Durchführung des Projekts erfolgen unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25 01 – nachstehend „EU-Leitlinie Breitbandausbau“) bzw. der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung (im Folgenden „NGA-Rahmenregelung“), der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden „Bundesförderrichtlinie“), der Richtlinie zur Förderung breitbandiger elektronischer Kommunikation (Breitbandförderung Niedersachsen), Richtlinie Digitale Dividende II (im Folgenden „Landesförderrichtlinie“), der beantragten und erteilten Fördermittelbescheide für Bundesfördermittel sowie Fördermittel des Landes Niedersachsen. Der Ausbau hat gemäß den „Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur“, dem „Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus v3“ vom 1.8.2018 sowie den „GIS-Nebenbestimmungen v4“ z.Zt. vom 1.8.2018 (in der jeweils einschlägigen Fassung) im Rahmen der Bundesförderrichtlinie zu erfolgen, um bestehende Fördermöglichkeiten zu nutzen. Die Unterlagen gelten in den jew. einschlägigen Fassungen und können unter https://atenekom.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/projekttraeger-breitband/downloads/ eingesehen werden.
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung pro Los mit je einem Wirtschaftsteilnehmer. Die angegebenen Mengen und Massen stehen regelmäßig unter dem Vorbehalt, dass ein Anspruch auf vollständigen Abruf der ausgeschriebenen Massen nicht garantiert ist. Die veröffentlichten Mengen- und Massenangaben beziehen sich auf die jeweiligen Höchstmengen. Zur Koordination hat der AG ein Ingenieurbüro beauftragt, dem auch die Koordination mit dem Pächter des Breitbandnetzes obliegt.
— Hinweis
Die mit der Vorinformation (ABl.: 2019/S 025-054248) zunächst vorgesehen gewesene Verkürzung der Angebotsfrist erfolgt nicht. Es gilt die unter Ziffer IV.2.2 angegebene Angebotsfrist. Diese Vergabebekanntmachung enthält Abweichungen gegenüber der Vorinformation. Maßgeblich ist diese Vergabebekanntmachung. Dasselbe gilt für die parallele Materialausschreibung (Vorinformation, Bekanntmachungs-Nr. 2019/S 027-059375 geändert aufgrund Vergabebekanntmachung Material, siehe Vergabeunterlagen Material: https://abruf.bi-medien.de/D435022634). Maßgeblich sind die aktuellen Vergabeunterlagen Material.
Bindefrist: Das Angebot muss gültig bleiben bis 30.9.2019.
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D434602069 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ergänzende Angaben (2019-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausbau der passiven Breitband-Netz-Infrastruktur in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland – Bauleistungen
10.70.11-18-01”
Kurze Beschreibung:
“Zur Schaffung eines flächendeckenden Next-Generation-Access-Netzes (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in den unterversorgten Gebieten des Landkreises...”
Kurze Beschreibung
Zur Schaffung eines flächendeckenden Next-Generation-Access-Netzes (passives Leerrohr- und Glasfasernetz) in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland sind vom Auftragnehmer (AN) folgende Bauleistungen zu erbringen.
— Tiefbau-Leistungen für sämtl. Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mit Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren) in den Losen 1 (Nordkreis) und 2 (Südkreis),
— LWL-Kabelmontage – Zieh- u. Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechn. Leistungen (Anschluss/Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) - Los 3 (Nordkreis) und Los 4 (Südkreis),
— sämtliche Bohrleistungen (landkreisweit), z. B. Horizontal-Spülbohrverfahren (Los 5).
Es ist vorgesehen, pro Los eine Rahmenvereinbarung mit je einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 063-145446
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 41 (3) VgV). Der Bieter erhält...”
Text
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 41 (3) VgV). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen u. direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung gem. Beschaffungsunterlagen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Zugang zu ergänzenden vertraulichen bzw. sensiblen Informationen/Unterlagen (u. a. Übersichtskarten zur Lage der Trassen) ist zum Schutz der...”
Text
Der Zugang zu ergänzenden vertraulichen bzw. sensiblen Informationen/Unterlagen (u. a. Übersichtskarten zur Lage der Trassen) ist zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen beschränkt (§ 11b Abs. 2 VOB/A EU). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen und direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 41 (3) VgV). Der Bieter erhält...”
Text
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 41 (3) VgV). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen u. direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung gem. Beschaffungsunterlagen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Zugang zu ergänzenden vertraulichen bzw. sensiblen Informationen/Unterlagen (u. a. Übersichtskarten zur Lage der Trassen) ist zum Schutz der...”
Text
Der Zugang zu ergänzenden vertraulichen bzw. sensiblen Informationen/Unterlagen (u. a. Übersichtskarten zur Lage der Trassen) ist zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen beschränkt (§ 11b Abs. 2 VOB/A EU). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen und direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 41 (3) VgV). Der Bieter erhält...”
Text
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 41 (3) VgV). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen u. direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung gem. Beschaffungsunterlagen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Zugang zu ergänzenden vertraulichen bzw. sensiblen Informationen/Unterlagen (u. a. Übersichtskarten zur Lage der Trassen) ist zum Schutz der...”
Text
Der Zugang zu ergänzenden vertraulichen bzw. sensiblen Informationen/Unterlagen (u. a. Übersichtskarten zur Lage der Trassen) ist zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen beschränkt (§ 11b Abs. 2 VOB/A EU). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen und direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 41 (3) VgV). Der Bieter erhält...”
Text
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 41 (3) VgV). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen u. direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung gem. Beschaffungsunterlagen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Zugang zu ergänzenden vertraulichen bzw. sensiblen Informationen/Unterlagen (u. a. Übersichtskarten zur Lage der Trassen) ist zum Schutz der...”
Text
Der Zugang zu ergänzenden vertraulichen bzw. sensiblen Informationen/Unterlagen (u. a. Übersichtskarten zur Lage der Trassen) ist zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen beschränkt (§ 11b Abs. 2 VOB/A EU). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen und direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14)
Los-Identifikationsnummer: 5
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 41 (3) VgV). Der Bieter erhält...”
Text
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 41 (3) VgV). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen u. direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung gem. Beschaffungsunterlagen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Zugang zu ergänzenden vertraulichen bzw. sensiblen Informationen/Unterlagen (u. a. Übersichtskarten zur Lage der Trassen) ist zum Schutz der...”
Text
Der Zugang zu ergänzenden vertraulichen bzw. sensiblen Informationen/Unterlagen (u. a. Übersichtskarten zur Lage der Trassen) ist zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen beschränkt (§ 11b Abs. 2 VOB/A EU). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen und direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes: Bezeichnung des Auftrags
Alter Wert
Text: Rahmenvereinbarung Montageleistungen/Faserbau Nordkreis
Neuer Wert
Text: Rahmenvereinbarung LWL-Kabelmontage Nordkreis
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes: Bezeichnung des Auftrags
Alter Wert
Text: Rahmenvereinbarung Montageleistungen/Faserbau Südkreis
Neuer Wert
Text: Rahmenvereinbarung LWL-Kabelmontage Südkreis
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:” Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Nachweis über eine Haftpflichtversicherung,
— Angabe, dass die für die...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Nachweis über eine Haftpflichtversicherung,
— Angabe, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Staates, in dem der Bieter eingetragen ist (nicht älter als 8 Monate);
2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Staates, in dem der Bieter eingetragen ist (nicht älter als 8 Monate);
2)...”
Text
1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Staates, in dem der Bieter eingetragen ist (nicht älter als 8 Monate);
2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
1) Vorlage des Nachweises einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) (§ 6a Nr. 2 a VOB/A EU);
2) Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a Nr. 2 c VOB/A EU).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1. Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden)
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“1) Vorlage des Nachweises einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Schadensfall für...”
Text
1) Vorlage des Nachweises einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) (§ 6a Nr. 2 a VOB/A EU);
2) Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a Nr. 2 c VOB/A EU).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1. Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden)
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
1) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a Abs. 3 a VOB/A EU);
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (§ 6a Abs. 3 b VOB/A EU);
3) Vorlage einer Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (§ 6a Abs. 3 h VOB/A EU);
4) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 6a Abs. 3 i VOB/A EU).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“1) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Text
1) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a Abs. 3 a VOB/A EU);
2) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (§ 6a Abs. 3 b VOB/A EU);
3) Vorlage einer Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (§ 6a Abs. 3 h VOB/A EU);
4) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 6a Abs. 3 i VOB/A EU).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.1)
Ort des zu ändernden Textes: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Alter Wert
Text: Vergabekammer Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Neuer Wert
Text:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.4)
Ort des zu ändernden Textes: Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Alter Wert
Text: Vergabekammer Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Neuer Wert
Text:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Quelle: OJS 2019/S 067-156363 (2019-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 13676227.1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Friesland
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Sande (teilw.), Schortens, Jever und Wangerland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Sande (teilw.), Schortens, Jever und Wangerland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen. (nähere Informationen s. u. Ziff. II.2.14). Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentl. Grund. Die Verlegung der Hausanschlüsse (HA) erfolgt auf den Grundstücken u. nach Abstimmung mit dem jeweiligen Eigentümer. Die Terminkoordination mit den Eigentümern obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN. Die Verlegung erfolgt in unterschiedl. Oberflächen (Asphalt, Pflaster, unbefestigt). Die Standardgrabenbreite beträgt 40 cm. Dabei gelten folgende Regeltiefen: – 60 cm Überdeckung für Trassen in Gehwegen und für Hausanschlüsse, – 80 bis 100 cm Überdeckung für Trassen in Straßen und bei Straßenquerungen. Der Einsatz alternativer Verlegemethoden wie Fräsen/Verlegepflug ist fördermittelrechtlich geregelt und auch darüber hinaus grds. möglich und gewünscht. Der Umfang des Einsatzes dieser Techniken ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht endgültig abschätzbar. Es ist davon auszugehen, dass je Verfahren (Los 1 und 2) mit einem fördermittelrechtlich vorgegebenen Umfang von rund 5 bis max. 10 km zu rechnen ist (endgültige Mengenangaben bei Abruf). Oberflächenverteilung in den Längstrassen (insg. für Los 1): – bituminös: rund 26 % (rd. 11,0 km), – gepflastert: rund 38 % (rd. 16,0 km), – unbefestigt: rund 36 % (rd. 15,0 km). Des Weiteren sind unterirdische Verteileinrichtungen (Schächte) zu setzen und Sockel für oberirdische Verteiler zu stellen. Weiterhin sind Hauseinführungen herzustellen. Hierfür muss der AN in der Regel einen Wanddurchbruch fachgerecht herstellen und abdichten. Der Abzweig vom öffentl. Grund zum Privatgrundstück ist durch den AN herzustellen. Für die verlegten Leerrohre sind durch den AN Druckprüfungen und Kalibrierungsnachweise zu erbringen. – Tiefbau: ca. 46 km, davon rund 15 km HA, – HA: ca. 1 000, – Technikpunkte (MFG): ca. 12, – Schächte: ca. 160, – oberirdische Verteiler ca. 75. Der AG ist förderrechtl. verpflichtet, Mitbenutzungs- und Mitverlegungsmöglichkeiten zu nutzen, so dass sich die Mengenangaben reduzieren können. Der AG beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gem. den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtl. Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der Eigentümererklärungen. Die wesentl. Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen, bedarfsgerechten Abruf der Materialien nach Baufortschritt mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und die Anträge für die Grundwasserableitung zu erstellen. Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standard-LV gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen nach Zuschlagserteilung. Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Ablauf der Angebotsfrist: 3.5.2019, 12:00 Uhr Bindefrist des Angebots: 30.9.2019
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der...”
Zusätzliche Informationen
Ablauf der Angebotsfrist: 3.5.2019, 12:00 Uhr Bindefrist des Angebots: 30.9.2019
Der Zugang zu ergänzenden vertraul. Informationen ist zum Schutz der Vertraulichkeit v. Informationen beschränkt (§ 11b Abs. 2 VOB/A EU). Der Bieter erhält unentgeltlich uneingeschränkten, vollständigen u. direkten elektronischen Zugang hierzu nach Vorlage einer Verschwiegenheitserklärung.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Bockhorn, Sande (teilw.), Varel und Zetel. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Bockhorn, Sande (teilw.), Varel und Zetel. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen (nähere Informationen s. u. Ziff. II.2.14). Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentl. Grund. Die Verlegung der Hausanschlüsse (HA) erfolgt auf den Grundstücken und nach Abstimmung mit dem jeweiligen Eigentümer. Die Terminkoordination mit den Eigentümern obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN. Die Verlegung erfolgt in unterschiedl. Oberflächen (Asphalt, Pflaster, unbefestigt). Die Standardgrabenbreite beträgt 40 cm. Dabei gelten folgende Regeltiefen:
– 60 cm Überdeckung für Trassen in Gehwegen und für HA,
– 80-100 cm Überdeckung für Trassen in Straßen und bei Straßenquerungen. Der Einsatz alternativer Verlegemethoden wie Fräsen/Verlegepflug ist fördermittelrechtlich geregelt und auch darüber hinaus grundsätzlich möglich und gewünscht. Der Umfang des Einsatzes dieser Techniken ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht endgültig abschätzbar. Es ist davon auszugehen, dass je Verfahren (Los 1 und 2) mit einem fördermittelrechtlich vorgegebenen Umfang von rund 5 bis max. 10 km zu rechnen ist (endgültige Mengenangaben bei Abruf). Oberflächenverteilung in den Längstrassen (insgesamt für Los 2):
– bituminös: rund 21 % (rd. 10,8 km),
– gepflastert: rund 26 % (rd. 13,5 km),
– unbefestigt: rund 53 % (rd. 27,0 km). Des Weiteren sind unterirdische Verteileinrichtungen (Schächte) zu setzen und Sockel für oberirdische Verteiler zu stellen. Weiterhin sind Hauseinführungen herzustellen. Hierfür muss der AN in der Regel einen Wanddurchbruch fachgerecht herstellen und abdichten. Ebenfalls der Abzweig vom öffentlichen Grund zum Privatgrundstück ist durch den AN herzustellen. Für die verlegten Leerrohre sind durch den AN Druckprüfungen und Kalibrierungsnachweise zu erbringen.
– Tiefbau (inkl. HA): ca. 64 km, davon rund 13 km HA,
– HA: ca. 810,
– Technikpunkte (MFG): ca. 24,
– Schächte: ca. 210,
– oberirdische Verteiler ca. 60. Der AG ist förderrechtl. verpflichtet, Mitbenutzungs- und Mitverlegungsmöglichkeiten zu nutzen, so dass sich die Mengenangaben entsprechend reduzieren können.
Der AG beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gem. den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtl. Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der Eigentümererklärungen. Die wesentl. Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien nach Baufortschritt mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und die Anträge für die Grundwasserableitung zu erstellen. Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standard-LV gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen nach Zuschlagserteilung. Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung LWL-Kabelmontage Nordkreis
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Friesland (DE)
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Sande (teilw.), Schortens, Jever und Wangerland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Sande (teilw.), Schortens, Jever und Wangerland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s. u. Ziff. II.2.14). Im Projektgebiet wird ein passives Netz für die Breitbandversorgung im Landkreis erstellt. Im Rahmen des Tiefbaus (Lose 1, 2 und 5) wird die Leerrohranlage samt Schächten, Hausanschlüssen, APL, Verteilern und Technikstandorten hergestellt. Montagearbeiten sind durchgängig und sinnhaft nach Baufortschritt Lose 1, 2 und 5 durchzuführen. Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtlichen Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke/Anschlussnehmer steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der entsprechenden Eigentümererklärungen. Im Zuge der Kabelmontage soll die Leerrohranlage gem. Planung des AG mit LWL-Kabeln bestückt werden. Folgende Tätigkeiten werden im Wesentlichen erwartet:
— fachgerechtes Einbringen (einblasen) von LWL-Kabeln der Größen 12 und 144 Fasern in Multirohre,
— fachgerechte Installation von Muffen in Kabelschächten und Bestückung der Muffen gem. Planung des AG,
— fachgerechtes Spleißen der Hauptkabel (144 Fasern) an Muffen und Technikpunkten sowie zugehörige Faserablage,
— fachgerechtes Spleißen der Hausanschlusskabel (12 Fasern) und Bestückung der APL beim Kunden vor Ort sowie Dokumentation und Beschriftung,
— Messen (OTDR) der Faserstrecken auf mind. 2 Wellenlängen,
— Dokumentation der Messungen. Die Terminkoordination mit den Hauseigentümern, die dem AG eine Eigentümer-Zustimmung erteilt haben, obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN. Parameter der Leistung:
— Hausanschlüsse: ca. 1 000,
Technikpunkte (MFG): ca. 12,
— Schächte: ca. 160,
— Muffen: ca. 60,
— Spleiße: ca. 11 500 (inkl. Hausanschlüsse, Grundlage Materialkonzept Bundesförderung),
— LWL-Kabel einblasen: ca. 270 km. Die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen, bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitlichen Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an.
Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standardleistungsverzeichnisses gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen. Die Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung LWL-Kabelmontage Südkreis
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Bockhorn, Sande (teilw.), Varel und Zetel. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken in den Gemeinden Bockhorn, Sande (teilw.), Varel und Zetel. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s. u. Ziff. II.2.14). Im Projektgebiet wird ein passives Netz für die Breitbandversorgung im Landkreis erstellt. Im Rahmen des Tiefbaus (Lose 1, 2 und 5) wird die Leerrohranlage samt Schächten, Hausanschlüssen, APL, Verteilern und Technikstandorten hergestellt. Montagearbeiten sind durchgängig und sinnhaft nach Baufortschritt Lose 1, 2 und 5 durchzuführen. Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtlichen Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Anschluss einzelner Grundstücke/Anschlussnehmer steht unter dem Vorbehalt der Abgabe der entsprechenden Eigentümererklärungen. Im Zuge der Kabelmontage soll die Leerrohranlage gem. Planung des AG mit LWL-Kabeln bestückt werden. Folgende Tätigkeiten werden im Wesentlichen erwartet:
— fachgerechtes Einbringen (einblasen) von LWL-Kabeln der Größen 12 und 144 Fasern in Multirohre,
— fachgerechte Installation von Muffen in Kabelschächten und Bestückung der Muffen gem. Planung des AG,
— fachgerechtes Spleißen der Hauptkabel (144 Fasern) an Muffen und Technikpunkten sowie zugehörige Faserablage,
— fachgerechtes Spleißen der Hausanschlusskabel (12Fasern) und Bestückung der APL beim Kunden vor Ort sowie Dokumentation und Beschriftung,
— Messen (OTDR) der Faserstrecken nach Vorgabe des AG auf mind. 2 Wellenlängen,
— Dokumentation der Messungen. Die Terminkoordination mit den Hauseigentümern, die dem AG eine Eigentümer-Zustimmung erteilt haben, obliegt dem AN. Die Einholung der Eigentümer-Zustimmungen ist nicht Bestandteil der geforderten Leistung des AN. Parameter der Leistung:
— Hausanschlüsse: ca. 810,
— Technikpunkte (MFG): ca 24,
— Schächte: ca. 210,
— Muffen: ca. 75,
— Spleiße: ca. 10 500 (inkl. Hausanschlüsse, Grundlage Materialkonzept Bundesförderung),
— LWL-Kabel einblasen: ca. 390 km. Die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen werden durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitlichen Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standardleistungsverzeichnisses gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen. Die Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Projektgebiet umfasst Baustrecken im gesamten Landkreis Friesland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Projektgebiet umfasst Baustrecken im gesamten Landkreis Friesland. Die Lage der Trassen ist den Übersichtskarten zu entnehmen, die der AG den Bietern nach Vorlage einer vom Bieter zu unterzeichnenden Verschwiegenheitserklärung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf bereitstellen wird (s. u. Ziff. II.2.14). Im Projektgebiet sind Multirohre zum Einbringen von LWL-Kabeln zu verlegen. Die Verlegung der Längstrassen erfolgt ganz überwiegend im öffentlichen Grund. Aufgrund der örtlichen Situationen sind überwiegend entlang der überörtlichen Straßen sowie bei Gewässerquerungen Leerrohre im Spülbohrverfahren zu verlegen. Bei Gewässerquerungen ist eine Regelüberdeckung von 10 m ab Gewässersohle bei vorhandenen Brücken und 2,0 m bei Querungen ohne Brückenbauwerke einzuhalten. Vorzusehen ist ein Rohrvortrieb nach den einschlägigen Normen für Erdarbeiten, Kabelleitungstiefbauarbeiten, Horizontalspülbohrarbeiten und das Arbeitsblatt DWA-A 125, nach Norm Vorhalten und Betreiben der Vortriebsanlagen und -einrichtungen. Die Herstellung der Start- und Zielgruben, sowie deren Rückbau und Wiederherstellung der Oberfläche ist mit einzukalkulieren, ebenso das Umsetzen der Anlage. Alle erforderlichen Arbeitsschritte wie Pilotbohrung, Aufweitung, Cleaningrun, notwendiger Umbau des Bohrgestänges während des Bohrens sowie die Entsorgung des Bohr- und Spülgutes sind einzukalkulieren, ebenso das Liefern und Einbauen des Abdichtungselements gegen eindringendes Wasser und Schmutz. In der Regel ist ein Rohrvortrieb für die Verlegung eines Schutzrohres (DA 125 mm) vorgesehen. Das Schutzrohr muss geeignet sein für die Aufnahme von bis zu 2 Rohrverbänden (7 x 16/12 und 12 x 10/6 mm). Das Schutzrohr versteht sich inklusive aller Verbindungen und dem Einzug in die Spülbohrung sowie Einzug von 2 Rohrverbänden in das Schutzrohr. Im Landkreis sind Strecken von rund 40 km horizontale Länge im Spülbohrverfahren vorgesehen. Der AG ist förderrechtlich verpflichtet, Mitbenutzungs- und Mitverlegungsmöglichkeiten zu nutzen, so dass sich die Mengenangaben entsprechend reduzieren können. Der Auftraggeber beabsichtigt, alle Anschlüsse im Projektgebiet gemäß den Vorgaben der Fördermittelgeber zu erschließen; die fördermittelrechtlichen Vorgaben sind vom AN zu beachten/umzusetzen. Der Bauablauf sollte durchgängig und sinnhaft dem Baufortschritt Tiefbau (Lose 1 und 2) folgen. Eine enge Abstimmung mit dem AG, der Bauleitung sowie den Tiefbaufirmen ist erforderlich. Der AN hat sich über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse zu informieren und einen entsprechenden Antrag für die Grundwasserableitung zu erstellen. Es sind geeignete Schutzrohre aus PE mit einer nachgewiesenen Eignung für die Baugrundverhältnisse zu verwenden und einschl. der Rohrverbindungen einzukalkulieren. Im Übrigen werden die wesentlichen Materialien wie Leerrohre, LWL-Kabel, Schächte, Multifunktionsgehäuse, passiver Netzabschlusspunkt im Gebäude (APL) und Muffen durch den AG beigestellt. Der AN meldet seinen Materialbedarf für den rechtzeitigen bedarfsgerechten Abruf der Materialien (nach Baufortschritt) mit zeitl. Vorlauf beim AG/dem beauftragten Ingenieurbüro (s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH) an. Der Abruf der Bauleistungen erfolgt auf Grundlage eines Standardleistungsverzeichnisses gem. Rahmenvereinbarung mit einem Vorlauf von mind. 4 und max. 8 Wochen. Die Abrufe können gestaffelt nach Teilgebieten erfolgen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 063-145446
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Rahmenvereinbarung Tiefbauleistungen Nordkreis
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bietergemeinschaft Aytac Bau GmbH/NERMO BAU GmbH
Postanschrift: Otto-Hesse-Str. 19 T5
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61515003801📞
E-Mail: info@aytacbau.de📧
Fax: +49 61515003802 📠
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4912592.59 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Rahmenvereinbarung Tiefbauleistungen Südkreis
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bietergemeinschaft IBU Tief- und Hochbau GmbH/Aytac Bau GmbH
Telefon: +49 61515003805📞
E-Mail: kucukdumlu@outlook.de📧 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6 100 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4987150.11 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Rahmenvereinbarung LWL-Kabelmontage Nordkreis
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Knoll GmbH & Co. KG
Postanschrift: Eichenallee 88
Postort: Haren
Postleitzahl: 49733
Telefon: +49 593493040📞
E-Mail: info@knoll-haren.de📧
Fax: +49 5934930460 📠
Region: Emsland🏙️
URL: www.knoll-haren.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 900 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 651493.6 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Prozentsatz (%): 78
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Kabelmontage (LWL-Kabel einblasen und Montage)
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Rahmenvereinbarung LWL-Kabelmontage Südkreis
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 900 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 722040.8 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Prozentsatz (%): 83
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Rahmenvereinbarung Bohrleistungen (landkreisweit)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Knaak Rohrvortrieb GmbH
Postanschrift: Volkenrodaer Weg 16
Postort: Schlotheim
Postleitzahl: 99994
Telefon: +49 360219770📞
E-Mail: zentrale@knaak-rohrvortrieb.de📧
Fax: +49 3602197799 📠
Region: Unstrut-Hainich-Kreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 500 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 402 950 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Prozentsatz (%): 11
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Oberflächenarbeiten an Asphalt und Pflaster
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nds. beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Nds. beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Quelle: OJS 2019/S 212-519246 (2019-10-30)